Projektorganisation / Errichtung und vorl. Betrieb des LNG-Terminals Wilhelmshaven II
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.energy-terminal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektorganisation / Errichtung und vorl. Betrieb des LNG-Terminals Wilhelmshaven II
Deutschland trägt in seiner systemisch zentralen Position für die Gasversorgung national und europäisch eine hohe Verantwortung, um der Mangellage entgegenzutreten, welche durch die vollständige Einstellung russischer Gaslieferungen über die Nord Stream-Pipeline verursacht wurde. Über das weitreichend nach Osteuropa ausgerichtete Pipelinenetz kann in den nächsten Jahren nur eine sehr begrenzte Kompensation erfolgen. Daher wurde beschlossen, die bislang in Deutschland nahezu nicht vorhandene Infrastruktur für den Import von Gas in Form von Flüssiggas (LNG) per Schiff einzurichten. Konkret soll am Standort Wilhelmshaven II (Voslapper Groden) ein FSRU-Terminal errichtet werden. An diesem Terminal muss auch ein von Deutschland gechartertes Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) stationiert werden. Der Auftrag umfasst die Erbringung von sämtlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung und der Vorbereitung Inbetriebnahme des FSRU-Terminals am Standort Wilhelmshaven II.
Die DET beauftragt die Errichtung und die Vorbereitung der technischen Inbetriebnahme eines FSRU-Terminals für den Import von LNG am Standort Wilhelmshaven II (Voslapper Groden).
An diesem Terminal muss ein von der Bundesrepublik Deutschland gechartertes Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) stationiert werden. Der Auftrag umfasst den Aufbau einer Suprastruktur, welche die landseitigen Pipelines umfasst, die das FSRU-betriebene LNG-Terminal mit dem Gasnetz des Netzbetreibers Open Grid Europe GmbH verbindet sowie die Errichtung eines „Jettyless”-Übertragungssystems als Verbindung der Offshore-Infrastruktur mit der landseitigen Infrastruktur.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Zur Sicherstellung der Energieversorgung und zur Beschleunigung der notwendigen Vorhaben hat die Bundesrepublik Deutschland das LNG-Beschleunigungsgesetz am 24.05.2022 erlassen, um die Inbetriebnahme von LNG-Terminals zur Sicherung der Gasversorgung in Deutschland innerhalb kürzester Realisierungszeiten zu ermöglichen. Hiernach darf nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wenn dieses Unternehmen als einziges in der Lage ist, den Auftrag innerhalb der durch die äußerste Dringlichkeit bedingten technischen und zeitlichen Zwänge zu erfüllen (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 7 S. 2, Nr. 9 LNGG). Dabei wird die Dringlichkeit bei der Errichtung von LNG-Terminals und der Versorgung mit LNG und konkret auch für den FSRU Standort Wilhelmshaven II (Voslapper Groden). (Nr. 2 Anlage LNGG) vermutet.
Es wurden verschiedene Alternativen zur Realisierung eines LNG-Terminals sorgfältig und vollständig geprüft und das Ergebnis ist, dass nur die FSRU Wilhelmshaven GmbH (AN) den Auftrag innerhalb der durch die äußerste Dringlichkeit bedingten technischen und zeitlichen Zwänge erfüllen kann. Das beruht auf folgenden Überlegungen:
- Um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können, ist eine schnellstmögliche Fertigstellung der LNG-Infrastruktur erforderlich. Um die Versorgungssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland nicht zu gefährden, muss ein weiteres LNG-Terminal für den Winter 2023 – 2024 bereitstehen.
- Nur die AN ist in der Lage, den Auftrag so termingerecht zu erfüllen, sodass ein LNG-Terminal für den Winter 2023 – 2024 bereitsteht. Zudem ist zu beachten, dass die AN bereits jetzt wesentliche Schritte zur termingerechten Realisierung des Projekts unternommen hat. Bspw. bestellte die AN bereits die für die Realisierung des Projekts erforderlichen Long Lead Items, um die termingerechte Realisierung des Projekts zu gewährleisten.
- Erbringung der dringend notwendigen auftragsgegenständlichen Leistungen setzt schließlich voraus, dass die AN kurzfristig alle Erfordernisse nach aktueller Genehmigungslage, insbesondere sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen erfüllen kann. Das kann gegenwärtig nur die AN gewährleisten. Denn die AN hatte schon den Antragsprozess angestoßen und steht im engen Kontakt mit den Behörden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland