Besicherungsanlage Friesenheimer Insel (BeFI) – Maschinen- und Rohrleitungstechnik inkl. Rohrbrückenstahlbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 1
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf MVV Energie AG, Herr Robin Scheutzel
E-Mail:
Telefon: +49 621/290-2590
Fax: +49 621/290-2676
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Besicherungsanlage Friesenheimer Insel (BeFI) – Maschinen- und Rohrleitungstechnik inkl. Rohrbrückenstahlbau
Die MVV Umwelt Asset GmbH plant den Neubau einer Fernwärmebesicherungsanlage mit 2 monovalent (Erdgas) befeuerten Heißwassererzeugern in Großwasserraumkesselbauweise (GWK) mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 80,0 MW (max. 40,0 MW je Kessel) und eines monovalent (Erdgas) befeuerten Mitteldruckdampfkessels (MDK3) (max. 40,0 MW) in Mannheim auf dem Betriebsgelände des Heizkraftwerkes (HKW) in der Otto-Hahn-Straße auf der Friesenheimer Insel (FI).
Die Besicherungsanlage dient zur Sicherstellung der Fernwärmeerzeugung bei Lastspitzen oder bei gleichzeitigem Ausfall mehrerer großer Erzeugungsanlagen.
Der Lieferumfang enthält alle erforderlichen maschinen- und rohrleitungstechnischen Komponenten für die Fernwärmebesicherungsanlage, ausgenommen hiervon sind die Kessel und die von den Kessellieferanten gelieferten Komponenten.
Die MVV Umwelt Asset GmbH plant den Neubau einer Fernwärmebesicherungsanlage mit 2 monovalent (Erdgas) befeuerten Heißwassererzeugern in Großwasserraumkesselbauweise (GWK) mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 80,0 MW (max. 40,0 MW je Kessel) und eines monovalent (Erdgas) befeuerten Mitteldruckdampfkessels (MDK3) (max. 40,0 MW) in Mannheim auf dem Betriebsgelände des Heizkraftwerkes (HKW) in der Otto-Hahn-Straße auf der Friesenheimer Insel (FI).
Die Besicherungsanlage dient zur Sicherstellung der Fernwärmeerzeugung bei Lastspitzen oder bei gleichzeitigem Ausfall mehrerer großer Erzeugungsanlagen.
Die Fernwärmebesicherungsanlage besteht im Wesentlichen aus folgenden Teilen:
—— Kessel- und Pumpenhaus (2 x GWK) mit verbindenden Rohrleitungen,
—— Kesselhaus (MDK3) inkl. Medienanbindung an den Bestand,
—— Schaltanlagengebäude inkl. Traforäumen, Leittechnikraum,
—— Rohrbrücke zwischen Kessel- und Pumpenhaus GWK und der Bestandsanlage zur Medienanbindung, insbesondere der Fernwärme.
Der Lieferumfang enthält alle erforderlichen maschinen- und rohrleitungstechnischen Komponenten für die Fernwärmebesicherungsanlage, ausgenommen hiervon sind die Kessel und die von den Kessellieferanten gelieferten Komponenten.
Der Lieferumfang umfasst u.a.:
Umfang GWK
— Fernwärmepumpen 3 Stück,
— ND Fernwärmesystem im Kessel- und Pumpenhaus GWK und der Rohrbücke zum HeiKo 3 und Fernwärmeübergabestation (DN700/DN500),
— Einbringung und Einbindung des bauseits gestellten HeiKo 3,
— SB Gebäudeheizsystem,
— EK Erdgasverteilsystem (DN300),
— ND Heizkondensatsystem,
— QF Steuerluft,
— LBE Abdampf (DN1000),
Umfang MDK3
— Dampfsystem,
— Kondensatsystem,
— Speisewasser,
— Erdgasverteilsystem,
— Gebäudeheizung,
— Steuer und Druckluft,
Umfang Rohrbrücke
— Rohrbrückenstahlbau für ca. 100 m Länge mit einer Höhe von ca. 8 m,
Inbegriffen sind die Lieferung und Montage aller Komponenten, Rohrleitungshalterungen, Sekundärstahlbau, Isolierungen und Armaturen und alle erforderlichen Stahlbauarbeiten für die Rohrbrücke. Ebenso ist die Prüfung und Weiterführung des Detailengineerings und das Fertigungsengineering im Lieferumfang enthalten. Die Genehmigungsplanung ist bereits bauseits erfolgt und abgeschlossen. Die Leistungen mittels eines massenbasierten Leistungsverzeichnisses angefragt.
Zu dieser Veröffentlichung gibt es noch weitere Veröffentlichungen die in Verbindung zum Gesamtprojekt stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacherallee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.