IT-Ausstattung / Multifunktions-Laserdrucker (MFP) für den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. (VdRBw) Referenznummer der Bekanntmachung: VE/130/23/2-1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zeppelinstraße 7A
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.reservistenverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Ausstattung / Multifunktions-Laserdrucker (MFP) für den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. (VdRBw)
Mit rund 280 hauptamtlichen Mitarbeitern an ca. 100 Standorten betreut der Reservistenverband bundesweit mehr als 115.000 Mitglieder. Die räumliche Nähe zur Bundeswehr
soll auch in Zukunft die Flächenorganisation des Reservistenverbands prägen.
-
Das Gesamtbudget für die Beschaffung der 100 Stück Multifunktions-Laserdrucker (MFP) liegt bei 260.000 Euro ohne Umsatzsteuer (netto).
Die Lieferadressen für die Multifunktions-Laserdrucker (MFP) sind verschiedene Städte bzw. Orte in Deutschland. Die Anzahl der an die jeweilige Lieferanschrift zu liefernden Multifunktions-Laserdrucker (MFP) ist der Datei Anlage-02-Lieferadressen.xlsx zu entnehmen. Diese Datei befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Die Details zum Ausschreibungsgegenstand finden Sie in der Leistungsbeschreibung. Die Datei Anlage-01-Leistungsbeschreibung-Multifunktions-Laserdrucker.pdf befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen: Montag, 23.10.2023 - 10:00 Uhr
Frist für die Beantwortung fristgerecht eingegangener Aufklärungsfragen: Dienstag, 24.10.2023 - 10:00 Uhr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung mit Angaben: HRA-/HRB-Nummer bzw. Unternehmen, die weder im Handelsregister noch in einem anderen Register eingetragen sind, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind bei oder einen anderen geeigneten Nachweis der Registrierung vor, aus dem die Art der beruflichen Tätigkeit (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) hervorgeht. Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/Berufs- und Handelsregister soll nicht älter als 12 Monate sein. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Abgabe des Angebotes gültig ist.
-
Mit dem Angebot ist zu erklären, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Bei Vorliegen von Tatbeständen nach den vorgenannten Vorschriften sind Angaben zu machen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen, von einem Ausschluss nach § 123 Abs. 5 GWB abzusehen, über fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB zu entscheiden oder Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu prüfen.
-
Bitte verwenden Sie hierzu das Formular: 06-Eigenerklaerung-Ausschlussgruende.pdf
-
Nach § 6 WRegG ist der Auftraggeber verpflichtet, bei Aufträgen ab einem Auftragswert von 30.000 € netto vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister über den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, einzuholen.
Zudem kann ab einem Auftragswert von 30.000 € netto ein Gewerbezentralregister-Auszug abgefragt werden.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags sowie die Größe des Unternehmens anzugeben.
Der Bewerber/Bieter erklärt, dass er in den letzten drei Jahren einen Jahresumsatz von mindestens 500.000 € im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich erzielt hat.
Bitte verwenden Sie hierzu das Formular: 07-Angaben-zum-Unternehmen.pdf
-
Bietergemeinschaften gelten als ein Bieter.
-
Für Nachunternehmer gelten die Anforderungen an die Eignungskriterien im Falle der Eignungsleihe und/oder soweit die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit nach §§ 45, 46 und 47 VgV durch Unterauftragnehmer erfüllt werden, entsprechend.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine Liste mit mindestens drei für den Auftragsgegenstand relevanten Referenzen vorzulegen. Stellen Sie anhand der Referenzen Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre relevanten Erfahrungen dar.
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrags,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe des zuständigen Ansprechpartners bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
- Darüber hinaus gelten folgende Anforderungen an die vorgelegten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Die benannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
- Für die Referenzen ist die Vorlage 04-Referenzen-Multifunktions-Laserdrucker.pdf zu verwenden. Bitte verwenden Sie die Vorlage gegebenenfalls mehrfach.
- Es sind nur 3 Referenzen erforderlich. Es steht Ihnen frei, weitere Referenzen anzugeben. Da der Austausch einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristablauf nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in entsprechenden Fällen zum Ausschluss des Bieters führt, empfiehlt der VdRBw die Vorlage einer Liste mit weiteren Referenzen, die als bedingungsgemäß angesehen werden.
Der VdRBw behält sich die Überprüfung der angegebenen Referenzen vor. Angaben, die einer Überprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
-
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie dies dem VdRBw mit und legen einen anderen geeigneten Nachweis der fachlichen und beruflichen Eignung vor. Der VdRBw entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des alternativen Nachweises. In Zweifelsfällen wenden Sie sich unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieteranfrage an den VdRBw. Eine Nachforderung und Vorlage eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach Ablauf der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Auftragswert auch Margen angeben können (z. B. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
---
Für Nachunternehmer gelten die Anforderungen an die Eignungskriterien im Falle der Eignungsleihe und/oder soweit die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV durch Unterauftragnehmer erfüllt werden, entsprechend.
Für die Erklärungen sind die nachfolgenden Formblätter zu verwenden, für die Angabe von geeigneten Referenzen über ausgeführte Aufträge von Mitgliedern der Bietergemeinschaft (BG) und/oder von Unterauftragnehmern. Der Nachweis ist erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt wurde.
-
Bietergemeinschaften gelten als ein Bieter.
-
Für Nachunternehmer gelten die Anforderungen an die Eignungskriterien im Falle der Eignungsleihe und/oder soweit die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit nach §§ 45, 46 und 47 VgV durch Unterauftragnehmer erfüllt werden, entsprechend.
Bitte verwenden Sie hierzu die Formulare:
09-Bietergemeinschaft-Multifunktions-Laserdrucker.pdf
10-Verzeichnis-Unternehmerleistungen-MFP-Laserdrucker.pdf
11-Verpflichtungserklaerung-Eignungsleihe-Unterauftraege-MFP-Laserdrucker.pdf
Anlage-04-Bewerbungsbedingungen-EU-VgV.pdf
Anlage-05-VOL-B-2003.pdf
Anlage-06-EVB-IT-Kauf-AGB.pdf
05-EVB-IT-Kaufvertrag-Kurzfassung.docx
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot akzeptieren Sie die Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen sind ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Leistungen im Bereich der Informationstechnik (EVB-IT):
05-EVB-IT-Kaufvertrag-Kurzfassung.docx
Anlage-06-EVB-IT-Kauf-AGB.pdf
-
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: 06-Eigenerklärung-Ausschlussgruende.pdf und 08-Eigenerklaerung-zu-Russland-Sanktionen.pdf
-
Ihre Daten dienen der Durchführung von Vergabeverfahren mit dem Ziel der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen. Mit der Information gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); welche Bestandteil der
Vergabeunterlagen ist, geben wir Ihnen Auskunft über die Verwendung der Daten, die Sie uns bei der Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Verfügung stellen.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über
den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
-
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
-
Teilt der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
-
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert.
-
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
-
Hinweis: Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.