Split-Belt-Laufband mit VR-Funktionalität
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Yvonne Meichßner
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
Split-Belt-Laufband mit VR-Funktionalität
Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung, Installation, Abnahme sowie Übergabe der Dokumentation (Wartungsbuch, Bedienungsanleitung etc.) eines Instrumentierten Split-Belt-Laufbands mit VR-Funktionalität zur Analyse der menschlichen
Lokomotion.
Menschliche Lokomotionsbewegungen sind zur Bewältigung vielfältiger Aufgaben in Alltag und Sport von entscheidender Bedeutung. Die For-schungsarbeiten des interdisziplinären Forschungsteams vom IfSS am KIT konzentrieren sich u.a. auf die Kontrolle und Biomechanik von Loko-motionsbewegungen, wie sich diese durch Trainings- und Lernprozesse, durch Erkrankungen des Muskelskelettsystems (z.B. Arthrose) sowie durch altersbedingte Abbauprozesse und Krankheit (z.B. Demenz) ver-ändern. Ergänzend werden verschiedene Themen im Bereich der Mensch-Technik-Interaktion bearbeitet, wie z.B. der Einfluss von Sport-technologien (z.B. Laufschuhe), Medizintechnikprodukten (z.B. Orthesen) oder Robotikkomponenten (z.B. Exoskelette) auf die Kontrolle und Bio-mechanik menschlicher Lokomotionsbewegungen. Schließlich wird an der Identifikation von Biomarkern geforscht, die frühzeitig Hinweise auf mögliche Überlastungssituationen geben. Benötigt wird ein multifunktionales Laufband, das in die vorhandene Labo-rinfrastruktur integriert werden kann, um Synergieeffekte nutzbar zu ma-chen. Das Laufband soll dem Forschungsteam am IfSS eine einzigartige Forschungsumgebung bieten, um Lokomotionsbewegungen vor dem Hin-tergrund der skizzierten Forschungsthemen unter ökologisch validen und gleichzeitig kontrollierten Bedingungen untersuchen zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gemäß der technischen Kompatibilität zu vorhandenen Geräten im Forschungsprojekt ist nur dieser Hersteller möglich. Einziger Lieferant, der alle Anforderungen erfüllen kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Split-Belt Laufband mit VR-Funktionalität
Ort: Kloten
NUTS-Code: CH040 Zürich
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass der Gesamtauftragswert unter II.1.7) und V.2.4) nur als Platzhalter angegeben worden ist, da es sich um ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis des Auftragnehmers handelt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekam-mer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu ent-stehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und un-verzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohn-sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland