Ex post: Kardiales MRT-System Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_09_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Venusberg-Campus 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Investitionseinkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex post: Kardiales MRT-System
Lieferung eines kardialen MRT-Systems.
Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Das Universitätsklinikum Bonn beabsichtigt die Neubeschaffung eines kardialen 1,5 Tesla MRT-Systems für die Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie des Universitätsklinikums Bonn. Dieser soll im 1. Obergeschoss auf Ebene der Herzkatheterlabore im Neubau des Herzzentrums aufgestellt werden. Der Neubau eines Herzzentrums ist die erste Baustufe des Zentralklinikums entsprechend der Masterplanung des Universitätsklinikums Bonn. Im Herzzentrum werden die Kernbereiche der Kardiologie, Herzchirurgie und Radiologie zusammengeführt. Im Zentralklinikum sollen die operativen Disziplinen sowie Medizinischen Kliniken zentralisiert werden. An dem beantragten Gerät im 1. Obergeschoss sollen primär MRT Untersuchungen mit kardiovaskulärer Fragestellung erfolgen, welche einen Schwerpunkt der Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie darstellen. An dem beantragten MRT Gerät soll erfolgen:
- Die Krankenversorgung aller stationären und ambulanten Patienten der Medizinischen Klinik und Poliklinik II - Kardiologie, Pneumologie und Angiologie sowie der Klinik und Poliklinik für Herzchirurgie
- die schwerpunktmäße Untersuchungen von Herz-MRTs, allen Bereichen des Klinikums sowie aus dem ambulanten Sektor
- die Untersuchung von Patienten mit allgemeinradiologischen Fragestellungen aus dem übrigen Klinikum soweit Gerätevalenzen bestehen
Darüber hinaus ist das Gerät vorgesehen für wissenschaftliche Untersuchungen des kardiovaskulären Systems, insbesondere im Bereich der kardialen MRT, sowie für die Ausbildung und Lehre.
Der AG behält sich als Option vor, den AN zusätzlich mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen (teilweise oder insgesamt) zu beauftragen: Voll-Servicevertrag nach der Gewährleistungsfrist gemäß Titel 01.02, Abschnitt A0002 des Leistungsverzeichnisses. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Im Falle der Beauftragung gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers (BVB).
Die o. g. Angaben zur Vertragslaufzeit ergeben sich aus dem nach aktueller Zeitplanung vorgesehenen Zuschlagsdatum 15.09.2023 und dem vom Auftraggeber angestrebten Umsetzungszeitraum der Maßnahme (bis 30.09.2024).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Röntgenstraße 24
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Veröffentlichung des Auftragswerts wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet, um den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht zu beeinträchtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDJLM
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).