Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Neubau Rathaus“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 1
Ort: Straelen
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Harald Purath
E-Mail:
Telefon: +49 2834702418
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.straelen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Neubau Rathaus“
Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Freianlagen für das Bauvorhaben Neubau Rathaus Stadt Straelen
47638 Straelen
Durch die Stadt Straelen wurde ein nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerbs im Rahmen eines VgV-Verfahrens ausgelobt. Nach Abschluss des Wettbewerbs wurde durch die Stadt Straelen mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren zur Auftragsvergabe gemäß VgV und GWB durchgeführt. Gegenstand des Auftrags ist die Objektplanung Gebäude und Freianlagen mit stufenweiser Beauftragung der Leistungsphasen 1 - 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanungsvertrag - Objektplanung Gebäude, Freianlagen; Bauvorhaben Neubau Rathaus Stadt Straelen, 47638 Straelen
Ort: Straelen
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47638
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland