Beschaffung eines Flow-Zytometers Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-99
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 670
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum.uni-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Flow-Zytometers
Beschaffung eines Flow-Zytometers zur Anwendung im Forschungslabor der Frauen-, Haut- und Kinderklinik.
Es soll ein Flow Zytometer (FACS) für die Hautklinik des Universitätsklinikums Heidelberg beschafft werden. Das Gerät dient dazu Subpopulationen von Lymphozyten anhand ihrer Oberflächenmoleküle zu identifizieren und zu quantifizieren.
Dabei werden spezifische Antikörper, an die Fluorochrome gekoppelte sind, eingesetzt. Je nach Spezifität binden diese Antikörper dann an unterschiedliche Oberflächenstrukturen und in dem Flow Zytometer werden mit Hilfe eines Lasers die Fluorochrome angeregt und die Emission gemessen. Mit Hilfe dieser Technik kann also die Expression unterschiedlicher Antigene auf verschiedenen Zellen gemessen werden.
In der Klinik kann diese Technik in nahezu allen unterschiedlichen entzündlichen Erkrankungen und in Tumorpatienten eingesetzt werden. Es dient der Überwachung des Immunstatus. Es wird analysiert, welche Immunzellen aktiv sind und welche Rezeptoren oder Entzündungsmediatoren ausgeschüttet werden. Dadurch ist eine gezielte Therapie möglich.
Auch in der Grundlagenforschung ist ein solches Gerät essentiell. Nahezu alle präklinischen Modelle in der Immunologie benötigen ein Flow Zytometer, da nur so mit anderen Laboren vergleichbare und aussagekräftige Ergebnisse erzielt werden können.
Da ein Flow Zytometer auf dem Prinzip der Analyse von vielen unterschiedlichen Antikörpern, die an unterschiedliche Fluorochrome gekoppelt sind, beruht, ist es selbsterklärend, dass möglichst viele Fluorochrome (sog. Kanäle) detektiert werden können. Je mehr Kanäle, desto genauer das „Bild“, das man sich von einer Zelle machen kann. Das lässt sich mit der Anzahl von Pixeln in einem Bild veranschaulichen. Je mehr Pixel desto schärfer das Bild.
Aus diesem Grund sollte ein Zytometer mit möglichst vielen Kanälen beschafft werden. Das am Universitätsklinikum Heidelberg vorhandene Gerät hat eine Kapazität von nur 10 Kanälen, das ist nach heutigem Maßstab nicht mehr ausreichend.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Insgesamt wurden 3 Geräte von den augenblicklich führenden Firmen am einschlägigen Markt begutachtet. Alle Geräte verfügten über mehr als 20 Kanäle, alle anderen Hersteller bieten nur Geräte von bis zu 18 Kanälen an.
Das Gerät der Firma Cytek wurde gewählt, weil es zunächst die größtmögliche Anzahl von „Kanälen“ besitzt. Theoretisch können auf diesem Gerät 50 unterschiedliche Oberflächenmoleküle gleichzeitig analysiert werden. Praktisch sind bereits Protokolle für 42 Marker etabliert.
Das Gerät von Cytek verfügt über ein neues patentiertes Verfahren, das emittierte Licht zu analysieren. In konventionellen Geräten wird nur ein kleiner (spezifischer) Teil des emittierten Spektrums aufgenommen. D.h. man „verliert“ Licht und ist auf die Genauigkeit der Bandpassfilter für bestimmte Spektralbereiche angewiesen. Bei Cytek wird das gesamte Spektrum des emittierten Lichts analysiert. So können schwache Lichtsignale detektiert werden und weil das gesamt Spektrum aufgenommen wird ist eine Unterscheidung der einzelnen Marker genauer. In Analogie zu einem „Bild“ wird eine Farbaufnahme gemacht, während hingegen die konventionellen Zytometer sozusagen mit „schwarz Weiss“ Bildern arbeiten. Man erhält also eine viel bessere Auflösung der Daten. Dieses Verfahren ist patentrechtlich geschützt und wird nur von Cytek angeboten.
Desweiteren benutzt Cytek Photodioden zur Detektion des Lichts. Diese haben, im Gegensatz zu Photomultipliern, eine lineare Lichtintensität/Spannungskurve. Dadurch werden Berechnungen zur Kompensation genauer als bei logarithmischen Photomultipliern. Die Verwendung von APD Detektoren mit hoher Quanteneffizienz im langwelligen Spektralbereich erlaubt außerdem die sensitive Detektion von Farbstoffen wie zB: BV785, PE-Fire810, APC-Fire810 in allen Laser Detektor Modulen.
Weitere patentrechtlich geschützte Besonderheiten, die daher die anderen Geräte NICHT haben sind:
- Kompaktes Design mit spezieller Optik und Fluidik mit getrennten Laseranregungen (patent US20170307505A1)
- Proprietäre (Patent number: 11029243) Re-Fokussierung des detektierten Lichts in den APD Modulen zur Vermeidung von Verlusten bei nicht perfekt kollimiertem Licht. Damit Erhöhung der Lichtausbeute und Sensitivität im Roten Spektralbereich.
- Flat-Top Anregungsoptik ermöglicht stabilere CVs auch erweitertem Core-Stream und damit bei hoher Probenflussgeschwindigkeit (Patent number: 10788411) ermöglicht die Messung in high Flow rate ohne die Sensitivität oder Auflösung wesentlich zu beeinflussen. Wichtig bei der Messung seltener Populationen, da in der Regel eine große Gesamtzahl an Zellen gemessen werden muss, was ansonsten bei Niedrigen Durchflussraten doppelt oder viermal so lange dauert.
- 2 Sidescatter Detektoren 488 SSC und 405SSC: Kombination von 488 SSC und 405 SSC erlaubt die Identifikation von Erythrozyten im Streulicht, ohne die Anzahl detektierbarer Farben zu reduzieren. Dies ermöglicht z.B gleichzeitige Messung in 2 Dynamikbereichen bei Proben mit sehr unterschiedlich großen Zellen (z.B. Tumorzellen plus invasive Lymphozyten) und Abgrenzung von kontaminierenden Erythrozyten.
- Das Probenröhrchen ist während der Messung frei zugänglich, was für Calcium Messungen wichtig ist.
Bisher steht dem Uniklinikum Heidelberg kein solches Gerät zur Verfügung. Es würde daher Wissenschaftlern im Heidelberger Universitätsklinikum in Kooperation mit weiteren Forschungseinrichtungen die Möglichkeit eröffnen, mit einem technologisch führenden Zytometer zu arbeiten. Eingebettet ist das Gerät bereits in einen TRR SFB, die Daten sind zwischen drei Universitätskliniken in Deutschland kompatibel.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beschaffung eines Flow-Zytometers
Postanschrift: Paasheuvelweg 25, Tower C5
Ort: Amsterdam
NUTS-Code: NL329 Groot-Amsterdam
Postleitzahl: 1105 BP
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
A.) § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland