Kanal-TV-Untersuchung gemäß SüwVO Abw NRW 2013 (Drittbefahrung) Stadtgebiet Schierloh Referenznummer der Bekanntmachung: 115/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alte Münsterstraße 16
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 5451931-507
Fax: +49 5451931-66507
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbenbueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanal-TV-Untersuchung gemäß SüwVO Abw NRW 2013 (Drittbefahrung) Stadtgebiet Schierloh
Ca. 32.100 m Kanalreinigung und Inspektion der Kanalisation:
- davon ca. 15.600 m Regenwasserkanäle (DN 200 bis DN 1600),
- davon ca. 15.200 m Schmutzwasserkanäle (DN 150 bis DN 1300),
- davon ca. 1.300 m Mischwasserkanäle (DN 250 bis DN 1000),
und ca. 12.500 m Anschlussleitungen im öffentlichen Straßenraum
Stadtgebiet Schierloh Ibbenbüren
Vor dem Hintergrund der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVo Abw) sollen im Rahmen der Drittbefahrung die Kanalanlagen auf einer Länge von ca. 32,1 km (Stadtgebiet Schierloh) mit insgesamt ca. 940 Schächten gereinigt und optisch inspiziert werden.
Als weiteres sollen im Rahmen der Inspektion auch die privaten Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum untersucht werden.
Die zu erbringenden Leistungen sind:
1. Reinigung der Kanäle und Schächte
2. optische Inspektion (EDV-mäßige Erfassung bzw. Schadensbeschreibung der Kanäle und der Schacht- und Sonderbauwerke nach DIN EN 13508.2).
3. EDV-mäßige Dokumentation der optischen Inspektion, Untersuchungsprotokolle, Inspektionsgrafiken, Fotodokumentationen, Videoaufzeichnungen usw.
Mit den Arbeiten ist schnellstmöglich nach Auftragserteilung zu beginnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
521 Erklärung Ausschlussgründe; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung; ist auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von Nachunternehmern vorzulegen
522 Eigenerklärung Mindestlohngesetz, Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
531 Bewerber-/Bietergemeinschaft (falls zutreffend); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
532 Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (falls zutreffend); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
533 Verpflichtungserkärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe (falls zutreffend); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchgeführten Kanalreinigungsarbeiten mit Angabe von Ansprechpartnern bei den jeweiligen Auftraggebern
Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen
Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge mit Angabe der folgenden Kenndaten:
Anforderungen an die Gerätschaften:
Die zum Einsatz kommenden Reinigungsfahrzeuge dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- mindestens 12 m3 kombinierter Hochdruckspül- und Saugfahrzeug (mit Wasserrückgewinnung bei wasserführenden Kanälen) und verstellbarer Trennwand
- Leistung der Hochdruckpumpe ca. 320 l/min Wasserförderung bei einem Austrittsdruck an der Düse von mindestens 150 bar.
- Leistung der Vakuumpumpe ca. 1.600 m3/h, Luftleistung zur Beseitigung von Kanalrückständen bis 8 Meter Kanaltiefe.
- Spülschlauchlänge bei 1 1/4 " mindestens 150 Meter und bei 1 " mindestens 225 Meter.
- Saugschlauchlänge mindestens 20 Meter.
Die Fahrzeuge müssen mit den notwendigen Gaswarn-, Sicherheits- und Rettungsgeräten, Deckelhebegeräten, Lampen, Rundumleuchten, Steighilfen, Schaufeln, Seilen usw. ausgestattet sein. Notwendige Kanalabsperrvorrichtungen müssen bei Bedarf vorhanden sein.
Die Bewerber für die Reinigung und Inspektion von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung, bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - mit Abgabe des Angebots nachweisen. Die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen e.V. sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des RAL Gütezeichens R und RAL-Gütezeichens I der Gütegemeinschaft ist.
Das mit den Inspektionsarbeiten betraute Personal muss tiefbautechnisch ausgebildet sein und mindestens über eine 1-jährige, nachgewiesene Inspektionspraxis verfügen. Das Personal muss den ATV-Inspektionskurs "Grundlagen" und den Aufbaukurs abgelegt haben. Der Nachweis der Qualifikation des Untersuchers ist mit der Angebotsabgabe einzureichen (Dach-Kanalinspektion-Grundkurs für Inspekteure Europa-Norm DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 - KI-Pass).
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Ibbenbüren
Zentrale Vergabestelle
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation wird während des Ausschreibungsverfahrens ausschließlich über die Stabsstelle Vergabe geführt. Nutzen Sie daher bei Rückfragen o.ä. bitte vorrangig den Kommunikationsbereich in diesem Vergabeportal.
NUR DIGITALE ANGEBOTE SIND ZULÄSSIG!!!
Ab dem 18. Oktober 2018 muss das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für eu-weiten Aufträge rein elektronisch verlaufen (§ 11 EU VOB/A i.V.m. § 23 EU VOB/A). Dieses bedeutet auch, dass seit diesem Zeitpunkt NUR noch DIGITALE Angebote akzeptiert werden dürfen. Angebote, die über den Postweg, per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich dieser Vergabeplattform eingereicht werden, müssen ausgeschlossen werden.
Bitte geben Sie Ihr Angebot ausschließlich über das Bietertool dieser Vergabeplattform ab.
Eine Anleitung zur Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie unter den Vergabeunterlagen im Bereich "Sonstiges".
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRDL6UJ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2514112165
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.