Beschaffung von LED-Leuchtmitteln für die Straßenbeleuchtung inkl. Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 080239-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Weissach
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frank Daucher
E-Mail:
Telefon: +49 70449363420
Fax: +49 070449363-44
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weissach.de/index.php?id=58
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von LED-Leuchtmitteln für die Straßenbeleuchtung inkl. Zubehör
Die Gemeinde Weissach beabsichtigt die Beschaffung von LED-Leuchtmitteln inkl. Zubehör für die Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet.
Die genaue Beschreibung des Auftrags ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Weissach
Die Gemeinde Weissach beabsichtigt die Beschaffung von LED-Leuchtmitteln inkl. Zubehör für die Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet.
Die genaue Beschreibung des Auftrags ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Für die Abgabe eines Angebotes ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsformular zu verwenden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB.
Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind.
1.) Die vom Bieter angebotenen Produkte müssen die Prüfzeichen CE, ENEC, VDE aufweisen.
2.) Der Bieter muss eine Verpflichtungserklärung über die Einhaltung des LTMG abgeben (gemäß Vergabeunterlagen).
3.) Der Bieter muss Verpflichtungserklärung über die Einhaltung des LTMG für öffentliche Aufträge, die vom AEntG erfasst werden, abgeben (gemäß Vergabeunterlagen).
4.) Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des LkSG (gemäß Vergabeunterlagen).
5.) Der Bieter gibt eine entsprechen Erklärung zu Russlandsanktionen ab (gemäß Vergabeunterlagen).
6. Der Bieter sichert eine 10-jährige Garantie zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Positionen, mit Ausnahme von Position 000760 und Position 000820, zu.
Im Übrigen sind die den Vergabeunterlagen beigefügten zusätzlichen und besonderen Vertragsbestimmungen zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Verfahrens- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das Vergabeportal einzureichen.
Alle Fragen werden über das Vergabeportal beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 23.10.2023, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
Im Übrigen verweisen wir auf die Vergabeunterlagen und den darin enthaltenen Angaben.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.