Eingehende Untersuchung und Zugverfahren an Bäumen im Düsseldorfer Stadtgebiet Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0725
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211-8996948
Fax: +49 211-8936948
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Eingehende Untersuchung und Zugverfahren an Bäumen im Düsseldorfer Stadtgebiet
Eingehende Untersuchung und Zugverfahren an Bäumen im Düsseldorfer Stadtgebiet
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Kaiserswerther Str. 390
40474 Düsseldorf
Jährliche Durchführung von ca. 780 Stk. Bohrwiderstandsmessungen
und 350 Stk. Zugversuchen an Bäumen/ Robinien im Stadtgebiet
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. (Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen
- Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen: ZV2
- Für Bietergemeinschaften: ZV3
- Für die Verwendung von Nachunternehmern: ZV4 & ZV5
- Bietererklärung zum 5. EU-Sanktionspaket
- Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch den Versicherer (nicht älter als 1 Jahr) (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen genügen nicht)
- für Personenschäden: 1.000.000 €
- für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden): 100.000 €
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Gesamtumsatz im Bereich "Eingehende Untersuchungen und Zugverfahren"
- Nachweis von _3 __ geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten: Angabe des Auftragswerts, Geschäftsjahre Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt/Dauer der Leistungserbringung, Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrags und die Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Bei Angebotsabgabe sind zusätzlich vorzulegen:
- Angabe der Anzahl der bisher durchgeführten Bohrwiderstandsmessungen
- Angabe der Anzahl der bisher durchgeführten Zugverfahren
- RAL-Zertifizierung für die Bereiche Baumkontrolle (GZ4) und Baumbegutachtung (GZ5)
- Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber und der Führungskräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.