Bestattungs- und Grünpflegeleistungen für die Friedhöfe Stadt Bietigheim-Bissingen - Los 1: Bestattungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-09-30-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 8
Ort: Bietigheim-Bissingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74321
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bietigheim-bissingen.de/
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bakertilly.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bestattungs- und Grünpflegeleistungen für die Friedhöfe Stadt Bietigheim-Bissingen - Los 1: Bestattungsleistungen
Bestattungs- und Grünpflegeleistungen für die Friedhöfe Stadt Bietigheim-Bissingen, hier: Bestattungsleistungen (Los 1)
Stadt Bietigheim-Bissingen
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen über die Erbringung von Bestattungsleistungen (Los 1) und Grünpflegeleistungen (Los 2) für die Friedhöfe Stadt Bietigheim-Bissingen. Beide Lose werden aus technischen Gründen zeitgleich in jeweils eigenen Projekträumen des Vergabeportals veröffentlicht. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft allein das Los 1.
Los 1 hat die Bestattungsleistungen zum Gegenstand. Hierunter fallen insbesondere das Öffnen und Schließen der Gräber, die Durchführung von Bestattungen, die Durchführungen von Trauerfeiern und das Zurverfügungstellen von Sargträgern. Weiter fallen hierunter alle mit den Bestattungsleistungen verbundenen Serviceleistungen. Die Ausschreibung betrifft hinsichtlich der Bestattungsleistungen (Los 1) ausschließlich die Friedhöfe Bissingen Holzweg und Untermberg, bei den Sargträgern aber die Friedhöfe St. Peter, Metterzimmern, Bissingen Holzweg und Untermberg (bei Bedarf jeweils auch den Friedhof Bissingen Bahnhofstraße).
Das im Los 1 in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung bezüglich der folgenden Haupttätigkeiten auf:
Friedhof Bissingen Holzweg:
Beschreibung Schätzmenge
1.1 Annahme des Verstorbenen und Verbringung in die Kühlzelle 520
1.4 Aufbahrung des Verstorbenen im Aufbahrungsraum 520
2.1 Leitung der Bestattung 520
3.1 Öffnen und Schließen eines Erdgrabes 196
Friedhof Untermberg:
Beschreibung Schätzmenge
1.1 Annahme des Verstorbenen und Verbringung in die Kühlzelle 48
1.4 Aufbahrung des Verstorbenen im Aufbahrungsraum 48
2.1 Leitung der Bestattung 48
3.1 Öffnen und Schließen eines Erdgrabes 24
Friedhöfe St. Peter, Metterzimmern, Bissingen Holzweg und Untermberg:
Beschreibung Schätzmenge
2.1.1 Zurverfügungsstellung einer ausreichenden und (auch optisch)
angemessenen Anzahl von Sargträgern sowie deren Einteilung
und Information für Bestattungen und Trauerfeiern 3.720
Im Los 1 wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze wie folgt festgelegt:
Friedhof Bissingen Holzweg:
Beschreibung Höchstabnahmegrenze
1.1 Annahme des Verstorbenen und Verbringung in die Kühlzelle 640
1.4 Aufbahrung des Verstorbenen im Aufbahrungsraum 640
2.1 Leitung der Bestattung 640
3.1 Öffnen und Schließen eines Erdgrabes 280
Friedhof Untermberg:
Beschreibung Höchstabnahmegrenze
1.1 Annahme des Verstorbenen und Verbringung in die Kühlzelle 64
1.4 Aufbahrung des Verstorbenen im Aufbahrungsraum 64
2.1 Leitung der Bestattung 64
3.1 Öffnen und Schließen eines Erdgrabes 36
Friedhöfe St. Peter, Metterzimmern, Bissingen Holzweg und Untermberg:
Beschreibung Höchstabnahmegrenze
2.1.1 Zurverfügungsstellung einer ausreichenden und (auch optisch)
angemessenen Anzahl von Sargträgern sowie deren Einteilung
und Information für Bestattungen und Trauerfeiern 4.400
Zu den übrigen Details wird auf das Leistungsverzeichnis Bezug genommen.
Die Rahmenvereinbarung begründet im Los 1 keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestabnahmemenge.
Die Rahmenvereinbarung tritt am 01.01.2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht von der Stadt mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre ab Zuschlagserteilung (Höchstlaufzeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal und zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Los 1:
Der Netto-Umsatz des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Los 1: Bestattungsleistungen) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen haben.
1. Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 30.09.2020 bis zum 30.09.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, fin-den nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein.
Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal und zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck 03 hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03 vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt.
2. Erforderlich ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.
Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal und zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Los 1:
Zu 1: Nachzuweisen ist mindestens eine geeignete Referenz des Bieters / der Bietergemeinschaft. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Eigenerklärung(en) auf dem Vordruck 03 jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen:
- Durchführung von Bestattungsleistungen einschließlich
o Öffnen und Schließen des Grabes,
o Überprüfen und Vervollständigen der notwendigen Unterlagen zur Bestattung
o Organisation der Trauerfeier,
o Terminvergabe,
o Grabauswahl und
o Führen des Bestattungsbuches
- über mindestens 12 zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 20.09.2020 bis zum 30.09.2023
- mit einem Netto-Umsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR in diesen 12 Monaten
Zu 2: Nachzuweisen ist mindestens die folgende technische Ausrüstung:
- Friedhofsbagger (Spurbreite: max. 2,00 Meter)
- Multifunktionsfahrzeug mit Absetzkippersystem (Spurbreite: max. 2,00 Meter)
- Fahrzeug für den Transport der Gleitschalungen und für den Grabverbau zu den Gräbern (Spurbreite: max. 2,00 Meter; z.B. Radlader und Palettengabel)
Siehe Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Damit die Rahmenvereinbarung wie vorgesehen am 01.01.2024 in Kraft treten kann und die Zuschlagsentscheidung der Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien der Stadt Bietigheim-Bissingen bedarf, muss die Regel-Angebotsfrist von 30 Kalendertagen geringfügig verkürzt werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit jedem Angebot zwingend einzureichende Unterlagen:
a) Vordruck 01 Angebotsvordruck
b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
d) Vordruck 04a Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
e) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz f) der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
g) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
h) Vordruck 07 Leistungsverzeichnis mit Preisen
i) Vordruck 08 Konzept Erfahrung
j) Vordruck 09 Konzept Service
k) Nur bei erlaubnispflichtigen Berufen: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
2. Ergänzend mit jedem Angebot zwingend für eine Bietergemeinschaft einzureichen (für jedes Mitglied):
a) Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft)
b) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
c) Vordruck 04a Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
d) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz e) der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -
f) Nur bei erlaubnispflichtigen Berufen: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
3. Ergänzend mit jedem Angebot bei Nachunternehmern / Eignungsleihe einzureichen (für jeden Nachunternehmer):
a) Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
b) Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (spätestens vor Zuschlag)
c) Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich, spätestens vor Zuschlag)
d) Handelsregisterauszug
e) Nur bei erlaubnispflichtigen Berufen: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
4. a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft im Rahmen des Angebotes die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt gemäß Vordruck 04a abzugeben.
5. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft im Rahmen des Angebotes die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2261H3
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.