Projekt 463 TP3: Nationale und internationale Standardisierung Biometrie (BioNorm) Referenznummer der Bekanntmachung: P463 TP3

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540701
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540701
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt 463 TP3: Nationale und internationale Standardisierung Biometrie (BioNorm)

Referenznummer der Bekanntmachung: P463 TP3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Ziele von Teilprojekt 3 sind:

- Die Initiierung der internationalen Normung von High-Level Biometric Services basierend auf BSI TR-03121-2.2 in der Arbeitsgruppe ISO/IEC JTC 1/SC 37/WG 2 und

- die Erstellung von Referenzimplementierungen der in den Arbeitspaketen genannten fünf High-Level Biometric Services für ausgewählte Anwendungsfälle.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Beim Auftragnehmer

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe Punkt II.1.4.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 13
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 1.4: Arbeitspakete 1 und 4 sind optionale Leistungen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014

Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 27.04.2023 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen:

Artikel 5k

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG sowie unter Titel VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

einschließlich - wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt - Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen?

Bitte die Frage nur mit „JA“ (-> Bestätigung) oder „NEIN“ (-> keine Bestätigung) beantworten.

Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.

2. Ausschluss eines Interessenskonflikts

Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.

Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.

Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise vor, wenn Sie Hersteller einer kommerziellen Lösung sind, die eine direkte Konkurrenz zu der hier zu entwickelnden OpenSource-Lösung darstellt.

Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.

Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.

3. Referenzen: Fachliche Eignung (Schwerpunkt „Biometrie-Standardisierung“)

Weisen Sie mindestens ein Projekt mit Schwerpunkt „Biometrie-Standardisierung“ nach, das von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern (siehe Kapitel 6.2.1.1 und 6.2.1.2) innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht. Aus allen genannten Referenzen muss hervorgehen, dass die genannten Unternehmen Erfahrungen im Bereich der aktiven Mitarbeit in unterschiedlichen nationalen und internationalen Gremien sowie der aktiven Mitarbeit an entsprechenden Dokumenten gesammelt haben. Darüber hinaus muss aus allen genannten Referenzen hervorgehen, dass die genannten Unternehmen dabei eine kontinuierliche und qualifizierte Besetzung der relevanten Arbeitsgruppen über die gesamten Projektlaufzeiten hinweg gewährleisteten.

Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:

- Auftraggeber inkl. Fachbereich

- (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit

- Umfang

- Dauer

- Auftragsvolumen

Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) (siehe Kapitel 6.2.1.1 und 6.2.1.2) bei Projekten mit oben genanntem Schwerpunkt ziehen lassen. Zudem müssen sich daraus Rückschlüsse ziehen lassen, dass die genannten Unternehmen die Fähigkeit besitzen, die deutsche Position in den Gremien zu vertreten. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.

Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.

Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens einer geeigneten Referenz.

Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.

4. Referenzen: Fachliche Eignung (Schwerpunkt „Softwareentwicklung“)

Weisen Sie mindestens ein Projekt mit Schwerpunkt „Softwareentwicklung“ nach, das von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern (siehe Kapitel 6.2.1.1 und 6.2.1.2) innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht. Aus allen genannten Referenzen muss hervorgehen, dass die genannten Unternehmen Erfahrungen im Bereich der Softwareentwicklung gesammelt haben. Darüber hinaus muss aus allen genannten Referenzen hervorgehen, dass die genannten Unternehmen dabei eine kontinuierliche und qualifizierte Besetzung über die gesamten Projektlaufzeiten hinweg gewährleisteten.

Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:

- Auftraggeber inkl. Fachbereich

- (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit

- Umfang

- Dauer

- Auftragsvolumen

Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) (siehe Kapitel 6.2.1.1 und 6.2.1.2) bei Projekten mit oben genanntem Schwerpunkt ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.

Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.

Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens einer geeigneten Referenz.

Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.

5. Vorlage der Bescheinigung über die Mitgliedschaft

Die genannten Unternehmen müssen eine Bescheinigung vorlegen, aus der eindeutig hervorgeht, dass sie - bereits mit Abgabe des Angebots für das zu Grunde liegende Projekt - zur Teilnahme an den genannten Gremien berechtigt sind, dass sie Mitglied der entsprechenden Gruppen sind, und dass sie zur Sitzungsteilnahme zugelassen sind.

Mindestanforderung: Die gewünschten Belege wurden vorgelegt.

6.Qualitätsmanagement

Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.

Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/11/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/11/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den

Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.

Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/10/2023

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