IT-Dienstleistungen zur Bereitstellung einer Intranetlösung Referenznummer der Bekanntmachung: 22/24 - Landeskreditbank Baden-Württemberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 12
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wurster Weiß Kupfer Rechtsanwälte Partnerschaft mbH (W2K) Rechtsanwalt Prof. Dr. Alexander Wichmann Kaiser-Joseph-Str. 247 79098 Freiburg
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.l-bank.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen zur Bereitstellung einer Intranetlösung
Zielsetzung dieses Vergabeverfahrens ist Beauftragung von IT-Leistungen für eine neue Intranet-Lösung.
Zielsetzung dieses Vergabeverfahrens ist Beauftragung von IT-Leistungen für eine neue Intranet-Lösung. Die Verträge über die Bestandslösung sind befristet und können nicht verlängert werden.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
- Entwicklung, Lieferung und Installation der Intranet-Lösung
- Implementierung der neuen Intranet-Lösung
- Migrationsleistungen: Übernahme/Implementierung bestehender Konzepte und eAssets
- Pflege/Wartung und Service/Support auf Basis eines EVB-IT-Vertrags mit einer Laufzeit von mindestens 36 Monaten ab Inbetriebnahme des Systems.
Weitere Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung und in den Vertragsunterlagen ausgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME61RC
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx