Neubau Zentralklinikum Lörrach Referenznummer der Bekanntmachung: PK-001.TÜ
Konzessionsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Spitalstr. 25
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7621/4168803
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinloe.de/home.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentralklinikum Lörrach
Parkhaus mit einer Kapazität von mindestens 900 Stellplätzen und die Erbringung des Betriebes im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung der Parkflächen und Vorfahrtsflächen auf dem Campus.
Die Errichtung des vollständig überdachten Parkhauses mit zwei Treppenhäusern und einem behindertengerechten Personenaufzug unter Berücksichtigung der einschlägigen Anforderungen an ein Parkhaus primär für Patienten und Besucher eines Krankenhauses an einen Generalunternehmer vergeben inklusive des Betriebs der Stellplätze.
Campus Zentralklinikum Lörrach
(in Entwicklung: östlich an das Gewerbegebiet Entenbad anschließend) - künftig:
Am Klinikum 1, 79541 Lörrach
Die Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH benötigt ein Parkhaus mit einer Kapazität von mindestens 900 Stellplätzen und die Erbringung des Betriebes im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung der Parkflächen und Vorfahrtsflächen auf dem Campus. Optional wird über eine spätere Erweiterung im 1. Schritt um 150 Stellplätze und im weiteren Schritt um weitere 150 somit auf maximal 1.200 Stellplätze nachgedacht.
Deshalb wird die Errichtung des vollständig überdachten Parkhauses mit zwei Treppenhäusern und einem behindertengerechten Personenaufzug unter Berücksichtigung der einschlägigen Anforderungen an ein Parkhaus primär für Patienten und Besucher eines Krankenhauses an einen Generalunternehmer vergeben inklusive des Betriebs der Stellplätze.
Die Inbetriebnahme des Parkhauses soll im 4. Quartal 2025 erfolgen. Das Klinikum geht derzeit von einem Investitionsvolumen von ca. EUR 15 Mio. netto aus.
Über das Ausschreibungsverfahren soll die wirtschaftlichste und damit technisch, funktional, gestalterisch und preislich beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Parkierungsanlage gefunden werden. Grundlage für die Angebote ist eine funktionale Leistungsbeschreibung des Auftraggebers. Gegenstand der Vergabe sind die Planungs- und Bauleistungen bis zur schlüsselfertigen Übergabe inklusive der Ausstattung mit dem vollumfänglichen innovativen Parkraum-Management-System für den Parkbetrieb, dazu gehört auch die technische Überwachung der Vorfahrtsbereiche um Falschparker zu vermeiden.
Das Parkhaus wird mit einer free flow Technik somit einem ticketlosen- und schrankenlosen Parkraum-Management-System (PMS) ausgestattet. Die Vorfahrtsbereiche im Campusbereich werden auch mit LPR-Kameras ausgestattet, das Hol- und Bringdienste dort maximal 15 min. parken dürfen und nur berechtigten Fahrzeugen längere Parkzeiten erlaubt werden.
Das Klinikum vergibt eine Dienstleistung inklusive aller zu erbringenden baulichen und technischen Maßnahmen, sodass ein Betrieb mit einem innovativen Parkraum-Management-System vollständig, schlüsselfertig, technisch uneingeschränkt funktionsfähig sowie baurechtlich abnahmefähig erbracht wird.
Auf die kundenorientierte, benutzerfreundliche Beschilderung der verschiedenen Parkbereiche wird wert gelegt. Einzelheiten zur Dienstleistung ergeben sich dann später durch die nähere Leistungsbeschreibung und im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs. Diese Einzelheiten erhalten die Bieter mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Auf die kundenorientierte, benutzerfreundliche Beschilderung des Campus zum PH sowie im Parkhaus und den verschiedenen Parkbereiche wird wert gelegt. Einzelheiten zum Betrieb ergeben sich dann später durch die nähere Leistungsbeschreibung und im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs. Diese Einzelheiten erhalten die Bieter mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH ist hinsichtlich der technischen Parktechnik auch für Empfehlungen der Bieter offen.
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3, höchstens 5 geeignete Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 12 Abs. 1 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 12 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
Anzahl der PKW-Stellplätze
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte anhand der Anzahl der PKW-Stellplätze nach folgender Maßgabe:
Kriterium Anzahl der Stellplätze mit Parkraum-Management-System (PMS)
bis 300 PKW-Stellplätze 1 Punkt
301-700 PKW-Stellplätze 2 Punkte
> 700 PKW-Stellplätze 3 Punkte
Es wird bei diesem Bewertungskriterium das beste Referenzprojekt gewertet. Die maximale Anzahl an Punkten ist damit 3.
Kriterium E-Mobilität-Stellplätze
bis 3,0 % der Stellplätze 1 Punkt
3,1 bis 7,0 % der Stellplätze 2 Punkte
> 7,0 % der Stellplätze 3 Punkte
Es wird bei diesem Bewertungskriterium das beste Referenzprojekt gewertet. Die maximale Anzahl an Punkten ist damit 3.
Kriterium bewirtschaftete Parkobjekte mit einem Parkraum-Management-System (PMS)
Parkhaus bis 300 PKW-Stellplätze 1 Punkt
Parkhaus 301-700 PKW-Stellplätze 2 Punkte
Parkhaus > 700 PKW-Stellplätze 3 Punkte
Es wird bei diesem Bewertungskriterium das beste Referenzprojekt gewertet. Die maximale Anzahl an Punkten ist damit 3.
Kriterium Referenz mit reiner free flow-Lösung
free flow-Lösung bei Parkhaus bis 300 PKW-Stellplätze 1 Punkt
free flow-Lösung bei Parkhaus 301-700 PKW-Stellplätze 2 Punkte
free flow-Lösung bei Parkhaus > 700 PKW-Stellplätze 3 Punkte
Es wird bei diesem Bewertungskriterium das beste Referenzprojekt gewertet. Die maximale Anzahl an Punkten ist damit 3.
Insgesamt können maximal 12 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, erfolgt die Auswahl nach der Referenz mit der größten Anzahl an PKW-Stellplätzen. Es werden die Bewerber bevorzugt, deren beste Referenz, die im Verhältnis zu anderen Bewerbern größere Anzahl an PKW-Stellplätzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:
1) Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen und Eigenerklärungen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland)
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG, § 22 LkSG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen.
Verpflichtungserklärung, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) eingehalten werden.
1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Planungshaftpflichtversicherung (inklusive Schäden an der geplanten Sache) mit einer Deckungssumme von mindestens 7,5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Angabe/Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers zu Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Planung und Bau sowie Betrieb von Parkhäusern mit mind. 300 PKW-Stellplätzen) vergleichbar sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Umsatz sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Die Umsätze sind getrennt anzugeben für Planung und Bau sowie Betrieb.
3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Planungshaftpflichtversicherung (inklusive Schäden an der geplanten Sache) mit einer Deckungssumme von mindestens 7,5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Mitarbeiter für Planung und Bau einerseits und Betrieb andererseits.
2) Angabe von vergleichbaren Leistungen, die der Bewerber in den letzten fünf Jahren erbracht hat. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen von Planung und Neubau sowie des Betriebs von Parkhäusern als schlüsselfertige Bauleistungen inkl. Planungsleistungen ab LPH 2 in Systembauweise oder konventioneller Bauweise in den letzten fünf Jahren. Die Leistung gilt als in den letzten zehn Jahren erbracht, wenn sie nach dem 01.01.2014 abgenommen wurde. Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert:
Angabe der Projektbezeichnung;
Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist;
Angabe des Auftraggebers;
Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail);
Angaben zum Projekt
Gegenstand der Leistung (Neubau, Erbringung von Planungsleistungen ab der Leistungsphase 2, Erbringung von Bauleistungen);
Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme durch den Auftraggeber;
Auftragssumme (in Euro, netto);
Anzahl der PKW-Stellplätze;
Anzahl der Parkgeschosse;
Anzahl der E-Mobilitäts-Stellplätze (Ladepunkte);
Angaben zur ausgeführten Fassade;
Angaben zum Zufahrtskontrollsystem.
Beigefügte Projektbeschreibungen sollen jeweils nicht mehr als max. 2 DIN-A4-Seiten umfassen.
1) Angabe von mindestens 10 vergleichbaren Leistungen des Neubaus eines Parkhauses mit mindestens 300 PKW-Stellplätzen und einem Parkraum-Management-System (PMS).
2) Angabe von mindestens einer vergleichbaren Leistung des Neubaus eines Parkhauses mit E-Mobilitäts-Stellplätzen. Es reicht aus, wenn während der Bauphase aufgrund der Beachtung des GEIG die Stellplätze schon vorgerüstet worden sind, auch unter Beachtung der Berücksichtigung der Leitungswege, des Vorhalts eines Trafobereiches sowie die bauliche Berücksichtigung der entsprechend ausgestatteten Technikräume im Parkhaus. Erforderlich ist pro Ladepunkt max. 11 kW/h mit einer durchschnittlichen Gleichzeitigkeitsfaktor von ca. 0,5.
3) Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Leistungen von selbst bewirtschafteten Parkobjekten mit einem Parkraum-Management-System, die eine reine free flow-Lösung sind. Die Dauer des Betriebs muss seit mindestens zwei Jahren (ab dem Zeitpunkt des Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge) ununterbrochen erfolgt sein.
Die Anforderungen Ziff. 1) bis 3) können in unterschiedlichen oder auch in einer Referenz erfüllt werden.
Es wird gebeten, je Ziffer 1) und 3) nicht mehr als 3 Referenzen anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Originalrechnungen können nur digital im PDF-Format über das Projektkommunikationssystem beim Auftraggeber eingehen. Der Auftragnehmer erhält hierzu nach Zuschlagserteilung die entsprechenden Zugangsdaten.
Es handelt sich um ein mehrstufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem offenen Teilnahmewettbewerb - hier als Teilnahmewettbewerb mit Erfüllungsnachweis/-prüfung der Mindest-/Eignungsbedingungen (Stufe 1) und darauffolgender Angebots- und Verhandlungsphase mit den geeigneten Bietern (Stufe 2). In allen Verfahrensstufen wird durch die Auftraggeberin für die kosten- sowie barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie für die Bieterkommunikation im gesamten Verfahrensprozess, für die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie für die nachträglichen Informationen zur Ausschreibung die eVergabeplattform „subreport“ genutzt. Die Interessenten/Bewerber/Bieter haben hiermit jederzeit und uneingeschränkt die Möglichkeit, über die ELVIS-ID Zugang zur Kommunikationsebene sowie zu den Vergabeunterlagen zu erlangen. Für die elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen/Interessensbekundungen und Angeboten sind die jeweiligen Regelungen unter Ziffer 4 bis 6 des Verfahrensleitfadens zu beachten.
Auf Basis der mit dieser Bekanntmachung bekannt gemachten Informationen zum Auftrag werden im Rahmen der Verfahrensstufe 1 die interessierten Unternehmen aufgefordert, ihr Interesse zur Teilnahme am benannten Vergabeverfahren mitzuteilen (Teilnahmeanträge). Diese Interessensbekundung erfolgt anhand eines AG-seitig bereitgestellten Formulars und der mit Ziffer 4 des Verfahrensleitfadens beschriebenen Regelungen. Unternehmen, die ihr Interesse nicht auf diese Weise bekundet haben, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Alle Unternehmen, die auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung hin einen Teilnahmeantrag übermittelt haben und die die Mindest-/Eignungsbedingungen erfüllen, werden sodann zur Angebots-/Verhandlungsphase eingeladen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-8730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannten Auftraggeberin zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer die Auftraggeberin über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zum/r Teilnahmeantrag/Interessensbekundung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf des/r Teilnahmeantrag/Interessensbekundung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-8730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx