MVA Bielefeld-Herford: Leistungen im Bereich der Klärschlammannahme/-speicherung (Los 6) für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 04442-23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schelpmilser Weg 30
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33609
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.interargem.de/standorte/mva-bielefeld/
Abschnitt II: Gegenstand
MVA Bielefeld-Herford: Leistungen im Bereich der Klärschlammannahme/-speicherung (Los 6) für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage
Die MVA Bielefeld-Herford GmbH beabsichtigt, auf dem Werksgelände der MVA in Bielefeld, Schelpmilser Weg 30, eine Monoklärschlammverbrennungsanlage als unselbständige Nebeneinrichtung der dort betriebenen Müllverbrennungsanlage zu errichten und zu betreiben. Mit der Monoklärschlammverbrennungsanlage sollen in Zukunft kommunale Klärschlämme in einem stationären Wirbelschichtkessel verbrannt werden. Gegenstand dieser Auftragsbekanntmachung sind Leistungen im Bereich der Klärschlammannahme, Silos, Brennstoffmischung (Los 6).
MVA Bielefeld-Herford GmbH Schelpmilser Weg 30 33609 Bielefeld
Gegenstand der im Los 6 - Klärschlammannahmebereich, Silos, Brennstoffmischung - zu vergebenden Leistungen sind folgende Hauptkomponenten:
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Schlammannahme, Schlammspeicherung, Schlammförderung sowie Herstellung des Brennstoffes für die Verbrennung.
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Im Wesentlichen bestehen die Lieferungen und Leistungen voraussichtlich aus
- Baustelleneinrichtung
- 3 St Schlammannahmen
- 3 St Störstoffabscheider
- 3 St Schlammsilos; Volumen je 700 m³
- Verbindende Förderschnecken (schräge oder senkrechte Förderung) für entwässerten Klärschlamm
- 1 St Gurtbandförderer
- 1 St Schubbodencontainer
- 2 St Pflugscharmischer
- 2 St Excenterschneckenpumpen mit Dickstoffrohrleitungen
- 600 m Abluftleitung Wst. 1.4301, DN 100 bis DN 800
- 8 St Ventilatoren
- Projektabwicklung/Inbetriebnahme/Probebetrieb/Dokumentation
- Wartungs- bzw. Supervisionsleistungen
als in sich geschlossener, klar umrissener Anlagenbereich und umfasst die Konstruktion, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung und den Probebetrieb einschließlich Dokumentation als vollautomatische, robuste Anlage inkl. der Einbindung in die Gesamtanlage mit den in der technischen Leistungsbeschreibung aufgeführten Untergruppen. Die Hauptplanungsdaten/Leistungsdaten für die angefragten Anlagenteile werden mit der technischen Leistungsbeschreibung genannt. Die zu erbringende Leistung umfasst auch die Erstellung von Aufstellzeichnungen, R&I sowie der Werk- und Montagepläne der Anlage durch den Bieter. Hierbei hat der Bieter sicherzustellen, dass die Anlage sämtlichen Anforderungen des durch die technische Leistungsbeschreibung vorgegebenen Rahmens entspricht. Änderungen an der Leistung können sich im Rahmen der Verhandlungen ergeben.
Verlängerungsoption der Wartungs- bzw. Supervisionsleistungen
Die drei bis fünf Bewerber, die die meisten Punkte auf sich vereinigen können, werden ausgewählt. Die Bewerber werden anhand ihres Gesamtumsatzes (30 %) und ihrer Referenzen (70 %) ausgewählt. Die Punktevergabe wird wie folgt vorgenommen:
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1) Der Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. Ziff. III.1.2):
Hierbei erhält der Bewerber mit dem höchsten Gesamtumsatz 5 Punkte. Die Bewertung der Gesamtumsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Gesamtumsatz Bewerber x 5 / höchster Gesamtumsatz). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 30 % gewichtet.
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2) Punktevergabe für Referenzen (gemäß Ziffer III.1.3):
Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Summe erreichter Eignungspunkte, die nach den nachfolgend aufgeführten Kriterien ermittelt wird, 5 Punkte. Die Bewertung der Summen erreichter Eignungspunkte der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Summe erreichter Eignungspunkte Bewerber x 5 / höchste Summe erreichter Eignungspunkte). Die erreichte Punktzahl des Bewerbers wird mit 70 % gewichtet.
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Kriterien zur Ermittlung erreichter Eignungspunkte:
Eignungspunkte werden für wertbare Referenzen (vgl. Ziffer III.1.3) vergeben, die der ausgeschriebenen Leistung in besonderer Weise entsprechen. Eine Referenz entspricht der ausgeschriebenen Leistung in besonderer Weise, wenn in einem Projekt die Errichtung von mehreren Aggregaten unterschiedlicher Aggregattypen nachgewiesen wird (sog. Sammelreferenz, vgl. Ziffer III.1.3). Sammelreferenzen werden in einer Skala von 1 bis 5 Eignungspunkten bewertet:
- 1 Punkt erhält ein Bewerber, der in einer Sammelreferenz die Errichtung von 2 unterschiedlichen Aggregattypen (gemäß Ziffer III.1.3) nachweist;
- 2 Punkte erhält ein Bewerber, der in einer Sammelreferenz die Errichtung von 3 unterschiedlichen Aggregattypen (gemäß Ziffer III.1.3) nachweist;
- 3 Punkte erhält ein Bewerber, der in einer Sammelreferenz die Errichtung von 4 unterschiedlichen Aggregattypen (gemäß Ziffer III.1.3) nachweist;
- 4 Punkte erhält ein Bewerber, der in einer Sammelreferenz die Errichtung von 5 unterschiedlichen Aggregattypen (gemäß Ziffer III.1.3) nachweist.
- 5 Punkte erhält ein Bewerber, der in einer Sammelreferenz die Errichtung von 6 unterschiedlichen Aggregattypen (gemäß Ziffer III.1.3) nachweist.
Die von jedem Bewerber nach vorstehender Maßgabe insgesamt erzielten Eignungspunkte werden addiert (Summe erreichter Eignungspunkte).
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Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Umsätze und Referenzen eine gleiche Punktzahl, entscheidet die qualitative Nähe der eingereichten Referenzen zu der hier zu vergebenden Leistung über die Platzierung des Bewerbers. Je näher die Referenz dem bekanntgemachten Auftrag in qualitativer Hinsicht kommt, desto besser wird diese Referenz bewertet.
Die Wartungs- bzw. Supervisionsleistungen werden optional ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen.
2) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister (Kopie ausreichend).
3) Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß dem BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022.
1) Eigenerklärung zum Umsatz (gerundet auf volle 100 000 EUR) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Kopie ausreichend). Ausreichend ist auch der Nachweis einer Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird (Kopie ausreichend).
zu 1) Geeignet sind nur Bewerber mit einem durchschnittlichen Mindestjahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) von mindestens 5,0 Mio. EUR.
Im Übrigen vgl. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
1) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2020-2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
2) Angabe (Eigenerklärung) der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen über die der Unternehmer für die Errichtung verfügt.
3) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.
4) Eigenerklärungen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Referenzen):
Auflistung der Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen. Die Darstellung muss für jede Referenz auf max. einer DINA4-Seite pro Referenz erfolgen und jeweils mindestens folgende Angaben enthalten:
- Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
- Kurzbeschreibung des Projekts unter Angabe des Beginns und der Fertigstellung (Ausführungszeitraum) sowie kurze Beschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (einschließlich Nachunternehmer).
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"Vergleichbare Leistungen" erfüllen die folgenden Anforderungen:
- vom Bewerber erbrachte Leistungen über die Errichtung von Aggregaten der folgenden Aggregattypen:
(1) Schlammannahmestation,
(2) Förderschnecken,
(3) Schlammsilos >= 300 m³, D >= 6,0 m,
(4) Schubbodencontainer,
(5) Förderband und
(6) Schlammmischer.
- für die Aggregattypen Nr. (1) bis (4) sind mindestens zwei Referenzen je Aggregattyp einzureichen und für die Aggregattypen Nr. (5) und (6) mindestens eine Referenz je Aggregattyp. Danach sind insgesamt mindestens 10 Referenzen einzureichen.
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Es können sog. Einzelreferenzen oder sog. Sammelreferenzen eingereicht werden:
Eine Einzelreferenz betrifft ein Projekt des Bewerbers, mit dem die Errichtung nur eines Aggregats eines Aggregattyps nachgewiesen wird.
In diesem Fall wird die Einzelreferenz als eine Referenz für den jeweils nachgewiesenen Aggregattyp gewertet.
Eine Sammelreferenz betrifft ein Projekt des Bewerbers, mit dem die Errichtung mehrerer Aggregate unterschiedlicher Aggregattypen nachgewiesen wird.
In diesem Fall wird die Sammelreferenz jeweils als eine Referenz für den jeweils nachgewiesenen Aggregattyp gewertet. Das bedeutet, dass mit einer Sammelreferenz maximal sechs Referenzen (je Aggregattyp eine Referenz) gewertet werden können.
Die Errichtung mehrerer Aggregate desselben Aggregattyps muss mit verschiedenen Projekten nachgewiesen werden. Wird mit einer Einzel- oder Sammelreferenz die Errichtung mehrerer Aggregate desselben Aggregattyps nachgewiesen, so wird dies gleichwohl nur als eine Referenz (für den nachgewiesenen Aggregattyp) gewertet.
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Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden Referenzen über Leistungen, die in den letzten 5 Jahren (die 5-Jahresfrist endet mit Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht worden sind, berücksichtigt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre beendet worden sein (Beginn kann außerhalb der 5-Jahresfrist liegen). Die Leistungen sind als beendet anzusehen, sobald der Probebetrieb der Anlage erfolgreich abgeschlossen worden ist.
5) Nachweis eines erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungssystems entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers.
6) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden wird entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der einzusetzenden Umweltmanagementmaßnahmen des Bewerbers.
Vgl. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die unter Ziff. III.1.1) genannten Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt;
2) Sofern sich der Bewerber auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die unter Ziff. III.1.1 bezeichneten Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen;
3) Sofern der Bewerber beabsichtigt, die Leistungen unter Einbeziehung von Nachunternehmern zu erbringen, sind Art und Umfang der Nachunternehmerleitungen zu bezeichnen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6P1M
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 3 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vgl. § 160 ff. GWB.