IBBW - Vergabeverfahren "Lehramtsprüfungen (LAP)" Referenznummer der Bekanntmachung: IBBW - EU 12/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heilbronner Str. 172
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
E-Mail:
Telefon: +49 30200542-0
Fax: +49 30200542-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
IBBW - Vergabeverfahren "Lehramtsprüfungen (LAP)"
Lehramtsprüfungen sind Teil des Vorbereitungsdienstes. Mit dem Eintritt in den Vorbereitungsdienst beginnen jährlich ca. 4.500 angehende Lehrkräfte in Baden-Württemberg den letzten Abschnitt ihrer Ausbildung, die mit der Staatsprüfung endet. Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Entwicklung eines Softwareverfahrens für die digitale Organisation und Abwicklung dieser Lehramtsprüfungen. Die Neuentwicklung soll jedoch nicht nur die bisherige Anwendung LAP-alt 1:1 ersetzen, sondern auch Funktionen von weiteren individuell entwickelten Ergänzungen ("Ergänzungs-IT") abbilden. So sind die drei Teilprozesse des Vorbereitungsdienstes "Bewerbung und Zuweisung", "Ausbildung am Seminar/Seminarverwaltung" und "Prü-fungen" aktuell nicht oder nur teilweise IT-technisch miteinander verknüpft. Dadurch kommt es zu Brüchen im Informationsfluss. Weil keine integrierte Datenhaltung vorhanden ist, sind die Auswertungsmöglichkeiten erschwert; teilweise müssen Daten doppelt erfasst werden. Ziel soll es deshalb auch sein, durch Schnittstellen bzw. modularen Aufbau den Gesamtprozess digital abzubilden. Die Gesamtumsetzung des Projektes erfolgt in drei Phasen, von denen nur die Phase 1 fester Auftragsbestandteil ist. Die weiteren Phasen sind Gegenstand optionaler Weiterentwicklungsaufträge.
Ebenfalls optional sind vom Auftragnehmer Schulungen zu der erstellten IT-Anwendung durchzuführen und für einen Zeitraum von 60 Monaten eine an die Abnahme anschließende Pflege und nach den Vorgaben des Auftraggebers die Weiterentwicklung der Anwendung zu erbrin-gen. Die Ausübung der Optionen steht im freien Ermessen des Auftraggebers.
Land Baden-Württemberg, vertr. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Str. 172 70191 Stuttgart
Lehramtsprüfungen sind Teil des Vorbereitungsdienstes. Mit dem Eintritt in den Vorbereitungsdienst beginnen jährlich ca. 4.500 angehende Lehrkräfte in Baden-Württemberg den letzten Abschnitt ihrer Ausbildung, die mit der Staatsprüfung endet. Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Entwicklung eines Softwareverfahrens für die digitale Organisation und Abwicklung dieser Lehramtsprüfungen. Die Neuentwicklung soll jedoch nicht nur die bisherige Anwendung LAP-alt 1:1 ersetzen, sondern auch Funktionen von weiteren individuell entwickelten Ergänzungen ("Ergänzungs-IT") abbilden. So sind die drei Teilprozesse des Vorbereitungsdienstes "Bewerbung und Zuweisung", "Ausbildung am Seminar/Seminarverwaltung" und "Prüfungen" aktuell nicht oder nur teilweise IT-technisch miteinander verknüpft. Dadurch kommt es zu Brüchen im Informationsfluss. Weil keine integrierte Datenhaltung vorhanden ist, sind die Auswertungsmöglichkeiten erschwert; teilweise müssen Daten doppelt erfasst werden. Ziel soll es deshalb auch sein, durch Schnittstellen bzw. modularen Aufbau den Gesamtprozess digital abzubilden. Die Gesamtumsetzung des Projektes erfolgt in drei Phasen, von denen nur die Phase 1 fester Auftragsbestandteil ist. Die weiteren Phasen sind Gegenstand optionaler Weiterentwicklungsaufträge.
Ebenfalls optional sind vom Auftragnehmer Schulungen zu der erstellten IT-Anwendung durchzuführen und für einen Zeitraum von 60 Monaten eine an die Abnahme anschließende Pflege und nach den Vorgaben des Auftraggebers die Weiterentwicklung der Anwendung zu erbringen. Die Ausübung der Optionen steht im freien Ermessen des Auftraggebers.
- Seit 01.01.2019 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen mit einem (Netto-)Auftragsvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro (insgesamt für den konkreten Auftrag oder bei Rahmenverträgen für die Einzelabrufe innerhalb von 12 Monaten).
- Durchschnittliches Auftragsvolumen der zwei Referenzen aus vorherigem Kriterium mit dem größten Auftragsvolumen.
- Seit 01.01.2019 durchgeführte Aufträge im Bereich der Konzeption und Entwicklung einer modularen, webbasierten Softwarearchitektur.
- Seit 01.01.2019 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen für Verwaltungsverfahren im Schul- und Ausbildungssektor (einschl. staatl. und staatl. anerkannte Hochschulen).
- Seit 01.01.2019 durchgeführte Projekte zur agilen Softwareentwicklung mittels eines MVPs im Bereich der öffentlichen Verwaltung.
- Seit 01.01.2019 durchgeführte Projekte zur agilen Softwareentwicklung im Bereich einer unmittelbaren Landesverwaltung
- Anzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Entwickler:innen von IT-Anwendungen.
- Anzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Softwarearchitekt:innen, mit mindestens 5 Jahren Erfahrung im Bereich Identity and Access Management.
- Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001).
Im Falle der Optionsausübung beträgt die Laufzeit für Pflege und Weiterentwicklung 60 Monate ab Abnahme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft
(nur für Bewerbergemeinschaften)
- aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB, 22 LkSG
- im Falle der Eignungsleihe Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer
- im Falle der Eignungsleihe Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (nicht älter als 6 Monate)
- Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 3,0 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall [mindestens 2-fach maximiert])
- Jahresumsatz (in Euro) jeweils für die Jahre 2020, 2021und 2022 im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen (sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügen sollte, sind die Angaben seit Gründung zu machen). Dabei wird von folgender Mindestvoraussetzung ausgegangen, die insoweit als Ausschlusskriterium gilt: Jährlicher Durchschnittsumsatz (bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von mindestens 3,0 Mio. Euro
- im Falle der Eignungsleihe Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer
- im Falle der Eignungsleihe Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Mindestens 2 Referenzen über seit 01.01.2019 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen mit einem (Netto-)Auftragsvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro (insgesamt für den konkreten Auftrag oder bei Rahmenverträgen für die Einzelabrufe innerhalb von 12 Monaten).
- Durchschnittliches Auftragsvolumen der zwei Referenzen aus vorherigem Kriterium mit dem größten Auftragsvolumen von mindestens 0,75 Mio Euro.
- Mindestens eine Referenz über seit 01.01.2019 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen für Verwaltungsverfahren im Schul- und Ausbildungssektor (einschl. staatl. und staatl. anerkannte Hochschulen).
- Mindestens eine Referenz über seit 01.01.2019 durchgeführte Projekte zur agilen Softwareentwicklung mittels eines MVPs für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB
- Mindestens eine Referenz über seit 01.01.2019 durchgeführte Projekte zur agilen Softwareentwicklung im Bereich einer unmittelbaren Landesverwaltung.
- Mindestens 20 innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellte Entwickler:innen von IT-Anwendungen
- Mindestens 2 innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellte Softwarearchitekt:innen.
- Mindestens 2 innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellte Projekt-/Teamleiter:innen.
- Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001).
- Nachweis der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oder eines Datenschutzverantwortlichen.
- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
- Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnormen
- Schutzerklärung Technologie L. Ron Hubbard
- Eigenerklärung Einhaltung Sanktionen
- sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift der verantwortlichen Ansprechpartner auf Seiten des Auftragnehmers bei der Leistungserbringung (mindestens Projekt- und Entwicklungsleiter)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U6W7J
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 721/9263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.