FE 88.0011/2023 - Projektträgerschaft Innovationsprogramm Straße Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 88.0011/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 88.0011/2023 - Projektträgerschaft Innovationsprogramm Straße
FE 88.0011/2023 - Projektträgerschaft Innovationsprogramm Straße
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Für die anstehende Förderperiode im „Innovationsprogramm Straße“ sucht die BASt für einen Zeitraum von vier Jahren einen erfahrenen Projektträger, der auf Basis einer Rahmenvereinbarung, das Förderprogramm umsetzt. Hierfür stehen Mittel von bis zu 600.000 € inkl. MwSt. zur Verfügung.
Die BASt ist die praxisorientierte, technisch-wissenschaftliche Forschungseinrichtung des Bundes auf dem Gebiet des Straßenwesens. Sie widmet sich den vielfältigen Aufgaben, die aus den Wechselwirkungen zwischen Mensch, Verkehr, Infrastruktur und Umwelt resultieren.
Im Rahmen des „Innovationsprogramm Straße“ werden Projekte der angewandten Forschung und Entwicklung mit einem jährlichen Mittelansatz in Höhe von derzeit 3 Mio. € gefördert. Hauptziel des „Innovationsprogramm Straße“ ist es, durch Forschungsförderung Erkenntnisfortschritte zu erlangen, die dazu beizutragen, das System Straße leistungs- und zukunftsfähig zu gestalten.
Die Vorhaben können nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des „Innovationsprogramm Straße“, der §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) durch Zuwendungen gefördert werden. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung“ - AGVO.
Der Projektträger soll als Auftragnehmer (AN) die Projektförderung entlang der inhaltlichen und formalen Vorgaben der Auftraggeberin (AG) administrativ in allen Phasen umsetzen (von der Erarbeitung der Förderbekanntmachungen und Projektaufrufe über die Erstellung der Antragsunterlagen, die Beratung der Interessenten und Antragsteller, die Prüfung der Anträge und die Bewilligung bzw. Ablehnung von Zuwendungen/Zuweisungen einschließlich der Begutachtung durch Gutachtergremien, die Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung). In allen Phasen der Projektförderung soll der AN die wissenschaftlichen Mitarbeiter der AG (Fachreferate) bei der fachlichen Umsetzung anleiten und diese hierbei unterstützen.
Die strategisch-politischen Aufgaben und die Gesamtkoordination für die verschiedenen Fördermaßnahmen und Aktivitäten verbleiben bei der AG.
Eine treuhänderische Verwaltung gemäß § 44 Abs. 2 BHO sowie eine Beleihung des Projektträgers gemäß § 44 Abs. 3 BHO ist nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1) Fachkunde und Erfahrung in der Umsetzung von Förderprogrammen als administrativer Projektträger im Bereich Verkehrswesen,
nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus dem Anwendungsbereich der AGVO aus den letzten 5 Jahren - Referenzliste Nr. 1 (nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
2) Fachkunde und Erfahrung in der inhaltlich-fachlichen Umsetzung von F&E-Förderprogrammen im Rahmen einer Projektträgerschaft im Bereich Verkehrswesen,
nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren - Referenzliste Nr. 2 (nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
3) Fachkundiges Personal für die Durchführung der zu vergebenden Leistung. Das Projektteam muss insgesamt über folgende Fachkunde (Qualifikation und mehrjährige Berufserfahrung) verfügen:
- Haushalts- und Zuwendungsrecht
- Europäisches Beihilfenrecht
- Verwaltungsrecht
- Vergaberecht
- Ingenieurwissenschaften
- kaufmännische Grundkenntnisse
nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Qualifikation und den Erfahrungshintergrund der Teammitglieder mit namentlicher Nennung der Projektleitung (Angabe zwingend) und der Hauptbearbeitenden (sofern bereits bekannt)
- Eigenerklärung Nr. 1 (nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
4) Ausreichend personelle Fachkapazitäten für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung,
nachzuweisen durch Eigenerklärung über die personellen Kapazitäten der Mitarbeitenden - Eigenerklärung Nr. 1 (nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.