Kreishaussanierung / VE 1.330 Estrich- u. Fliesenarbeiten - 1. BA Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-231/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreishaussanierung / VE 1.330 Estrich- u. Fliesenarbeiten - 1. BA
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende
Arbeiten:
- Erneuerung und Teilerneuerung von Estrichflächen
(Ergänzungen), zum Teil raumweise in den Nassbereichen
- Wandfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Bodenfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Sauberlaufzonen
- Sanierung von horizontalen Gebäudedehnfugen
im Bauabschnitt 1.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Kreishaus Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen
Leistungsumfang dieser Leistungsbeschreibung sind folgende
Arbeiten:
- Erneuerung und Teilerneuerung von Estrichflächen
(Ergänzungen), zum Teil raumweise in den Nassbereichen
- Wandfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Bodenfliesen verschiedener Formate und Abdichtungsarbeiten
- Sauberlaufzonen
- Sanierung von horizontalen Gebäudedehnfugen
im Bauabschnitt 1.
Besonderheiten im Arbeitsablauf:
Vor Beginn der Ausbaugewerke wurde eine Schadstoffsanierung und diverse Abbrucharbeiten durchgeführt und abgeschlossen. Dazu gehört der Ausbau und die Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile und die anschließende Freimessung der Bereiche (Asbest, KMF).
Außerdem werden in dem Zuge Ausbauelemente (GK-Wände und Decken, Fliesen und Estrichbereiche etc.) und die zu demontierenden TGA-Leitungen gem. Abbruchplanung ausgebaut und entsorgt.
Ebenfalls wird die Fassade (Metall/Glasfassade, Klinker, Wartungsbalkone) und die Flachdachabdichtung demontiert.
Es handelt sich also im wesentlichen um eine vorab erbrachte
Entkernung dieser Bereiche.
Der AN, der neue Estriche einbringt, findet insofern überwiegend freigelegte Decken bzw. Bodenplatten vor. Dabei können unter Umständen gewisse Nacharbeiten erforderlich werden, die in den nachfolgenden Titeln und Positionen beschrieben und anzubieten sind.
Aufgrund der Bauabschnittsbildung wurden an der Schnittstelle
zum 2. Bauabschnitt GK-Brandschutzwände gestellt; um keine unnötigen Fliesenfugen zu erzeugen wird es erforderlich, nahe dem Übergang mit ganzen Fliesen zu enden und den gesamten Bodenaufbau abzustellen und durch einen herausnehmbaren Bodenaufbau temporär zu ersetzen (im Plan Verlegeplan öffentlicher Bereich EG, schraffiert dargestellt).
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Zuschuss Nr. 17186808, Programm BEG Kommunen-Zuschuss (464).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters, dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung RUS" für sich und in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen sowie die Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ab. Das Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Eigenerklärung zur Eignung, Formular 124)
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Eintrag ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
- Auszug IHK/Handeslregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen, der Verwaltungs- und Berufsgenossenschaften,
- Bescheinigung Haftpflichtversicherung.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Zimmer 1.4.06
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VOB/A.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Die Übermittlung der Submissionsergebnisse und die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DFMY
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.