Erneuerung der Messtechnik (Systeme/Messeinschübe) an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: OA23004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 14-18
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721133-1661
Fax: +49 721133-1669
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Messtechnik (Systeme/Messeinschübe) an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet Karlsruhe
Das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe betreibt im Stadtgebiet mehrere stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtmessanlagen des Herstellers VITRONIC Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH. Die Technik muss aufgrund der Abkündigung der bislang verwendeten Messsysteme (F1) getauscht werden. Die Umrüstung erfolgt auf das derzeit aktuellste Messsystem FM1.
Karlsruhe
Das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe betreibt im Stadtgebiet mehrere stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtmessanlagen des Herstellers VITRONIC Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH. Die Technik muss aufgrund der Abkündigung der bislang verwendeten Messsysteme (F1) getauscht werden. Die Umrüstung erfolgt auf das derzeit aktuellste Messsystem FM1. Die Einschübe müssen jeweils in die am Standort errichtete Säulen passen und mit der darin verbauten Technik (Blitz etc.) kompatibel sein. Die Einschübe müssen dieselben Anforderungen erfüllen, wie die bislang in den Anlagen verbaute Messtechnik, um diese in gleicher Art und Weise zu ersetzen, damit der Betrieb entsprechend nahtlos weiterlaufen kann.
Die Messsysteme müssen den zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist geltenden PTB-Anforderungen (d.h. den Anforderungen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt, PTB) an Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte für die Zulassung zur innerstaatlichen Eichung vollständig und unbedingt entsprechen. Eine gültige Zulassung der PTB muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegen und der Nachweis hierüber mit dem Angebot vorgelegt werden. Ferner muss eine erfolgreiche Eichung entsprechend der geltenden Eichgesetze durch den Auftraggeber möglich und für die Messeinschübe vorab durchgeführt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Vergabe erfolgte im Rahmen eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Absatz 4 Ziffer 5 VgV.
Hierzu ist auszuführen, dass keine der Konkurrenzfirmen in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen, da alle Komponenten einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage jeweils herstellerbezogen sind und ein Zukauf von Teilen anderer Hersteller nicht nur technisch zur Unmöglichkeit des Betriebes der Anlagen führen würde, sondern bei einer Mischung von Bauteilen (auch Gehäusen etc.) die für eine Geschwindigkeitsmessung erforderliche PTB-Zulassung nicht mehr vorläge. Überschreitungen, welche durch technische Umbauten erfasst würden, welche nicht herstellerbezogener Natur wären, würden zur Nichtigkeit der Fälle führen. Die festgestellten Ordnungswidrigkeiten wären nicht verfolgbar und der behördliche Auftrag zur Überwachung der Geschwindigkeit und somit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre nicht mehr umsetzbar.
Weiter ist festzustellen, dass zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers benötigt wurden, die zur teilweisen Erneuerung bestimmt waren und ein Wechsel des Unternehmens zu einer technischen Unvereinbarkeit führen würde. Das ursprüngliche Produkt bleibt als Ganzes grundlegend vorhanden und wird nur aus bestimmten, notwendigen Gründen verändert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung der Messtechnik (Systeme/Messeinschübe) an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet Karlsruhe
Postanschrift: Franz-Reichle-Straße 3
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74078
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).