P623: Sicherheitseigenschaften von Krankenhausinformationssystemen (SiKIS) Referenznummer der Bekanntmachung: P623
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
P623: Sicherheitseigenschaften von Krankenhausinformationssystemen (SiKIS)
Das Projekt 623 „SiKIS“ hat den Anspruch, zunächst zwei Studien zu Krankenhausverwaltungssystemen und deren Austauschformaten durchzuführen. Im Anschluss erfolgt eine sicherheitstechnische Untersuchung die sich entweder auf Krankenhausinformationssystemen oder den Austauschformaten fokussiert. Die Ergebnisse sollen Aufschluss über den Einfluss der Systeme und Formate in Bezug auf die IT-Sicherheit in Krankenhäusern geben. Die Projektergebnisse werden in Form einer Handlungsempfehlung veröffentlicht.
Beim Auftragnehmer
Das Projekt 623 „SiKIS“ hat den Anspruch, zunächst zwei Studien zu Krankenhausverwaltungssystemen und deren Austauschformaten durchzuführen. Im Anschluss erfolgt eine sicherheitstechnische Untersuchung die sich entweder auf Krankenhausinformationssystemen oder den Austauschformaten fokussiert. Die Ergebnisse sollen Aufschluss über den Einfluss der Systeme und Formate in Bezug auf die IT-Sicherheit in Krankenhäusern geben. Die Projektergebnisse werden in Form einer Handlungsempfehlung veröffentlicht.
AP 4 und 5 sind optionale Leistungen. Diese müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Die Beauftragung von AP 4 und 5 sind abhängig vom Ergebnis von AP 2 respektive AP 3. Es wird entweder AP 4 oder AP 5 oder keines der optionalen Arbeitspakete vom Auftraggeber beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
P623: Sicherheitseigenschaften von Krankenhausinformationssystemen (SiKIS)
Postanschrift: Hansastr. 27c
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.