2023-0722 Vermarktung / Vergütung von Metallschrott (AVV 170407 und 200140) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0722
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2032837925
Fax: +49 2032832883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0722 Vermarktung / Vergütung von Metallschrott (AVV 170407 und 200140)
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg-AöR sammelt auf 4 Recyclinghöfen, im Rahmen der Sperrgutabfuhr, den Umladestellen DU-Hochfeld und RZ DU-Nord sowie sonstigen Anfallstellen Metallschrott (AVV 170407 und AVV 200140). Der Metallschrott stammt vornehmlich aus privaten Haushalten sowie dem innerbetrieblichen Anfall - einschließlich der Verschrottung kompletter Stahlabsetz- und Stahlabrollcontainer. Zudem fällt Metallschrott aus dem gewerblichen Bereich an. Der anfallende Metallschrott wird in gesonderten Containern gesammelt und in unregelmäßigen Abständen zu einem Metallschrottverwerter transportiert.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße Verwertung des angelieferten Metallschrottes (AVV 170407 und AVV 200140) für den Leistungszeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2025.
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2026 - 31.12.2026) für die AG zu berücksichtigen.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Duisburg Die Auftragnehmerin (AN) muss über eine Anlage/Übernahmestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie), vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegt.
Zur Bestimmung der entsprechenden Entfernung ist das Tool https://www.luftlinie.org/ zu verwenden.
Die Anlieferung der vorgenannten Metallschrottmengen erfolgt durch die AG in unterschiedlichen Absetz- und Abrollcontainern. Zudem werden auch komplette Stahlabsetz- und Stahlabrollcontainer sowie Umleerbehälter, Unterflur- /Halbunterflurbehälter o.ä. Metallbehältnisse zur Verwertung/Verschrottung angeliefert.
Die Anlieferungen erfolgen von Montag bis Freitag von 7.00 - 16.00 Uhr, an Samstagen von 7.00 bis 12.00 Uhr. Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen, der AN den gesammelten Metallschrott zu überstellen.
Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter seitens der AN zu benennen.
Anmerkung: Die AN muss über eine Anlage/Übernahmestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie), vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegt.
Zur Bestimmung der entsprechenden Entfernung ist das Tool https://www.luftlinie.org/ zu verwenden.
Auf der Anlage, wie auch auf der Übernahmestelle, muss die Möglichkeit bestehen den in den unterschiedlichen Containern angelieferten Metallschrott unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Ebenso müssen die zur Verwertung angelieferten Stahlabsetz- und Stahlabrollcontainer unverzüglich auf dem Gelände der Anlage/Übernahmestelle abgestellt werden können. Dieses gilt auch für alle sonstigen seitens der AG angelieferten Metallbehältnisse.
Alle der im Auftrage der AG eingehenden Metallschrottabfälle sind auf der amtlich geeichten Waage der Anlage bzw. Übernahmestelle zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist beim Rücktransport dem Fahrer der AG auszuhändigen.
Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein:
- Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Anlage/Übernahmestelle,
- Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges,
- Name/Bezeichnung und Anschrift der Anlage oder Übernahmestelle,
- Bezeichnung der Abfallart mit AVV-Nr. 170407 / 200140,
- Herkunft der angelieferten Abfallart (z.B. Recyclinghof, Umlade),
- Bruttogewicht,
- Nettogewicht.
Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Gutschriften/Rechnungen.
Es ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2026 - 31.12.2026) für die AG zu berücksichtigen.
Es ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2026 - 31.12.2026) für die AG zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat mittels
Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
sowie, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mittels Handelsregisterauszug
oder, sofern ein Handelsregisterauszug nicht verpflichtend ist, mittels
entsprechender Eigenerklärung, dass ein Handelsregistereintrag nicht verpflichtend ist
oder
dass das Unternehmen in das Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ist mittels Nachweise der Eintragung in das Handwerksverzeichnis, Handelsrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
a) Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/Verwerten von Metallschrott (AVV-Nr. 170407 und AVV-Nr. 200140) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage und ggfs. Übernahmestelle zertifiziert ist.
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste)
- siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/Verwerten von Metallschrott (AVV-Nr. 170407 und AVV-Nr. 200140) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage und ggfs. Übernahmestelle zertifiziert ist.
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges
- siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022;
- siehe Nachweis: Formblatt "Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1EVQ5X4G
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.