IBBW - Vergabe von IT-Dienstleistungen zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des IT-Fachverfahrens VD-Online - Ex post Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/876
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite
Abschnitt II: Gegenstand
IBBW - Vergabe von IT-Dienstleistungen zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des IT-Fachverfahrens VD-Online - Ex post
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind IT-Dienstleistungen zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des IT-Fachverfahrens VD-Online.
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg unter anderem dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich geeignete IT-Fachverfahren zur Verfügung zu stellen.
Die Leistungsbeschreibung bildet die Grundlage für die Erbringung der Leistung im Rahmen der Bereitstellung von IT-Dienstleistungen und wird mit Zuschlag im Sinne des § 58 VgV Bestandteil des Vertrages zwischen dem IBBW und dem Auftragnehmer.
Gegenstand der Ausschreibung ist es, Unterstützungsleistungen durch einen externen Dienstleister bei der Pflege/Support und notwendigen und sinnvollen Weiterentwicklungen der IT-Fachanwendung "VD-Online und Schulzuweisungsverfahren" (im Folgenden kurz VD-Online genannt) über einen Zeitraum von 2 Jahren (mit zweimaliger Verlängerungsoption von je zwei Jahren) zu beauftragen. Im Rahmen der Weiterentwicklung müssen neue Funktionen und Schnittstellen in die Software integriert werden. Ggf. wird zudem die Konzeption, Entwicklung und Integration von neuen Modulen benötigt werden.
Die vorzunehmenden Anpassungen sollen eng mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Da die Weiterentwicklung bei inhaltlichen Fragestellungen von Rechtsänderungen beeinflusst werden kann, muss sowohl die Wartung als auch die Entwicklung von VD-Online flexibel und agil erfolgen. Ins-besondere muss auf die bestehenden und zukünftigen Strukturen und Prozesse der Fachseite flexibel reagiert werden können.
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 24 Monate gemäß Ziff. II.2.7)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von IT-Dienstleistungen zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des IT-Fachverfahrens VD-Online
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziff. II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" sowie unter Ziff. V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses" wurde aus Gründen des Geheimwettbewerbs und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen jeweils ein fiktiver Wert angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ61EK
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.