Rahmenvereinbarung über die Lieferung elektronischer Schließsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06-14
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Overfeldweg 23
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51371
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.evl-gmbh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung elektronischer Schließsysteme
Rahmenvereinbarung über die Lieferung elektronischer Schließsysteme
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG Overfeldweg 23 51371 Leverkusen
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung elektronischer Schließsysteme einschließlich Betriebssoftware (on premise) und begleitender Serviceleistungen (insbesondere Einweisung, Montageleistungen und technischer Support / IT Support).
Für sämtliche für den Betrieb der Schließsysteme durch die EVL erforderlichen IT-Leistungen (insbesondere Software, Implementierung, Customizing, Schulung, Pflege, Support) wird nach Zuschlagserteilung - auf der Grundlage der des Angebotes der Zuschlagsempfängerin und des hierfür einschlägigen EVB-IT-Vertrages sowie unter Beteiligung der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) - ein Nachtrag zur Rahmenvereinbarung geschlossen. Hierdurch dürfen keine Zusatzkosten für die EVL und die ivl ausgelöst werden. Alle relevanten Kostenpositionen sind in die vorliegende Rahmenvereinbarung einzukalkulieren.
Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf:
- 4.250 Stück Digitale Europrofil Halbzylinder mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (teilweise wetterfest in IP66)
- 1.725 Stück Profilverlängerungen in den Größen 5mm, 10mm und 20mm inkl. notwendiger Zubehörteile
- 500 Stück Transponder
- 100 Stück Digitale Vorhängeschlösser inkl. notwendiger Zubehörteile
- 775 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (zusätzlich 400 Stück mit Türüberwachung)
- 20 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder mit Panikverschluss mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (zusätzlich 400 Stück mit Türüberwachung
- 50 Stück Digitaler Türbeschlag inkl. notwendiger Zubehörteile
- 60 Stück Router mit Zubehör
- 15 Stück Gateway mit Zubehör
- Software
- Dienstleistung vor Ort (insbesondere Aufnahme, Schließplanerstellung, Montage, Standortbestimmung für Router und Gateways, Softwaresupport)
- Support für Software und Hardware
Eine Mindestabnahmeverpflichtung der EVL besteht nicht. Es werden die folgenden, verbindliche Höchstabnahmegrenzen festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 8 Jahren):
- 9.500 Stück Digitale Europrofil Halbzylinder mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (teilweise wetterfest in IP66)
- 11.400 Stück Profilverlängerungen in den Größen 5mm, 10mm und 20mm inkl. notwendiger Zubehörteile
- 950 Stück Transponder
- 225 Stück Digitale Vorhängeschlösser inkl. notwendiger Zubehörteile
- 4.000 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (zusätzlich 400 Stück mit Türüberwachung)
- 400 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder mit Panikverschluss mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (zusätzlich 400 Stück mit Türüberwachung
- 400 Stück Digitaler Türbeschlag inkl. notwendiger Zubehörteile
- 400 Stück Router mit Zubehör
- 400 Stück Gateway mit Zubehör
- Software
- Dienstleistung vor Ort (insbesondere Aufnahme, Schließplanerstellung, Montage, Standortbestimmung für Router und Gateways, Softwaresupport)
- Support für Software und Hardware
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt in durch Abruf ohne erneutes Vergabeverfahren. Die termingerechte Ausführung der Lieferung ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der EVL gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt acht Jahre ab Zuschlagserteilung (Höchstlaufzeit). Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die in § 2 Absatz 4 der Rahmenvereinbarungen angeführten verbindlichen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden.
Die EVL ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRMD99D
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.