Stromliefervertrag für die Stadt Eschweiler Referenznummer der Bekanntmachung: 01/602/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Johannes-Rau-Platz 1
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2403-71280
Fax: +49 2403-71694
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eschweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromliefervertrag für die Stadt Eschweiler
Stromliefervertrag für die Stadt Eschweiler
Sondervertrags-Abnahmestellen
Stadt Eschweiler Johannes-Rau-Platz 1 52249 Eschweiler Die Bezirksregierung hat zum 01.06.2016 eine Umweltzone in Eschweiler eingerichtet.
Auf der Indestraße zwischen Südstraße (im Osten) und Steinstraße (im Westen) ist ein LKW-Fahrverbot ab 3,5 to in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingerichtet (ausgenommen Lieferverkehr mit grüner Plakette, Befreiungen und Ausnahmegenehmigungen).
Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung; ca. 18 Abnahmestellen mit ca. 2,35 GWh/a
Tarif- und Wärmestrom-Abnahmestellen
Stadt Eschweiler Johannes-Rau-Platz 1 52249 Eschweiler Die Bezirksregierung hat zum 01.06.2016 eine Umweltzone in Eschweiler eingerichtet.
Auf der Indestraße zwischen Südstraße (im Osten) und Steinstraße (im Westen) ist ein LKW-Fahrverbot ab 3,5 to in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingerichtet (ausgenommen Lieferverkehr mit grüner Plakette, Befreiungen und Ausnahmegenehmigungen).
Niederspannung ohne Leistungsmessung, ca. 174 Abnahmestellen mit ca 1,73 GWh/a
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Stadt Eschweiler Johannes-Rau-Platz 1 52249 Eschweiler Die Bezirksregierung hat zum 01.06.2016 eine Umweltzone in Eschweiler eingerichtet.
Auf der Indestraße zwischen Südstraße (im Osten) und Steinstraße (im Westen) ist ein LKW-Fahrverbot ab 3,5 to in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingerichtet (ausgenommen Lieferverkehr mit grüner Plakette, Befreiungen und Ausnahmegenehmigungen).
Niederspannung ohne Leistungsmessung, 1 Abhnahmestelle mit ca. 1,48 Gwh/a
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stromlieferung
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2
Ort: Stolberg
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52222
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion-Aachen www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de.
Das gilt auch für Bieteranfragen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Biertanfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbstständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Biertanfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYNYQ56
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211472889
Genaue Angaben zu den Fristen für die Enlegung von rechtsbehlfen:
Für die Einlegung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrüklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregel des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß geben dasd Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.