Ausschreibung der Gebäude- und Inventarversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Weseler Straße 2
Ort: Schermbeck
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46514
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 28539100
Fax: +49 2853910119
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schermbeck.de
Postanschrift: Am Wickrather Tor 17
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 41179
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2161477698-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Gebäude- und Inventarversicherung
Die Gemeinde Schermbeck schreibt zum 01.01.2024 die Gebäude- und Inventarversicherung aus. Die Versicherungssumme der Gebäude beträgt 68.833.392 EUR und zur Inventar-Feuer-Versicherung 11.398.515 EUR. Ausgeschrieben werden die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm sowie Einbruchdiebstahl für das Inventar. Ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung sind die Gefahren Überschwemmung und Starkregen. Eine Selbstbeteiligung ist nur für die Gefahr Überschwemmung/Starkregen vorgesehen. Kein Versicherungsschutz soll für die ZÜRS-Zone IV hinsichtlich der Gefahren Überschwemmung/Starkregen bestehen. Die genaue Ausgestaltung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Gemeinde Schermbeck schreibt zum 01.01.2024 die Gebäude- und Inventarversicherung aus. Die Versicherungssumme der Gebäude beträgt 68.833.392 EUR und zur Inventar-Feuer-Versicherung 11.398.515 EUR. Ausgeschrieben werden die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm sowie Einbruchdiebstahl für das Inventar. Ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung sind die Gefahren Überschwemmung und Starkregen. Eine Selbstbeteiligung ist nur für die Gefahr Überschwemmung/Starkregen vorgesehen. Kein Versicherungsschutz soll für die ZÜRS-Zone IV hinsichtlich der Gefahren Überschwemmung/Starkregen bestehen. Die genaue Ausgestaltung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden Gebote von in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsgesellschaften oder Niederlassungen von Versicherungsgesellschaften mit Hauptsitz innerhalb der europäischen Union oder deren Vertreter zugelassen (Bieter). Die Zulassung wird durch Eigenerklärung nachgewiesen. Auf Nachfrage ist der Bieter verpflichtet, den Nachweis durch Vorlage einer entsprechenden Erklärung der Aufsichtsbehörde zu führen.
Wird der Bieter von einem Dritten vertreten, ist der Dritte verpflichtet sich mittels Vollmacht bereits für die Teilnahme am Verfahren zu legitimieren. Die Vollmacht muss auch die Abgabe von Willenserklärungen umfassen und er muss Fragen für den Bieter stellen dürfen. Stellt der Dritte Fragen im Namen und Auftrag eines Bieters, beginnt die Frist erst nach Vollmachtsvorlage.
Als geeignet werden Versicherungsgesellschaften angesehen, die die Kommunikation auch im Schadenfall in deutscher Sprache durchführen können und dies durch eine schriftliche Erklärung bestätigen.
Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedsländer) verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Weseler Str. 2
46514 Schermbeck
Anwesend sein werden zwei Mitarbeiter der Gemeinde Schwermbeck
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYRBDLV8
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Weseler Straße 2
Ort: Schermbeck
Postleitzahl: 46514
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 28539100
Fax: +49 2853910119
Internet-Adresse: www.schermbeck.de