Landesweites Pilotprojekt: Lehren und Lernen mit VR-Technologie; VR-Brillen mit Software, Services und Transport- und Aufbewahrungskoffer Referenznummer der Bekanntmachung: MSB; Landesweites Pilotprojekt: Lehren und Lernen mit VR-Technologie
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Völklinger Str. 49
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sandra Schaffranietz
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Landesweites Pilotprojekt: Lehren und Lernen mit VR-Technologie; VR-Brillen mit Software, Services und Transport- und Aufbewahrungskoffer
Siehe II.2.4
Düsseldorf
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB), beschafft Virtual-Reality-Technologien, um in Form einer landesweiten Pilotierung eine technischen Lehr-Lernumgebung bereitzustellen, die für eine breite Erprobung des unterrichtlichen Einsatzes von VR-gestützten Lehr-Lernmaterialien geeignet ist. Die Beschaffung wird über den DigitalPakt Schule finanziert.
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Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Lieferung von VR-Komplettausstattungen. Beschafft werden sollen bis zu 3.400 VR-Brillen inkl. Betriebssystem, Mediathek und Serviceleistungen, MDM sowie Transport- und Aufbewahrungskoffer. Bestandteil des Auftrags sind die Ersteinweisung in die VR-Technologie, Produkt- und Systemschulungen sowie die Auslieferung der Geräte.
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I. R. d. Pilotprojekts sollen die 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) in NRW mit je 2 Klassensätzen an VR-Brillen ausgestattet werden; diese VR-Brillen werden unmittelbar von den ZfsL genutzt. Für die Schulen in NRW wird gemeinsam mit den Kommunen ein Verleihsystem etabliert. In NRW sind in 31 Kreisen und 22 kreisfreien Städten Kommunale Medienzentren (KMZ) eingerichtet. Die KMZ sollen eine an den Schülerzahlen der jeweiligen Kommune orientierte Ausstattung von 1 bis 6 Klassensätzen erhalten. Fest steht, dass die ZfsL vollständig mit VR-Brillen ausgestattet werden (entspricht einer Stückzahl von 1.320 VR-Brillen). Für die KMZ kann zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung davon ausgegangen werden, dass 46 KMZ einen Abruf tätigen werden. Hieraus ergibt sich in Bezug auf die KMZ eine voraussichtliche Abnahmemenge in Höhe von 1.840 VR-Brillen, so dass sich in Gesamtschau mit den von den ZfsL abgenommenen VR-Brillen insgesamt eine voraussichtliche Abnahmemenge von 3.160 VR-Brillen ergibt. Die max. Abnahmemenge kann bei 3.400 VR-Brillen (33 ZfsL, 53 KMZ, 86 Standorte) liegen. Da die Abnahmemenge derzeit nicht final bestimmbar ist, muss i. R. d. Ausschreibung von der genannten voraussichtlichen Abnahmemenge ausgegangen werden.
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Das MSB beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer abzuschließen. Die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung werden dem AN durch die Medienberatung NRW übermittelt, welche die Bedarfsmeldungen der KMZ und der ZfsL bündelt und dem AN die zu beliefernden Verwendungsstellen meldet.
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Mit der Lieferung der VR-Ausstattungen soll ein Komplettanbieter beauftragt werden, der eine auf die besonderen Bedürfnisse des schulischen Bereichs zugeschnittene, einheitlich zu handhabende und interoperable Lösung anbietet. Der Einsatz von VR-Technologie im schulischen Bereich setzt insbesondere wesentliche Funktionen der MDM-Lösung voraus (z. B. Benutzer- oder Geräteverwaltung).
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Für die abzuschließende Rahmenvereinbarung ist eine Laufzeit von 4 Jahren nach Zuschlagserteilung vorgesehen, wobei die VR-Ausstattung innerhalb eines Zeitraums von 7 Monaten nach dem jeweiligen Abruf funktionsfähig ausgeliefert werden muss. Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung sind bis Mitte Mai 2024 vorgesehen. Die Schlussabrechnung des AN über den Gesamtauftrag muss aufgrund der Finanzierung des Pilotprojekts über den DigitalPakt Schule unter Berücksichtigung der zwingenden Vorgaben des Bundes erfolgen. Die Vergabestelle wird daher den entsprechenden Zeitpunkt im Laufe des Verhandlungsverfahrens vorgeben. Die mit den Einzelabrufen zu erbringenden Serviceleistungen sowie der Betrieb der Software für die jeweiligen VR-Brillen sollen für insgesamt maximal 5 Jahre erbracht werden. Vor diesem Hintergrund bedarf es adäquater Sicherungsmittel in Bezug auf das bereits mit der Schlussabrechnung und damit vor vollständiger Leistungserbringung geleistete Pauschalhonorar. Die nähere Ausgestaltung der Sicherungsmittel wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sein.
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Die Zuschlagserteilung ist nach aktuellen Planungen für das 1. Quartal 2024 vorgesehen.
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Auf die Zusätzlichen Angaben unter II.2.14 wird hingewiesen.
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Es qualifizieren sich 3 bis höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Die Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr als 5 Bewerber die Eignungskriterien erfüllen. Die Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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1. Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen
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Es wird die Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen bewertet, und zwar nach den Bereichen (a) Projektvolumen, (b) MDM, (c) kostenfreie VR-Lerninhalte und (d) Support. Das Referenzprojekt soll noch laufen oder dessen Ende nicht länger als 2 Jahre ab dem Datum der Bekanntmachung in der Vergangenheit liegen.
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(a) Projektvolumen
Wurden im Rahmen des Referenzprojekts mehr als 25 VR-Brillen ausgeliefert, wird die Referenz mit 10 Punkten bewertet, wurden im Rahmen des Referenzprojekts mehr als 50 VR-Brillen ausgeliefert, wird die Referenz mit 15 Punkten bewertet, wurden im Rahmen des Referenzprojekts mehr als 100 VR-Brillen ausgeliefert, wird die Referenz mit 20 Punkten bewertet.
(b) MDM
Wurde im Rahmen des Projekts zusätzlich zur Lieferung der VR-Brillen auch das MDM mit Benutzeroberfläche in deutscher Sprache gestellt, wird die Referenz mit 15 Punkten bewertet.
(c) VR-Lerninhalte
Wurden im Rahmen des Referenzobjekts zusätzlich zur Lieferung der VR-Brillen VR-geeignete Unterrichtsinhalte in deutscher Sprache bereitgestellt, wird die Referenz mit 15 Punkten bewertet.
(d) Support
Wurden im Rahmen des Projekts zusätzlich zur Lieferung der VR-Brillen Leistungen des 2nd und 3rd Level Support, in deutscher Sprache, erbracht, wird die Referenz mit 15 Punkten bewertet.
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2. Umsatzhöhe
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Es wird der nachweisbare Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bewertet. Wurde in diesem Zeitraum ein gemittelter Gesamtumsatz über EUR 1,0 Mio. netto erreicht, erhält der Bewerber 10 Punkte, wurde in diesem Zeitraum ein gemittelter Gesamtumsatz über EUR 5,0 Mio. netto erreicht, erhält der Bewerber 15 Punkte, wurde in diesem Zeitraum ein gemittelter Gesamtumsatz von mehr als EUR 10,0 Mio. netto erreicht, erhält der Bewerber 20 Punkte.
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HINWEIS DER VERGABESTELLE:
Es werden maximal 2 Referenzen bewertet. Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, ist anzugeben, welche 2 Referenzen für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 2 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 2 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 2 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Die Beifügung eines Word-Dokuments von max. einer Seite DIN A4, Schriftgrad 12 zur Beschreibung von Aufgabe und Leistung ist zulässig.
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Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, gem. Ziff. 1.4 das Verfahren in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote zu strukturieren ("Abschichtung").
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben zum Nachweis der Eignung folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorlegen (Eigenerklärungen werden entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle abgegeben):
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- Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes
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- unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
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- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet
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- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fas-sung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
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- Eigenerklärung zu § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten.
- Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung, die eine Haftung für Betriebsunterbrechungsschäden und Schäden sowie Aufwendungen aufgrund von Datenverlusten umfasst, mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 3 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für Sachschäden und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall nachweist oder im Auftragsfall abschließt und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhält.
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- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie über den (vergleichbaren) Umsatz in den genannten Leistungsbereichen und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Leistungen.
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Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Die von den Bewerbern bzw. der Bewerbergemeinschaft einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1 bis III.1.3. Will sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern zu erbringen. Zudem ist die rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nach dem zur Verfügung gestellten Formblatt vorzulegen, dass diese Unternehmen dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
- Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter / ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt.
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- Referenzen über vergleichbare Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Das Referenzprojekt soll noch laufen oder dessen Ende nicht länger als 2 Jahre ab dem Datum der Bekanntmachung in der Vergangenheit liegen. Die Referenz muss folgende Bereiche umfassen
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a) Auslieferung von mindestens 10 VR-Brillen innerhalb eines Auftrags im Bildungssektor
b) die Lieferung der VR-Brillen erfolgte in einem Zeitraum von max. 3 Monaten
c) Auslieferung der VR-Brillen mit unternehmenseigener VR-Software
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- Eigenerklärung zum Standort der für den Betrieb der Software der VR-Ausstattung eingesetzten IT-Komponenten ausschließlich in der Europäischen Union bzw. innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
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Die Vergabestelle legt bei der Ausschreibung und der späteren Auftragserfüllung einen hohen Wert auf die Gewährleistung von IT-Sicherheitsstandards. Vor diesem Hintergrund sind auch die folgenden Nachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Interessierte Unternehmen, die die Anforderungen nach dem 1. Spiegelstrich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung nicht abschließend erfüllen, werden gebeten, vorab über Bewerberfragen die Gleichwertigkeit entsprechender Sicherheitsstandards mit der Vergabestelle abzustimmen.
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- Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 oder eines Testats nach der Basis-Absicherung gemäß IT-Grundschutz oder Eigenerklärung, vergleichbare Vorgaben in der für die vorliegende Ausschreibung relevanten Leistungserbringung anzuwenden bzw. die Voraussetzungen bis zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachzuweisen.
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- Graphische Darstellung und/oder Beschreibung der Systemarchitektur zur umfassenden Bewertung der IT-Sicherheit. Dies umfasst Datenflüsse, Modulkommunikation und Sicherheitsaspekte.
Die Referenz muss folgende Bereiche umfassen
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a) Auslieferung von mindestens 10 VR-Brillen innerhalb eines Auftrags im Bildungssektor
b) die Lieferung der VR-Brillen erfolgte in einem Zeitraum von max. 3 Monaten
c) Auslieferung der VR-Brillen mit unternehmenseigener VR-Software
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Mit Angebotsabgabe: Bestätigung über die Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber erklärt mit dem elektronischen Abruf der Teilnahmeunterlagen, dass er diese und die darin enthaltenen Informationen vertraulich handhaben wird.
2. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Weitere Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrags ergeben sich aus den über diese Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen.
3. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
5. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages / Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYHNDJF3
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211-470
Fax: +49 2211472-889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211-470
Fax: +49 2211472-889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/