Rohbauarbeiten nach der VOB/B Referenznummer der Bekanntmachung: ewmr_C_Bo_2023_5: Rohbauarbeiten HFB Linden
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Springorumallee 2
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44795
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wasserwelten-bochum.de/
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ewmr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbauarbeiten nach der VOB/B
Die WasserWelten Bochum GmbH plant den Neubau des Hallenfreibades in Bochum-Linden.
Ziel ist die Neuerrichtung des baulich und technisch abgängigen bisherigen Hallenbades inklusive Freibad zur Sicherung der als Daseinsvorsorge geschuldeten Aufgabe des Schul- und Vereinsschwimmens. Darüber hinaus soll das Bad im Zuge der geplanten Maßnahmen familiengerecht attraktiviert werden.
Für das Neubauvorhaben soll das folgende Raumprogramm realisiert werden:
Hallenbad:
- Rückbau des Bestandsgebäudes
- Neubau Hallendbad auf alter Bodenplatte
- Bestehendes Hallenbecken inkl. Beckenumgang im Rohbau erhalten
- Hausanschlussraum mit vorhandener Heizungstechnik und BHKW erhalten
- 25 m Becken
- Kursbecken (multifunktional mit Hubboden)
- Kleines Kinderbecken inkl. Spraypark
- Liegedeck Richtung Freibad
- optional: kleiner Saunabereich
- optional: vorhanden Modulsauna aus 2020 einlagern und im Neubau integrieren, ggf. als Textilsauna
- optional: Gastrobereich
Freibad:
- Verkleinerung des 50 m Beckens auf 25 m
- Einbau neue Freibadtechnik mit Schwallwasserbecken im aufgegebenen 25 m Teil
- Kinderbecken mit kleineren Attraktionen
- Nichtschwimmerbecken ersetzen durch: Mehrzweck Erlebnisbecken mit z.B. Strömungskanal, Schaukelbucht, Nackenduschen, Massagedüsen, Whirlliegen, Breitrutsche, etc.
- Bestehende Freibad-Umkleidegebäude erhalten und in Neubau integrieren
Im Zuge der Modernisierung soll das Gebäude nahezu entkernt werden, weiter-hin sollen die Boden-/Wand- und Deckenbeläge, die Technik (Sanitär, Heizung, Lüftung, ELT und Badewasser), die Dachkonstruktionen, die Alu-Glasskonstruktionen und die Außenfassade des gesamten Gebäudes abgebrochen und durch neue ersetzt werden.
Die Freibadbecken werden abgerissen und durch ein Naturfreibad ersetzt
Bei den anzubietenden Leistungen / auszuführenden Arbeiten ist zu berücksichtigen, dass der zur Verfügung stehende Platz für die Baustelleneinrichtungen, Materiallager etc. stark begrenzt ist und in Abstimmung mit der Bauleitung bzw. gem. Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen ist.
Förderwege innerhalb von Gebäuden horizontal bis 120 m und vertikal bis 6 m sowie Förderwege außerhalb des Gebäudes bis 150 m sind in die EP`s mit ein-zu kalkulieren.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Rohbauarbeiten am HFB Linden nach der VOB.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Rohbauarbeiten am HFB Linden nach der VOB.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß VHB Formblatt 124 "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren"
Gemäß VHB Formblatt 124 "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren" und nach
Punkt 7. "Eignung" ; 7.1 "Offenes" Verfahren nach dem VHB Formblatt 212 EU.
Gemäß VHB Formblatt 124 "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren" und nach
Punkt 7. "Eignung" ; 7.1 "Offenes" Verfahren nach dem VHB Formblatt 212 EU.
Die WasserWelten Bochum GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Stadtwerke Bochum Holding GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und,
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein einstufiges Verfahren nach der EU VOB/A.
2. Das Angebot ist über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Angebots ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.
3. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 16a VOB/A EU nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden.
4. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I. 3) genannten URL, die die Bieter regelmäßig zu prüfen haben.
5. Die Bieter sollen ihr Angebot unter Nutzung der VHB-Formulare einreichen. Diese Dokumente sind der Ausschreibung beigefügt.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRDFMR
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."