Entsorgungsleistungen - LWL-Klinkverbund Münster / Lengerich Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-034-32-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Freiherr-vom-Stein-Platz 1
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251-591-4334
Fax: +49 251-591-5422
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsleistungen - LWL-Klinkverbund Münster / Lengerich
Abholung und Entsorgung bzw. Verwertung von diversen Abfällen der LWL-Kliniken Münster (Los 1) und Lengerich (Los 2).
LWL-Klinik Münster
48147 Münster
Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen in den im Leistungsverzeichnis/Preisblatt näher beschriebenen Abfallbereichen (AVV-Nr.: 100101, 150202, 160601, 170107, 170201, 170405, 170904, 200201, 200128, 200307, 200135, 200123 und 200121).
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet spätestens am 31.01.2028. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres durch beide Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden.
LWL-Klinik Lengerich
49525 Lengerich
Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen in den im Leistungsverzeichnis/Preisblatt näher beschriebenen Abfallbereichen (AVV-Nr.: 100101, 030105, 150101, 150202, 170107,170201,170405, 170904, 180104, 200307, 200121, 200123, 200135 und 200201).
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet spätestens am 31.01.2028. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres durch beide Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., bei natürlichen Personen Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit) sowie Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung einzureichen.
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beigefügt: Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass: - er/sie das Gewerbe angemeldet hat und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat; - er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet; - er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen; - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht; - er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer
separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 abzugeben.
Weiterhin bestätigt der Bieter, dass sein Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56, 57 KrWG zertifiziert ist. Einen entsprechenden Nachweis (Kopie) ist dem Angebot beizufügen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält
sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Es sind vom Bieter Angaben zum Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen (Abfallentsorgung) in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen.
Weiterhin bestätigt der Bieter, dass sein Unternehmen über einen ausreichenden Versicherungsschutz gem. § 6 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) verfügt, der das Risiko im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten abdeckt. Ein entsprechender Nachweis kann dem Auftraggeber auf Aufforderung vorgelegt werden.
Es ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen (Abfallentsorgung) anzugeben.
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mind. 2 Referenzen (nicht älter als drei Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (vgl. AVV-Nr.) vergleichbar sind. Mindestens bei einer Referenz müssen auch Krankenhausabfälle (AVV 180104) entsorgt werden.
Es sind folgende Informationen anzugeben:
Einrichtung/Auftraggeber
Ansprechperson/Telefon-Nr.
Kurzbeschreibung des Auftrages
- Art und Umfang der Leistungen unter Angabe der Abfallschlüsselnummern (AVV)
- Dauer /Länge der Zusammenarbeit
Das Unternehmen ist als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56, 57 KrWG zertifiziert.
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B). Es sind Vertragsbedingungen (siehe Vergabeunterlagen) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Eventuelle Fragen zur Vergabe sind in elektronischer Form an die o.g. Ansprechperson bis zum 24.10.2023 zu richten.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den
Zuschlag erhalten sollen.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.