FE 88.0011/2023 - Projektträgerschaft Innovationsprogramm Straße Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 88.0011/2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539751
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=539751
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

FE 88.0011/2023 - Projektträgerschaft Innovationsprogramm Straße

Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 88.0011/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

FE 88.0011/2023 - Projektträgerschaft Innovationsprogramm Straße

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 504 201.68 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die anstehende Förderperiode im „Innovationsprogramm Straße“ sucht die BASt für einen Zeitraum von vier Jahren einen erfahrenen Projektträger, der auf Basis einer Rahmenvereinbarung, das Förderprogramm umsetzt. Hierfür stehen Mittel von bis zu 600.000 € inkl. MwSt. zur Verfügung.

Die BASt ist die praxisorientierte, technisch-wissenschaftliche Forschungseinrichtung des Bundes auf dem Gebiet des Straßenwesens. Sie widmet sich den vielfältigen Aufgaben, die aus den Wechselwirkungen zwischen Mensch, Verkehr, Infrastruktur und Umwelt resultieren.

Im Rahmen des „Innovationsprogramm Straße“ werden Projekte der angewandten Forschung und Entwicklung mit einem jährlichen Mittelansatz in Höhe von derzeit 3 Mio. € gefördert. Hauptziel des „Innovationsprogramm Straße“ ist es, durch Forschungsförderung Erkenntnisfortschritte zu erlangen, die dazu beizutragen, das System Straße leistungs- und zukunftsfähig zu gestalten.

Die Vorhaben können nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des „Innovationsprogramm Straße“, der §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) durch Zuwendungen gefördert werden. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung“ - AGVO.

Der Projektträger soll als Auftragnehmer (AN) die Projektförderung entlang der inhaltlichen und formalen Vorgaben der Auftraggeberin (AG) administrativ in allen Phasen umsetzen (von der Erarbeitung der Förderbekanntmachungen und Projektaufrufe über die Erstellung der Antragsunterlagen, die Beratung der Interessenten und Antragsteller, die Prüfung der Anträge und die Bewilligung bzw. Ablehnung von Zuwendungen/Zuweisungen einschließlich der Begutachtung durch Gutachtergremien, die Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung). In allen Phasen der Projektförderung soll der AN die wissenschaftlichen Mitarbeiter der AG (Fachreferate) bei der fachlichen Umsetzung anleiten und diese hierbei unterstützen.

Die strategisch-politischen Aufgaben und die Gesamtkoordination für die verschiedenen Fördermaßnahmen und Aktivitäten verbleiben bei der AG.

Eine treuhänderische Verwaltung gemäß § 44 Abs. 2 BHO sowie eine Beleihung des Projektträgers gemäß § 44 Abs. 3 BHO ist nicht vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 504 201.68 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),

Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen

und

- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1) Fachkunde und Erfahrung in der Umsetzung von Förderprogrammen als administrativer Projektträger im Bereich Verkehrswesen,

nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus dem Anwendungsbereich der AGVO aus den letzten 5 Jahren - Referenzliste Nr. 1 (nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).

2) Fachkunde und Erfahrung in der inhaltlich-fachlichen Umsetzung von F&E-Förderprogrammen im Rahmen einer Projektträgerschaft im Bereich Verkehrswesen,

nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren - Referenzliste Nr. 2 (nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).

3) Fachkundiges Personal für die Durchführung der zu vergebenden Leistung. Das Projektteam muss insgesamt über folgende Fachkunde (Qualifikation und mehrjährige Berufserfahrung) verfügen:

- Haushalts- und Zuwendungsrecht

- Europäisches Beihilfenrecht

- Verwaltungsrecht

- Vergaberecht

- Ingenieurwissenschaften

- kaufmännische Grundkenntnisse

nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Qualifikation und den Erfahrungshintergrund der Teammitglieder mit namentlicher Nennung der Projektleitung (Angabe zwingend) und der Hauptbearbeitenden (sofern bereits bekannt)

- Eigenerklärung Nr. 1 (nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

4) Ausreichend personelle Fachkapazitäten für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung,

nachzuweisen durch Eigenerklärung über die personellen Kapazitäten der Mitarbeitenden - Eigenerklärung Nr. 1 (nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.

Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.

Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).

Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/11/2023
Ortszeit: 06:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/11/2023
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:

- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.

- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:

Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.

- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:

Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/09/2023

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