Neubau Gymnasium Wesseling Referenznummer der Bekanntmachung: 045/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alfons-Müller-Platz
Ort: Wesseling
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50389
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2236701166
Fax: +49 2236-701350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wesseling.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.wesseling.de/buergerservice/ausschreibung.php?p=1213,1200,1912
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gymnasium Wesseling
Die Stadt Wesseling plant den Neubau des Gymnasiums mit einer erweiterten Dreizügigkeit im Rahmen einer Gesamtvergabe schlüsselfertig errichten zu lassen. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen, die Bauzwischenfinanzierung und die Wartung für den Neubau innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen zu erbringen. Der Auftraggeber führt dazu ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a EU Abs. 2 VOB/A durch.
Käthe-Kollwitz-Gymnasium Bogenstraße 50389 Wesseling
Planung und schlüsselfertige Errichtung des Gymnasiums für ca. 800 Schülerinnen und Schüler und ca. 60 Lehrerinnen und Lehrer sowie einer Nutzungsfläche von ca. 5.500 m2 .
Das zu errichtende Gebäude ist im Standard Klimafreundliches Nichtwohngebäude - mit QNG auszuführen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Betrieb des Schulcampus bestehend aus den ansässigen Schulgebäuden und der Fünffachturnhalle während der Bauphase aufrechterhalten werden kann.
Die Wahl der Bauweise obliegt dem Auftragnehmer. Lediglich Systembaulösungen aus Containern werden ausgeschlossen.
Die Stadt Wesseling behält sich vor, Fördermittel zu beantragen und einzusetzen. Die in den Vergabeunterlagen genannten Fördervoraussetzungen sind bei der Angebotsbearbeitung zu beachten.
Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs- und Bauleistungen, Bauzwischenfinanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist von bis zu 10 Jahren (Dach, Fassade, erdberührte Bauteile) einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für 1. Bewerber/Bauunternehmen (A), 2. Entwurfsverfasser/Architekturbüro (B).
Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so sind durch den Bewerber und das Bauunternehmen folgende unter Ziffer III.1.1), Ziffer III.1.2) sowie in den unter Ziffer III.1.3) genannten weiteren Auftragsunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils separat einzureichen:
Bewerber: A1, A2, A3, A4, A5, A7.
Bauunternehmen: A1, A2, A6, A8 .
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
Folgende Nachweise und Erklärungen können nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen werden: A1, A2, A4, bzw. B1, B2 , B4. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt anzugeben.
Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen:
A) für den Bewerber/Bauunternehmer:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 12 Monate sein darf.).
B) für den Entwurfsverfasser /Architekturbüro:
B1. Nachweis des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer);
B2. Verpflichtungserklärung des Architekturbüros/Entwurfsverfassers zur Übernahme von Teilleistungen.
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A2. Eigenerklärungen des Bewerbers/ Bauunternehmens,
- dass keine Ausschlussgründe i.S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
- dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
A3. Angaben zu den Gesamtumsätzen (netto) als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Der Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss in Summe mindestens 100 Mio. EUR betragen . Sind Bewerber und Bauunternehmen 2 unterschiedliche Unternehmen, so muss der Gesamtumsatz (netto) jeweils in Summe mindestens 100 Mio. EUR betragen;
A4. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese die grundsätzliche Bereitschaft zur Bauzwischenfinanzierung der Maßnahme erklären.
B) für den Entwurfsverfasser/ Architekturbüro:
B3. Eigenerklärungen des Architekturbüros/Entwurfsverfassers,
- dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
- dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
B4. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssumme mindestens 2 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) des Entwurfsverfassers/ Architekturbüros, nicht älter als 12 Monate, respektive die Erklärung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Zu Kriterium A3:
Der Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss in Summe mindestens 100 Mio. Euro in Summe betragen, sonst Ausschluss. Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so muss der Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils in Summe mindestens 100 Mio. Euro betragen, sonst Ausschluss.
A5. Referenzen zu Schulgebäuden oder Projekten mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad (z.B. mehrgeschossige Wohnbauten, Verwaltungsbauten, Labore, Krankenhäuser, Theater sowie Konzerthallen), bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers oder als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer agierte; Referenzzeitraum ab 2018. Das Projekt wird als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen begonnen worden sind. Folgende Angaben zum Projekt sind vorzulegen: Objekt, Jahr des Baubeginns, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners (soweit nach DSGVO möglich), Nutzungsfläche nach DIN 277, Umfang der Leistung. Es werden maximal 3 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.
A6. Referenzen über fertiggestellte Schulgebäude oder Schul-Erweiterungsbauten oder Gebäude mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad, dazu zählen u.a. mehrgeschossige Wohnbauten, Verwaltungsbauten, Labore, Krankenhäuser, Theater sowie Konzerthallen; Referenzzeitraum ab 2013 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes) Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. § 6a EU Abs. 3 lit. a Satz 2 VOB/A).
Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn das Bauvorhaben fertiggestellt ist und folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Bauerrichtung, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners (soweit nach DSGVO möglich), Nutzungsfläche nach DIN 277, Beschreibung der Aufgabenstellung, eigenem Anteil an den durchgeführten Leistungen. Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.
A7. Benennung des für das Projekt vorgesehenen Projektleiters und Angaben zu dessen Qualifikation:
Studien- oder Berufsausbildungsabschluss (Kopie), Darstellung Berufserfahrung und persönliche Referenzen (Anzahl der persönlichen Referenzen und Bearbeitung der Referenzprojekte ).
A8. Benennung des für das Projekt vorgesehenen Bauleiters und Angaben zu dessen Qualifikation:
Studien- oder Berufsausbildungsabschluss (Kopie), Darstellung Berufserfahrung und persönliche Referenzen (Anzahl der persönlichen Referenzen und Bearbeitung der Referenzprojekte ).
B) für den Entwurfsverfasser/ Architekturbüro:
B5. Referenzen des vorgesehenen Entwurfsverfassers/Architekturbüros für realisierte Schulgebäude oder Schul-Erweiterungsbauten oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad, dazu zählen u.a. mehrgeschossige Wohnbauten, Verwaltungsbauten, Labore, Krankenhäuser, Theater sowie Konzerthallen; Referenzzeitraum ab 2013 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Eine Verlängerung des Referenzzeitraums wurde mit dem Ziel vorgenommen den Wettbewerb sicherzustellen (vgl. § 6a EU Abs. 3 lit. a Satz 2 VOB/A).
Die Referenz wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn die Leistungsphasen 3 bis 5 der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach HOAI persönlich durch den Entwurfsverfasser/das Architekturbüro erbracht wurden und folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners (soweit nach DSGVO möglich), persönlich durch den Entwurfsverfasser/das Architekturbüro erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Nutzungsfläche nach DIN 277. Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.
B6. Benennung des für das Projekt vorgesehenen Projektleiters und Angaben zu dessen Qualifikation: Studien- oder Berufsausbildungsabschluss (Kopie), Darstellung Berufserfahrung und persönliche Referenzen (Angaben zu Art und Umfang des jeweiligen Referenzprojekts und zur Tätigkeit im Referenzprojekt).
Zu Kriterium A5:
mindestens eine vergleichbare Referenz als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer, sonst Ausschluss
Zu Kriterium A6:
mindestens eine vergleichbare Referenz zu Schulgebäuden oder sonstigen Bildungsbauten mit Nutzungsfläche von mindestens 4.500 m2, sonst Ausschluss
Zu Kriterium A7 und A8:
abgeschlossenes Studium oder abgeschlossene Berufsausbildung (nachgewiesen über entsprechende Abschluss-Urkunde in Kopie), sonst Ausschluss
2 Jahre Berufserfahrung zum Zeitpunkt des Schlusstermins für Teilnahmeanträge (nachgewiesen über Angaben im Lebenslauf), sonst Ausschluss
Zu Kriterium B5:
mindestens eine vergleichbare Referenz zu Schulgebäuden oder sonstigen Bildungsbauten, sonst Ausschluss
Zu Kriterium B6:
abgeschlossenes Studium oder abgeschlossene Berufsausbildung (nachgewiesen über entsprechende Abschluss-Urkunde in Kopie), sonst Ausschluss
2 Jahre Berufserfahrung zum Zeitpunkt des Schlusstermins für Teilnahmeanträge (nachgewiesen über Angaben im Lebenslauf), sonst Ausschluss
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistung gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ausgetauscht.
Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Einredeverzichtserklärungen werden nicht gegeben.
Seitens des Auftragnehmers ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 ("Eigenerklärung Russland-Sanktionen") abzugeben sofern die Abgabe dieser Erklärung nach geltender Rechtslage noch erforderlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die unter I.3) genannte e-Vergabeplattform durchgeführt. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos.
2) Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen im PDF-Format innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise mit dem Zusatz "nicht älter als 12 Monate" dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 12 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind auf der unter Ziffer I.3) genannten e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
3) Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise, werden fehlende Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die e-Vergabeplattform nachzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung.
Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
5) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
6) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, erhält nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebots eine Entschädigung in Höhe von 30.000 EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von 15.000 EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYEY1ERJEC1P
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-1472889
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Ort: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Fax: +49 2271-832300
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-1472889