Beschaffung zwei Krankentransportwagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0031
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Gelskamp 2
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32758
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung zwei Krankentransportwagen
Lieferung von 2 Krankenkraftwagen Typ B: Fahrgestell und Funktionsausbau
Die Lieferung der Fahrzeuge soll spätestens bis zur 25. KW 2025 erfolgen.
Feuer-und Rettungswache Detmold Am Gelskamp 2 32758 Detmold
Lieferung von 2 Krankenkraftwagen Typ B:
Der Bau der Fahrgestelle als geschlossener Kasten (Kastenwagen) hat unter Beachtung der Normen und normativen Verweisungen in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen.
Teil A: Fahrgestell: Lieferung eines Fahrgestelles als geschlossener Kasten mit Hochdach (Kastenwagen Hochdach) mit zusätzlichen Fenstern an den hinteren Seiten rechts zum Ausbau und zur Verwendung als Krankenkraftwagen nach DIN - EN 1789 - Krankenkraftwagen Typ B
Teil B: Funktionsausbau: u.a. Einbau und Anschluss einer Elektrohydraulischen Fahrtrage, Heizung/ Klima/ Lüftung, Signalanlage, Fahrzeugvorbereitung und Beklebung, Medizintechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wietmarscher Ambulanz und Sonderfahrzeug GmbH
Postanschrift: Darwinstraße 11
Ort: Emsbüren
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 48488
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CY1CHKJT3P
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.