Rahmenvereinbarungen Paketversand und Express-Paketversand Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.23 - 9930/23/VV : 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat B12
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-1020
Fax: +49 2289910610-1020
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen Paketversand und Express-Paketversand
Paketversand national und international und Express-Paketversand national und international
Paketversand für Bundesbehörden und sonstige Einrichtungen des Bundes
Abholung bundesweit sowie Zustellung bundesweit und international
Organisation und Durchführung des Paketversandes für Bundesbhörden und sontigen Einrichtungen des Bundes.
Die zu leistende Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 7.567.000 Sendungen über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
In diesem Los sind neben der unmittelbaren Bundesverwaltung und den Verfassungsorganen folgende Rechtsträger zusätzlich abrufberechtigt:
BWI GmbH
Die Autobahn GmbH des Bundes
Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung
Jobcenter (gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers)
Alexander von Humboldt-Stiftung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Bundesinstitut für Risikobewertung
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e.V.
Helmholz Zentrum hereon GmbH
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesinstitut für Berufsbildung
Monopolkommission
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Deutsche Bundesbank
Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
Deutsche Nationalbibliothek
DRK-Suchdienst
Deutsches Weininstitut GmbH
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
BwFuhrparkService GmbH
Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin
Max Rubner-Institut
Postbeamtenkrankenkasse
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung e. V.
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V.
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Staatliche Museen zu Berlin Preußischer Kulturbesitz
Staatsbibliothek zu Berlin
Staatliches Institut für Musikfooschung PK
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Express-Paketversand
Abholung bundesweit sowie Zustellung bundesweit und international
Organisation und Durchführung des Express-Paketversandes für Bundesbhörden und sontigen Einrichtungen des Bundes.
Die zu leistende Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 475.000 Sendungen über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
In diesem Los sind neben der unmittelbaren Bundesverwaltung und den Verfassungsorganen folgende Rechtsträger zusätzlich abrufberechtigt:
BWI GmbH
Die Autobahn GmbH des Bundes
Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung
Jobcenter (gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers)
Alexander von Humboldt-Stiftung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Bundesinstitut für Risikobewertung
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e.V.
Helmholz Zentrum hereon GmbH
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesinstitut für Berufsbildung
Monopolkommission
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Deutsche Bundesbank
Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
Deutsche Nationalbibliothek
DRK-Suchdienst
Deutsches Weininstitut GmbH
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
BwFuhrparkService GmbH
Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin
Max Rubner-Institut
Postbeamtenkrankenkasse
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung e. V.
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V.
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Staatliche Museen zu Berlin Preußischer Kulturbesitz
Staatsbibliothek zu Berlin
Staatliches Institut für Musikfooschung PK
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 250.000 EUR netto pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Los 1: Versand von Paketen bundesweit
Los 2: Versand von Express-Paketen bundesweit
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Nachweis Qualitätsmanagement
Geeignet sind nur Unternehmen, die ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen eingeführt haben und aufrechterhalten.
Das entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen und muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.
Nachweis Umweltmanagement
Geeignet sind nur Unternehmen, die ein von ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System des Umweltmanagements (z. B. DIN EN ISO 14001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen eingeführt haben und aufrechterhalten. Das entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen und muss zum "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.
Darstellung der logistischen Infrastruktur
Stellen Sie in einer selbst zu erstellenden Anlage dar, über welches bundesweite logistische Netzwerk (Transport-, Sortierzentralen o.ä.) Sie für die Ausführung des Auftrags verfügen. Geben Sie ferner an, über welche Transportmittel (PKW, LKW, Bahn, Flugzeuge etc.) Sie verfügen und zur Auftragserfüllung einzusetzen beabsichtigen.
Einige Bedarfsträger fordern eine Sicherheitsüberprüfung nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz (siehe auch Anlage 6). Erläutern Sie, wie Sie für diese Bedarfsträger die Abholung der Sendungen organisieren und durchführen.
Erläutern Sie, wie Sie die Abholzeiträume bei den Bedarfsträgern (siehe Anlage 6) sicherstellen.
Erläutern Sie, wie die Sendungen während der gesamten Transportkette zwischen Absender- und Empfängerstelle vor unbefugtem Zugriff gesichert werden.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche Sendungen dieser Rahmenvereinbarung CO2-neutral zu versenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angabe und Aufteilung von Tarifzonen weltweit
Bitte geben Sie im Rahmen eines von Ihnen zu erstellendem Dokument je Los an, wie viele Tarifzonen Sie für die Versendung von Paketen weltweit vorsehen und welche Länder den jeweiligen Tarifzonen unterfallen. Bitte geben Sie zudem die Preise für jede einzelne Tarifzone an. Hierbei handelt es sich um Pauschalpreise, die sämtliche Aufwendungen der Auftragnehmerin enthalten müssen.
Angabe regelmäßige Versandlaufzeiten weltweit
Bitte geben Sie in einem von Ihnen zu erstellendem Dokument je Los an, welche regelmäßigen Versandlaufzeiten für den weltweiten Versand (außerhalb EU bzw. Europas, vgl. die Vorgaben für EU und restliches Europa in der Leistungsbeschreibung) Sie gestaffelt nach Tarifzonen je Los anbieten. Die regelmäßigen Versandlaufzeiten sind mit den von Ihnen angebotenen Pauschalpreisen abgegolten. Eine Bewertung der regelmäßigen Versandlaufzeiten erfolgt nicht.
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.