Rahmenvertrag für Maklerdienstleistungen für den Verkauf von Immobilien der VBL Referenznummer der Bekanntmachung: VBL_2023IM02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Thoma-Straße 19
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frank Knieriemen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vbl.de/de/startseite
Postanschrift: Alter Wall 20-22
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Oliver Jauch / Nadine Listl
E-Mail:
Telefon: +49 40500360485
Fax: +49 40500360444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Maklerdienstleistungen für den Verkauf von Immobilien der VBL
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Zweck ist es, den Arbeitnehmern der bei ihrem beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.
Die VBL ist einer der größten institutionellen Kapitalanleger in Deutschland. Ein Teil dieses Kapitalvermögens ist in Immobilien angelegt (Direktanlage). Die VBL hat die strategische Entscheidung getroffen, ihr direkt gehaltenes Immobilienportfolio neu auszurichten. Ziel ist es, im Rahmen einer Bestandsbereinigung das Portfolio strukturell neu aufzustellen.
Die VBL beabsichtigt, voraussichtlich bis zu 60 Objekte, die über das gesamte Bundesgebiet verteilt sind (schwerpunktmäßig in den Regionen Hamburg, Hannover, Berlin, Düsseldorf, Köln, das Ruhrgebiet, Frankfurt, Karlsruhe, Stuttgart und München) zu veräußern. Der Schwerpunkt liegt überwiegend im Segment Wohnen, zum Teil mit kleineren Gewerbeeinheiten, mit einem geschätzten durchschnittlichen Transaktionsvolumen zwischen 1,0 und 5,0 Mio. Euro pro Objekt. Die Anzahl der Wohnungen je Objekt liegt zwischen zwei und 237 Einheiten. Es handelt sich dabei stets um Bestandsbauten, die in der Regel vermietet sind. Vereinzelt sollen auch Spezialimmobilien (Pflegeheime) veräußert werden.
Die VBL benötigt für den Verkauf der Immobilien Maklerdienstleistungen. Hierfür sollen drei Immobilienmaklerunternehmen einen Rahmenvertrag erhalten. Welche Objekte in welcher Form vermarktet werden, entscheidet die VBL im Rahmen von Einzelabrufen auf Grundlage des Rahmenvertrags. Der Verkauf der Immobilien soll grundsätzlich im Off-Market-Verfahren erfolgen.
Weitere Details enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Hans-Thoma-Straße 19 76133 Karlsruhe
Es wurde eine potenzielle Verkaufsliste von Seiten der VBL erstellt, auf deren Grundlage nun der strukturierte Verkaufsprozess eingeleitet werden soll. Zum Verkauf stehen voraussichtlich bis zu 60 Objekte, die über das gesamte Bundesgebiet verteilt sind. Der Schwerpunkt liegt überwiegend im Segment Wohnen. Kleinere Gewerbeeinheiten sind ebenfalls enthalten. Die Anzahl der Wohnungen je Objekt liegt zwischen 2 und 237 Einheiten mit insgesamt 1.846 Wohneinheiten. In den 60 Objekten sind auch sechs Spezialimmobilien (Pflegeheime) enthalten, die ebenfalls verkauft werden sollen.
Die VBL beabsichtigt, auf Grundlage des Rahmenvertrags Maklerdienstleistungen für den Verkauf der Immobilien zu beauftragen. Der Verkauf der Immobilien soll grundsätzlich im Off-Market Verfahren erfolgen. Für den Auftrag soll auf drei Makler zurückgegriffen werden, die die Objekte im Rahmen eines einfachen Alleinauftrages vermarkten sollen. Welche Objekte in welcher Form vermarktet werden, entscheidet die VBL im Rahmen von Einzelabrufen auf Grundlage des Rahmenvertrags.
Folgende Tätigkeiten sind im Rahmen der Maklertätigkeit für die VBL zu erbringen:
- Unterstützung bei der Kaufpreisfindung durch eine unverbindliche Markteinschätzung (eine formelle Bewertung der Immobilie ist damit nicht verbunden).
- Nach Abschluss der Markteinschätzung und nach enger Abstimmung mit der VBL bei Bedarf Erstellung eines ausführlichen Investment-Memorandums / Verkaufsexposees.
- Nutzung des von der VBL verwendeten Datenraumes (externer Datenraumanbieter). Nach erfolgter Freigabe der jeweiligen Investoren, die gemäß Auswahlprozess Zugang zum Datenraum erhalten sollen, kann eine Weitergabe der Kontaktdaten an den Datenraumanbieter erfolgen; diese Koordination obliegt dem Makler unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen der VBL.
- Abstimmung der Investoren mit der VBL, sowie zeitliche Festlegung des Verkaufsprozesses (Zeitpunkt Erstindikation, Prüfungszeitraum/ Due-Diligence Phase, Bestätigung finales Angebot).
- Übersenden des Exposees sowie ggfs. des Investment Memorandums an vorgemerkte bzw. potentielle Kaufinteressenten, persönliche Präsentation bei Kaufinteressenten.
- Objektbesichtigungen und Informationsgespräche mit Interessenten.
- Regelmäßige Information der VBL über den Stand der Gespräche mit Kaufinteressenten sowie schriftliche Berichte über die Vermarktungsaktivitäten in ca. 14-tägigem Turnus in Listenform (z.B. Nachweis, welche Unterlagen dem potentiellen Käufer übermittelt wurden und Nachweis, dass dieser die Möglichkeit hatte, auf alle Unterlagen in dem Datenraum zuzugreifen).
- Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs mit Interessenten.
- Beratung und Unterstützung der VBL bei Kaufvertragsverhandlungen.
Sollte der Auftragnehmer ein Gemeinschaftsgeschäft mit einem weiteren Maklerunternehmen im Rahmen der Objektverkäufe durchführen, kann der Drittmakler das jeweilige Objekt mit Außenprovision anbieten. Weitere Einzelheiten zur Leistung enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.
Zu den Vergabeunterlagen gehört auch das Vertragswerk.
Zu Ziff. II.1.5: Die unter diesem Rahmenvertrag insgesamt geltende Maximalmenge beläuft sich auf 60 bundesweit verteilte Objekte mit jeweils zwischen 2 und 237 Einheiten mit insgesamt 1.846 Wohneinheiten. Der Wert der zu vergebenden Leistungen hängt maßgeblich von den noch nicht feststehenden Wertermittlungen für die Immobilien, dem Zuschnitt der einzelnen Portfolios und dem im Verhandlungsverfahren verhandelten Vergütungsmodell ab.
Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren und kann zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Weitere Einzelheiten zu der Verlängerungsoption enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (Leistungsfähigkeit) zu 80% (Fachkunde).
Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2 (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- WL1 und WL2: 200 Punkte,
- TL1: 100 Punkte,
- TL2: 700 Punkte.
Die Nachweise im Bereich PL (Ziff. III.1.1) werden nicht qualitativ gewertet.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis (WL1/WL2, TL1, TL2) werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
- 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße,
- 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße,
- 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße,
- 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße,
- 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße.
Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0% würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat.
Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich die VBL vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
Einzelheiten zu Optionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Zu Ziff. II.2.10: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von der VBL unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse bereitgestellten Vordrucke und Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL3. Bescheinigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden mit einer handelsüblichen Deckungssumme oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Einzelheiten zur für den Vertrag erforderlichen Versicherung enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die VBL für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz). Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Leistungen als Immobilienmakler für Mehrfamilienhäuser/ Anlageimmobilien mit Schwerpunkt Wohnen ab drei Wohneinheiten) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz). Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Die VBL behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der VBL für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die VBL für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Zu WL2: Der gemäß Eigenerklärung ausgewiesene jährliche Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen muss mindestens EUR 6,0 Mio. in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre betragen.
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß Formblatt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
TL2. Umfangreiche Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen, belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen) im Bereich des Verkaufs von Mehrfamilienhäusern/ Anlageimmobilien mit Schwerpunkt Wohnen ab zehn Wohneinheiten ggfs. mit kleineren Gewerbeeinheiten) als Immobilienmakler im Bereich Objekt-, Teilportfolio-, Portfolioverkauf für Private Investoren, Family Offices und institutionelle Investoren. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Die Referenzprojekte dürfen nicht vor mehr als fünf Jahren nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5) abgeschlossen worden sein.
Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen.
Zu TL2: Der Bewerber muss mindestens 15 abgeschlossene, mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Referenzen einreichen, davon mindestens fünf mit einem Transaktionsvolumen in Höhe von mindestens EUR 5 Mio.
Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung.
Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter haben mit ihrem späteren Angebot eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Weitere Einzelheiten zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags enthalten die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der VBL erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 30.10.2023 an die VBL über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu richten. Die VBL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass die VBL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Die VBL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit Einreichung seines Teilnahmeantrags stimmt der Bewerber dem zu.
7. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben.
8. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Termine für die Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden ggf. per Videokonferenz oder in Karlsruhe stattfinden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Die VBL ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine diesbezügliche Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Kreises zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
11. Die VBL behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
12. Die Bewerber bzw. Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags bzw. ihres Angebots, die berechtigterweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/ die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen Bewerbers bzw. Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen.
13. Zu Ziff. IV.1.4: Die VBL wird sich im Laufe des Verfahrens vorbehalten, anhand der Zuschlagskriterien eine Zwischenauswahl derjenigen Bieter vorzunehmen, mit denen das Verfahren fortgesetzt werden soll. Für diese Zwischenauswahl muss es hinreichend wahrscheinlich sein, dass die Verhandlungen nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und nach den vorgegebenen Anforderungen mit Blick auf eine etwaige Zuschlagserteilung aussichtsreich erscheinen; die übrigen Bieter werden - nach Wahl der VBL - zurückgestellt oder scheiden aus. Die VBL behält sich in jedem Verfahrensstadium auch ausdrücklich vor, einen oder mehrere "bevorzugte(n) Bieter" auszuwählen und mit diesem/ diesen exklusiv zu verhandeln. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6GGQ
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.