Freigestellter SchülerspezialverkehrStadt Kamp-Lintfort verteten durch die Kommunal Agentur NRW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rathaus 2
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2114/3077-105
Fax: +49 2114/3077-22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagenturnrw.de
Postanschrift: Cecilienalllee 59
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kommunal Agentur NRW
E-Mail:
Telefon: +49 2114/3077-105
Fax: +49 2114/3077-22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter SchülerspezialverkehrStadt Kamp-Lintfort verteten durch die Kommunal Agentur NRW
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen im freigestellten Schulverkehr in der Stadt Kamp-Lintfort. Es handelt sich dabei um Fahrten zu den Schulen und zurück:
• Linie 1 Hoerstgen
Transportiert werden Schüler*innen aus dem Ortsteil Hoerstgen, die zur Grundschule am Niersenberg befördert werden müssen. Montags, mittwochs und freitags finden Anschlussfahrten vom Georg-Forster-Gymnasium zur Kooperationsschule Gymnasium Rheinkamp in Moers und zurück statt.
• Linie 2 Kamperbrück
Transportiert werden Schüler*innen aus dem Ortsteil Kamperbrück, die zur Grundschule am Niersenberg befördert werden müssen. Weiterfahrt zur Europaschule, Städt. Sekundarschule.
• Linie 3 Saalhoff
Transportiert werden Schüler*innen aus dem Ortsteil Saalhoff, die zur Grundschule am Niersenberg, zur Europaschule, Städt. Sekundarschule, zur UNESCO-Gesamtschule und zum Georg-Forster-Gymnasium befördert werden müssen.
• Linie 4 Stadtgebiet
Transportiert werden Schüler*innen aus dem Stadtgebiet Kamp-Lintfort, die zur Grundschule am Niersenberg, Ebertschule, Grundschule an der Vinnstraße, Grundschule am Pappelsee (Standort Montplanetstr.) und zur Europaschule, Städt. Sekundarschule befördert werden müssen.
Sonderfahrten (Schwimm-, Sport-, Pendel-, Kirchfahrten)
Die Sonderfahrten umfassen im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
- Abholung der zu befördernden Schüler*innen an der jeweiligen Schule
- Die Beförderung zum jeweiligen außerschulischen Standort der Unterrichts-
veranstaltung.
- Die Abholung an dem jeweiligen außerschulischen Standort der Unterrichts-
veranstaltung und Rücktransport zur jeweiligen Schule
Kamp - Lintfort
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen im freigestellten Schulverkehr in der Stadt Kamp-Lintfort. Es handelt sich dabei um Fahrten zu den Schulen und zurück:
• Linie 1 Hoerstgen
Transportiert werden Schüler*innen aus dem Ortsteil Hoerstgen, die zur Grundschule am Niersenberg befördert werden müssen. Montags, mittwochs und freitags finden Anschlussfahrten vom Georg-Forster-Gymnasium zur Kooperationsschule Gymnasium Rheinkamp in Moers und zurück statt.
• Linie 2 Kamperbrück
Transportiert werden Schüler*innen aus dem Ortsteil Kamperbrück, die zur Grundschule am Niersenberg befördert werden müssen. Weiterfahrt zur Europaschule, Städt. Sekundarschule.
• Linie 3 Saalhoff
Transportiert werden Schüler*innen aus dem Ortsteil Saalhoff, die zur Grundschule am Niersenberg, zur Europaschule, Städt. Sekundarschule, zur UNESCO-Gesamtschule und zum Georg-Forster-Gymnasium befördert werden müssen.
• Linie 4 Stadtgebiet
Transportiert werden Schüler*innen aus dem Stadtgebiet Kamp-Lintfort, die zur Grundschule am Niersenberg, Ebertschule, Grundschule an der Vinnstraße, Grundschule am Pappelsee (Standort Montplanetstr.) und zur Europaschule, Städt. Sekundarschule befördert werden müssen.
Sonderfahrten (Schwimm-, Sport-, Pendel-, Kirchfahrten)
Die Sonderfahrten umfassen im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
- Abholung der zu befördernden Schüler*innen an der jeweiligen Schule
- Die Beförderung zum jeweiligen außerschulischen Standort der Unterrichts-
veranstaltung.
- Die Abholung an dem jeweiligen außerschulischen Standort der Unterrichts-
veranstaltung und Rücktransport zur jeweiligen Schule
Verlängerung um 2 x 1 Jahr. Die Mitteilung dazu erfolgt sechs Monate für Vertragsablauf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt der Submission bis max. 12 Monate alt) oder bei Kleingewerbetreibenden einen geeigneten Nachweis der Gewerbeanmeldung. Das Auszugsdatum muss erkennbar sein.
Vorzulegen von:
Bieter und allen Dritten.
Bei Bietergemeinschaften: Von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
Personalqualifikation:
Angabe der Zahl und Qualifikation und Berufserfahrung der beschäftigten Fahrer für Schülerspezialverkehr, jeweils für die letzten drei Jahre
Eigenerklärung:
Vorzulegen von:
Bieter oder einem Dritten.
Bei Bietergemeinschaften: Von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
- Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung;
- Erklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet und Erklärung darüber, dass über
das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
-Eigenerklärung Mindestlohngesetz;
-Eigenerklärung Korruption
-Ausgefülltes Referenzformular gemäß den Bewerbungsbedingungen
-Eigenerklärung Personalqualifikation
-Bericht der letzten Hauptuntersuchung der offiziellen technischen Überwachungsorganisation z.B. TÜV, Dekra
etc. für exemplarisch für 1 untersuchtes Fahrzeug.
Ist das Unternehmen berechtigt eine Eigenüberwachung gemäß § 29 Straßenverkehrszulassungsverordnung
(STVZO) durchzuführen, so werden diese anerkannt.
In diesem Fall ist exemplarisch 1 Berichte eines untersuchten Fahrzeuges in Kopie sowie eine Kopie der
Anerkennung beizufügen.
Soweit der einzusetzende Bus noch angeschafft wird, muss der Bericht spätestens zum Vertragsschluss
vorgelegt werden.
Der Bewerber hat die "Eigenerklärung Ausschlussgründe" gemäß Formular 521 mit dem Angebot einzureichen.
Die Erklärung betrifft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
Eigenerklärung Sanktionen gegen Rußland
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter oder Bietervertreter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland