IT-Hardware des Kommunikationssystems der Leitstelle Paderborn
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 30.31 - 23368
Postanschrift: Aldegreverstr. 10-14
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: D-33102
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale eVergabe- und Submissionsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 52513083019
Fax: +49 5251308893098
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-paderborn.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Hardware des Kommunikationssystems der Leitstelle Paderborn
Es handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB i. V. m. § 14 Abs. 4 Ziff. 2 b) VgV: IT-Hardware des Kommunikationssystems der Leitstelle Paderborn
Erneuerung betriebsrelevanter Komponenten. Im Zuge des Hardwaretausches werden die Server, Clients und Touchmonitore des Kommunikationssystems inkl. Sprachdokumentation, sowie alle aktiven Komponenten des Netzwerkes vollständig erneuert.
Paderborn
Aufgrund der fortgeschrittenen Betriebszeit der IT-Hardware des Kommunikationssystems der Leitstelle Paderborn, kann die Betriebssicherheit des Gesamtsystems nicht mehr wie bisher uneingeschränkt sichergestellt werden. Fast alle Komponenten sind seit dem Jahr 2018 seit über 5 Jahren im Betrieb und unterliegen aufgrund des 24-Stunden-Einsatzes einer hohen Belastung. Diese Belastung ist schon jetzt vergleichbar mit einer 25-jährigen Nutzung eines herkömmlichen Bürocomputers, welcher werktags 8 Stunden in Gebrauch ist.
Ersatzteillieferungen für die derzeitige Hardware können künftig nicht mehr uneingeschränkt erbracht werden. Die stetig voranschreitende Weiterentwicklung auf dem IT-Sektor führt dazu, dass Ersatzteile nur begrenzt oder, für bestimmte Komponenten, erst gar nicht mehr erhältlich sind.
Der Standardlebenszyklus der Komponenten wird im Jahr 2023 erreicht und damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit auftretender Störungen. Dies erfordert eine Erneuerung betriebsrelevanter Komponenten. Im Zuge des Hardwaretausches werden die Server, Clients und Touchmonitore des Kommunikationssystems inkl. Sprachdokumentation, sowie alle aktiven Komponenten des Netzwerkes vollständig erneuert.
Folgende Komponenten sind betroffen und müssen im laufenden Systembetrieb, mit nur geringen Ausfallzeiten, ersetzt werden:
- 2x Hauptserver
- 1x Backupserver und Autoloader
- 1x Admin-Workstation
- 2x Firewall
- 6x Switch 48-Port
- 2x Switch 24-Port
- 8x Arbeitsplatz PC
- 8x Arbeitsplatz Touchscreen
- 1x Sprachdokumentation
- 1x SMS-Gateway
- 1x Portserver
- 5x Tischanpassung in der Leitstelle
- verschiedene virtuelle Maschinen
- notwendige Lizenzen
Die Ausführung des Auftrages mit den o. g. Komponenten beinhaltet die vorbereitenden Arbeiten, die Installation, Konfiguration sowie die Inbetriebnahme vor Ort. Zusätzlich wird eine Administratorenschulung für die neuen Systemkomponenten verlangt.
Bei dem unter II.1.7) genannten Gesamtwert der Beschaffung wurde als Platzhalter für das hier geforderte Pflichtfeld ein fiktiver Wert eingetragen. Dies gilt ebenfalls für den in Punkt V.2.4) genannten Betrag.
Bei dem unter V.2.1) eingetragenen Datum handelt es sich um das Datum der Entscheidung, dass der Zuschlag an das betreffende Unternehmen erteilt werden soll.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Um diese Leitstellenvernetzung weiterhin reibungslos zu ermöglichen, ist es unabdingbar, dass alle drei Landkreise die gleichen Soft- und Hardwarestandards erfüllen. Dies kann im Bereich der IT-Hardware des Kommunikationssystems nur dadurch sichergestellt werden, dass weiterhin die Firma eurofunk KAPPACHER GmbH die Hardware für die Leitstelle des Kreises Paderborn liefert und installiert.
Die Kreise Lippe und Höxter haben die Firma Eurofunk bereits im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit einer Neulieferung der Hardware beauftragt.
Nachfolgend sind zwingend notwendige Leitstellenvernetzungsleistungen dargestellt, welche für einen anderen Anbieter als eurofunk KAPPACHER GmbH unüberwindbar sind:
• Übernahme und Weiterleitung von Notrufen/Amtsgesprächen zwischen den drei Leitstellen.
• Einheitlichkeit des Systems, damit Personal aus Höxter, Lippe und Paderborn flexibel in den Leitstellen eingesetzt werden kann.
• Fehlersuche im Leitstellenverbund, wenn verschiedene Systempartner für die Wartung vorhanden. Gefahr, dass Konkurrenzunternehmen sich gegenseitig die Fehlerverantwortlichkeit unterstellen und eine mögliche Haftungsfrage bei Ausfällen nicht geklärt werden kann.
Die hochkomplexe Vernetzung der drei Leitstellen ist technisch nur möglich, wenn alle beteiligten Leitstellen weiterhin die gleiche Hard- und Software des sicherheitsrelevanten Kommunikationssystems nutzen. Da die Kreise Höxter und Lippe dem Anbieter eurofunk KAPPACHER GmbH den Auftrag zur Systemerneuerung bereits erteilt haben, bleibt dem Kreis Paderborn ebenfalls nur eine Auftragsvergabe an die Firma eurofunk KAPPACHER GmbH übrig, um weiterhin ein Teil des Leitstellenverbundes zu bleiben.
Da Hard- und Software als Einheit zu verstehen sind, müssen diese hochverfügbar und ausfallsicher sein. Bei der Firma eurofunk KAPPACHER GmbH durchläuft die infrage kommende Hard- und Software eine Produkt- und Versionsauswahl im internen Produktmanagement. Eine mögliche Beistellung von Hardware durch Drittfirmen ist für den vorgesehenen Hardwaretausch am laufenden System nicht möglich. Dies liegt daran, dass Eurofunk keine beigestellte Hardware von Drittanbietern akzeptiert und somit nicht installiert, pflegt und wartet.
Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Ziff. 2 b) VgV für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb liegen somit vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: eurofunk-Straße 1 – 8
Ort: St. Johann im Pongau
NUTS-Code: AT Österreich
Postleitzahl: 5600
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Tahaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift: Aldegreverstr. 10-14
Ort: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass der Kreis Paderborn beabsichtigt, die vertraglichen Vereinbarungen zu dem beschriebenen Austausch der IT-Komponenten zu schließen, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergabeverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.
Postanschrift: Aldegreverstr. 10-14
Ort: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5251/308-3016
Fax: +49 5251/308893098