Planung der Verkehrs- und Entwässerungsanlagen in der Straße Papiermühle in Düren Gürzenich Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/132/SE
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserplatz 2-4
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52349
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Verkehrs- und Entwässerungsanlagen in der Straße Papiermühle in Düren Gürzenich
Planungsleistung für die Verkehrs- und Entwässerungsanlagen gemäß HOAI 2021 in der Straße Papiermühle in Düren.
Planungsgegenstand Verkehrsanlagen:
Die Straße Papiermühle soll vollständig, einschließlich neuer Gehweganlagen ausgebaut werden. Hierzu muss die Straße bereichsweise verbreitert werden, insbesondere auf Höhe des Sportvereinsgeländes. Das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Düren hat ein Ausbaukonzept für die Verkehrs- und Nebenanlagen sowie einen Deckenhöhenplan erarbeitet und ist für alle weitere Planungen zu berücksichtigen. Die anzuschließenden Entwässerungsflächen sind auf deren Grundlage festzulegen.
In der Planung ist zu berücksichtigen, dass im ersten Schritt das Brückenbauwerk einschließlich provisorischer Fahrbahn neu zu errichten ist . Das vorhandene Brückenbauwerk wird neu geplant und erneuert. Die Planung des Brückenbauwerks ist nicht Vertragsbestandteil der hiermit angefragten Ingenieurleistung. Die Straßenplanung ist in Abhängigkeit und Absprache zu der Brückenbauwerksplanung sowie der Kanalplanung und der Planungsbeteiligten (WVER, Stadt Düren sowie Stadtentwässerung Düren) zu erstellen. Der Endbauzustand der Straßenplanung erfolgt nach den Kanalbaumaßnahmen an der Papiermühle.
Die hiermit angefragte Ingenieurleistung ist gemäß § 46 ff Verkehrsanlagen HOAI 2021 auszuführen (für Details siehe hierzu Teil B der Leistungsbeschreibung).
Planungsgegenstand - Ingenieurbauwerke für Regenwasser:
Die Stadtentwässerung Düren (SE) beabsichtigt für die Regenwasserentwässerung der Straße Papiermühle sowie für die eventuelle Entwässerung künftiger Gebietsentwicklungen im Einzugsgebiet die Neuverlegung eines Regenwasserkanals in der Straße Papiermühle in einer Länge von ca. 305 m. Der Regenwasserkanal soll das anfallende Regenwasser der Straße Papiermühle zwischen der Brücke über den Lendersdorfer Mühlenteich (ab neu zu schaffender Einleitstelle) und dem Anschluss an die Mariaweilerstraße aufnehmen und ableiten. Weitere Flächen der angrenzenden Grundstücke (EGN, Hoffsümmer, Anwohner) sind nicht an den neuen Regenwassersammler anzuschließen.
Der zu planende Regenwasserkanal benötigt eine neu zu genehmigende Einleitungsstelle in den Lendersdorfer Mühlenteich sowie ggf. eine Vorbehandlung und Rückhaltung, welches mit den zuständigen Genehmigungsbehörden abzustimmen ist. Wenn eine Vorbehandlung erforderlich sein sollte (Ausweisung als Gewerbegebiet), bevorzugt die Stadtentwässerung Düren eine in das Kanalnetz integrierte Regenwasserbehandlung, z.B. System Sedipipe. Eine dezentrale Regenwasserbehandlung mit z.B. Filtersäcken in den Straßenabläufen ist seitens der Stadtentwässerung Düren aus betrieblichen Gründen nicht vorgesehen.
Die gesamte Planungsleistung des Regenwasserkanals einschließlich der örtlichen Bauüberwachung ist gemäß § 42 ff Ingenieurbauwerke HOAI 2021 auszuführen. Die Bauausführung der Brücke und dem darin liegenden Schmutzwasserkanal erfolgt in einem separaten Projekt und ist nicht Vertragsbestandteil dieses Projektes. Der Koordinierungsaufwand sowie die Abstimmung mit der Objektplanung des Brückenbauwerks ist einzukalkulieren.
Planungsgegenstand - Ingenieurbauwerke für Schmutzwasser:
Aus der Netzanzeige des Einzugsgebiet GKA Düren ergibt sich, dass das Kanalnetz hydraulisch anzupassen ist. In diesem Projekt ist somit der NS 25 und HS 13 aus hydraulischer Sicht auf ca. 380 m zu sanieren und wegen der derzeit prognostizierten zukünftigen Abwasserabflüsse im Querschnitt auf DN 600 zu vergrößern. Der vorhandene Kanal besteht aus Asbestzement. Ein Rückbau und Entsorgungskonzept ist vorhanden.
Die gesamte Planungsleistung des Schmutzwasserkanals einschließlich der örtlichen Bauüberwachung ist gemäß § 42 ff Ingenieurbauwerke HOAI 2021 auszuführen. Die Bauausführung der Brücke und dem darin liegenden Schmutzwasserkanal erfolgt in einem separaten Projekt und ist nicht Vertragsbestandteil dieses Projektes. Der Koordinierungsaufwand sowie die Abstimmung mit der Objektplanung des Brückenbauwerks ist einzukalkulieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben ihre Eignung durch Einreichung der aufgeführten Eigenerklärungen nachzuweisen. Hierzu sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen die dort aufgeführten Formblätter zu verwenden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Erklärungen von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zu den geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch Nachweise zu verlangen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Unterauftragnehmer) in Anspruch, sind die Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der wirtschaftlichen und finanziellen und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch für diese Unternehmen bereits mit dem Angebot vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen gemäß dem Formblatt "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYQDL
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.