Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 3620_EU_220823
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten
Der Neubau ist 2-geschossig mit Teilunterkellerung aus Stahlbeton.
BGF gesamt: ca. 1.667 qm
BRI gesamt: ca. 6.500 cbm
Leistungen im Wesentlichen:
- 100m2 abgehängte Decke
- 850m2 abgehängte HWL Decken innen,
- 350m2 abgehängte HWL Decken außen
- 30m2 abgehängte Akustik Rasterdecke
- 450m2 GK Trennwand 2-lagig beplankt
- 700 m2 GK Vorsatzschalen/Vorwandinstallation/Wandbekleidung
s. II 1.4
zu Ziffer II 2.11:
Es sind keine Nebenangebote zugelassen, jedoch mehrere Hauptangebote. Allerdings müssen diese bei Angebotseinreichung mittels Begleitschreiben klar zuschlagsfähig sein - soll heißen, es muss hinreichend und eindeutig erläutert sein, worin sich die Hauptangebote außer dem Preis unterscheiden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Salierstraße 40-42
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt.
Die Angebote können entweder elektronisch in Textform oder elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur abgegeben werden.
Die Vergabeunterlagen sind unter www.meinauftrag.rib.de kostenfrei erhältlich.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: