Nahverkehrsplan - Landeshauptstadt Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0711
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2118996905
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nahverkehrsplan - Landeshauptstadt Düsseldorf
Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt für die Neuaufstellung ihres Nahverkehrsplans ein Fachplanungsbüro bzw. eine Bietergemeinschaft beauftragen.
Düsseldorf
Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt für die Neuaufstellung ihres Nahverkehrsplans ein Fachplanungsbüro bzw. eine Bietergemeinschaft beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. (Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.);
- Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch den Versicherer (nicht älter als 1 Jahr) (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen genügen nicht)
->für Personenschäden 1.500.000 EUR
-> für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 250.000 EUR;
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Beschreibung des Unternehmensprofils (institutionelle Struktur) des Bewerbers bzw. der Unternehmensprofile der Bewerbergemeinschaft mit Angabe der
Projektorganisation und der vorgesehenen Projektleitung und Stellvertretung, maximal 5 DIN A4 Seiten.
- Nachweis der Mitarbeiterstruktur und operativen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Größe des Projektteams, technische Ausstattung, freie Kapazitäten und
verfügbare Büro- und Projektorganisation, insbesondere im Hinblick auf die vorliegende Aufgabenstellung.
- Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen: ZV2
- Nachweis von 6 geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen in
den, zur Herstellung ausreichenden Wettbewerbs, letzten 10 abgschlossenen Geschäftsjahren. Als vergleichbar gelten Leistungen, die den nachfolgend benannten Kriterien entsprechen:
Zu allen Referenzen sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen auf genau 1 DIN A4 Seite (je Referenz) beizufügen. Es sind mindestens jeweils 2 Referenzen vergleichbarer Aufträge für die Arbeitspakete 1 bis 3 (Verkehrsmodellierung, ÖPNV-Planung, Kommunikation) vorzulegen. Als vergleichbare Aufträge gelten bei AP1: Erfolgreich abgeschlossene Projekte in der Erstellung und Kalibration von großen, multimodalen Verkehrsmodellen mit VISUM im west- bzw. mitteleuropäischem Raum, welche folgende Eckwerte besitzen: 1.) mindestens 250.000 Einwohner, 2.) mindestens 500 Verkehrszellen, 3.) mindestens 4 Verkehrsarten. Als vergleichbare Aufträge gelten bei AP2: Erfolgreich abgeschlossene Nahverkehrspläne oder nahverkehrsplanähnliche Projekte im west- bzw. mitteleuropäischem Raum für Städte und Regionen ab einer Einwohnerzahl von
250.000 im Untersuchungsgebiet. Als vergleichbare Aufträge gelten bei AP3: Erfolgreich durchgeführte Bürgerbeteiligungsverfahren für ähnlich umfangreiche Projekte inkl. Kinder- und Jugendbeteiligung sowie Online-Beteiligungsverfahren, Betreuung Web-Auftritte und Social Media.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf die indikativen Angebote zu erteilen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.