Rahmenvertrag über Datacore SANsymphony Term-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 23-4150700267
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mauerstraße 51
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Z3 / Sourcing
E-Mail:
Fax: +49 2119449-8075
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Datacore SANsymphony Term-Lizenzen
Gegenstand der Ausschreibung
Mit dieser Beschaffungsmaßnahme soll ein Rahmenvertrag über den Kauf von
Datacore SANsymphony Term-Lizenzen
mit einer Laufzeit von 5 Jahren ausgeschrieben werden.
Die Stückelung der Abrufe gestaltet sich dann in Zukunft wie folgt:
- einmalig: 1170 TByte
- Erweiterungspakete: 10 TByte
- Erweiterungspakete: 20 TByte
- Erweiterungspakete: 50 TByte
Der Erwerb von Erweiterungspaketen muss über die komplette Laufzeit der Term-Lizenzen möglich sein.
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung
Mit dieser Beschaffungsmaßnahme soll ein Rahmenvertrag über den Kauf von
Datacore SANsymphony Term-Lizenzen
mit einer Laufzeit von 5 Jahren ausgeschrieben werden.
Die Stückelung der Abrufe gestaltet sich dann in Zukunft wie folgt:
- einmalig: 1170 TByte
- Erweiterungspakete: 10 TByte
- Erweiterungspakete: 20 TByte
- Erweiterungspakete: 50 TByte
Der Erwerb von Erweiterungspaketen muss über die komplette Laufzeit der Term-Lizenzen möglich sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über Datacore SANsymphony Term-Lizenzen
Postanschrift: Langbaurgstr. 17
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53842
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.campusnet.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDJAR
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
Gemäß §160 Abs.3 nr.4 GBB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.