Zukunftsfähige Schulen GT - Kattenstroth / Estrich VE 32-6-KAT-3 Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-40-3-235
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Str. 70
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5241822380
Fax: +49 524182-3539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunftsfähige Schulen GT - Kattenstroth / Estrich VE 32-6-KAT-3
a. Trittschalldämmung EPS, WLS 035 gem. Angabe Bauphysik, Dämmstärke 30- 40 mm, je nach Bodenoberbelag
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
a. Trittschalldämmung EPS, WLS 035 gem. Angabe Bauphysik, Dämmstärke 30- 40 mm, je nach Bodenoberbelagb. Schutzlage aus PE- Foliec. Schwimmende Zementestriche (ca. XXXXqm): CT_C35_F5_S60/ S65, Nutzlast 5 kN/ qm, Oberflächenbehandlung passend zum Bodenbelag, Einbau von Randdämmstreifen entlang der Raumkantend. Einbau von Dehnfugen und Scheinfugen gem. dem Bodenspiegel e. Spezial- Folienabdichtung im Küchen-/ und Spülküchenbereich: 2 mm Fett- und Milchsäure- resistente Abdichtungsbahn, lose verlegt, Wandanschlüsse und Abschlüsse bis OK Estrich mit Edelstahl- Verbundblecheinlage bis min. 15 ü. OKFF. Teileinbau von Bodenabläufen (Anschluss der Abdichtungsbahn an den Dichtflansch)f. Einbau von Betonfundament in dem HLS- Raum, EG., h= 15 cm, (nur in Standorten mit Mensa !)g. Einbau der Abdichtung auf der WU- Bodenplatte, Elastomerbitumenbahn ca. 500qm (nur in den ersten 4 Standorten) Typ 3: ca. 1.500qm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kleinblittersdorf
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66271
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.