Hör-Sprech Anlagen für LVR-Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: Z052-2023-0021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Johannisstraße 70
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 41749
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinik-viersen.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift: Johannisstraße 70
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 41749
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 216296-6180
Fax: +49 216296-6185
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Hör-Sprech Anlagen für LVR-Schulen
Für LVR-Schulen mit dem Schwerpunkt Hören sollen im Rahmen einer Ergänzungs-Beschaffung Hör-Sprech-Anlagen nebst Zubehör beschafft werden.
Schulen des LVR mit dem Schwerpunkt Hören
Für LVR-Schulen mit dem Schwerpunkt Hören sollen im Rahmen einer Ergänzungs-Beschaffung 9 Klassensätze Hör-Sprech-Anlagen nebst Zubehör und weiteres optionales Zubehör beschafft werden.
Es wird auch optionales Zubehör ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in der Leistungsbeschreibung geforderten Unterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.