Lieferung von Dieselkraftstoff gem. DIN EN 590 (01.02.2024 bis 31.01.2026) Referenznummer der Bekanntmachung: 122/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alte Münsterstraße 16
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 5451931-532
Fax: +49 5451931-66532
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbenbueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Dieselkraftstoff gem. DIN EN 590 (01.02.2024 bis 31.01.2026)
Rahmenvereinbarung über Kauf und Lieferung von geschätzten 440.000 Litern, maximal 540.000 Litern Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 für den Zeitraum vom 1. Februar 2024 bis zum 31. Januar 2026
Ibbenbürener Bau- und Servicebetrieb Gravenhorster Straße 240 49477 Ibbenbüren
Die Lieferleistung umfasst den Kauf und die Lieferung von geschätzten 440.000 Litern, maximal 540.000 Litern, Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 für den Zeitraum vom 1. Februar 2024 bis zum 31. Januar 2026.
Die geschätzte Maximalmenge von 540.000 Litern wird von der Auftraggeberin im Laufe des Lieferzeitraumes nach Bedarf abgerufen (in der Regel in Teilmengen von 25.000 Litern).
Bei gegenseitigem Einverständnis ist eine Verlängerung dieses Rahmenvertrages spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit um insgesamt 24 weitere Monate möglich.
Maximale Vertragslaufzeit sind insgesamt 4 Jahre. Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht nicht.
Wenn die maximale Menge erreicht ist, erlischt der Vertrag automatisch, auch wenn die Vertragslaufzeit noch nicht erreicht ist. Bei einer Vertragsverlängerung um insgesamt 24 Monate steigt die geschätzte Maximalmenge auf insgesamt 1.080.000 Liter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
521 Erklärung Ausschlussgründe; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung; ist auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von Nachunternehmern vorzulegen
522 Eigenerklärung Mindestlohngesetz, Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
531 Bewerber-/Bietergemeinschaft (falls zutreffend); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
532 Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (falls zutreffend); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
533 Verpflichtungserkärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe (falls zutreffend); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Ibbenbüren
Zentrale Vergabestelle
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation wird während des Ausschreibungsverfahrens ausschließlich über die Stabsstelle Vergabe geführt. Nutzen Sie daher bei Rückfragen o.ä. bitte vorrangig den Kommunikationsbereich in diesem Vergabeportal.
NUR DIGITALE ANGEBOTE SIND ZULÄSSIG!!!
Ab dem 18. Oktober 2018 muss das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für eu-weiten Aufträge rein elektronisch verlaufen (§ 11 EU VOB/A i.V.m. § 23 EU VOB/A). Dieses bedeutet auch, dass seit diesem Zeitpunkt NUR noch DIGITALE Angebote akzeptiert werden dürfen. Angebote, die über den Postweg, per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich dieser Vergabeplattform eingereicht werden, müssen ausgeschlossen werden.
Bitte geben Sie Ihr Angebot ausschließlich über das Bietertool dieser Vergabeplattform ab.
Eine Anleitung zur Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie unter den Vergabeunterlagen im Bereich "Sonstiges".
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRDL63L
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2514112165
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.