Barrierefreier Ausbau Haltestelle Hauptfriedhof
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6214650
Fax: +49 6214653111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Barrierefreier Ausbau Haltestelle Hauptfriedhof
Ergänzende Leistungen zur Nachhaltigkeit und CO2-Bilanzierung.
Mannheim
Ergänzende Leistungen zur Nachhaltigkeit und CO2-Bilanzierung.
Diese Leistungen sind nun in die Variantenplanung sowie in der Zusammenstellung von Förder- und Genehmigungsunterlagen aufgrund neuner gesetzlichen Anforderungen notwendig.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die MV Mannheimer Verkehr GmbH (MV) beauftragte das genannte Unternehmen im Jahr 2021 mit der Planung des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Hauptfriedhof.
Im Verlauf des Projektes müssen nun ergänzende Leistungen zur Nachhaltigkeit und CO2-Bilanzierung beauftragt werden.
Diese Leistungen sind nun in die Variantenplanung (ein Kriterium), Zusammenstellung von Förder- und Genehmigungsunterlagen (Textbausteine und Berechnungen), mit denen bereits das zu beauftragende Unternehmen beauftragt ist, ergänzend einzubinden - aufgrund neuer gesetzlichen Anforderungen. Diese sind den Anforderungen aus den „Hinweise zur Berücksichtigung der großräumigen Klimawirkungen in der Vorhabenzulassung“ (2022) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zu entnehmen.
Darüber hinaus werden diese zu ermittelnden Daten zur Nachhaltigkeit und CO2-Bilanzierung in die rnv-Geschäftsberichte zukünftig eingebunden werden müssen - basierend auf den Anforderungen des GHG-Protocol
(Greenhouse Gas Protocol, Scope 1 bis 3).
Ein Wechsel des Auftragnehmers würde mit einem erheblichen Mehraufwand und Kostensteigerung verbunden sein (§132 GWB, Absatz 2, Nr. 2). Dies begründet sich auf eine aufwendige
Einarbeitung mit Sichtung aller Unterlagen und notwendigen intensiven Abstimmungsprozessen, was auch zu Verzögerungen in dem eng gestrickten Terminplan führt.
Das zu beauftragende Unternehmen hat dagegen inzwischen detailliertes Fachwissen und Ortskenntnisse über die Maßnahme erlangt.
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Pflicht nach § 132 GWB, Absatz 5 nach.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ergänzende Leistungen zur Nachhaltigkeit und CO2-Bilanzierung
Postanschrift: Zur Gießerei 18
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland