Mansergh Barracks - Flächenplanung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-70-55
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 173-540454)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Straße 70
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5241822371
Fax: +49 524182-3290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Adresse des Beschafferprofils: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mansergh Barracks - Flächenplanung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Die Stadt Gütersloh plant auf dem ehemaligen, ca. 32 ha großen Kasernengelände „Mansergh Barracks“ in Gütersloh die Errichtung eines neuen Stadtquartiers. Gegenstand der im Zuschlagsfalle zu erbringenden Leistungen sind Planungsleistungen der Leistungsbilder Flächennutzungsplan (§ 18 HOAI) und Bebauungsplan (§ 19 HOAI). Darüber hinaus sind verfahrensbegleitende Leistungen gemäß Anlage 9 zu §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 2 HOAI zu erbringen. Näheres vgl. Projektbeschreibung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mitTeilnahmewettbewerb gemäß §§ 119 Abs. 5 GWB, 74, 17 VgV durchgeführt. In dem vorliegenden Verfahren sollen 5 geeignete Bewerberausgewählt und gegebenenfalls zu Verhandlungen aufgefordert werden. Soweit mehr als fünf Teilnahmeanträge
geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften eingehen, erfolgt die Auswahl derjenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Abgabe zunächst eines Erstangebots aufgefordert werden, unter Berücksichtigung des folgenden Auswahlkriteriums:Anzahl der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft
nachgewiesenen Referenzen Flächennutzungsplan, die:- Leistungen des Leistungsbildes Flächennutzungsplan gem. § 18 HOAI betrifft, die sich auf die Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit der Konversion (im Sinne einer Um- bzw. Nachnutzung) ehemals militärisch oder
industrieller/gewerblich genutzter Flächen in ein Stadtquartier (Wohnnutzung bzw. gemischte Nutzung) beziehen,- der die LP 1 bis 3 gem. § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 HOAI umfasst und mindestens der Honorarzone II gem. § 20 Abs. 5 HOAI zuzuordnen ist,- dessen Plangebietsfläche im Sinne von § 20 Abs. 2 HOAI
mindestens 20 ha umfasst und- dessen Ausführung nicht mehr als sechs Jahre zurückliegt, d.h. sämtliche Planungsleistungen (LP 1 bis 3) müssen nach Ende August 2017 begonnen und vor Ende August 2023 beendet worden sein.Hinweis: Die vorgenannten Anforderungen müssen kumulativ erfüllt sein!Anzahl der
vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft nachgewiesenen Referenzen Bebauungsplan, die:- Leistungen des Leistungsbildes Bebauungsplan gem. § 19 HOAI betrifft, die sich auf die Aufstellung oder Änderung eines/mehrerer Bebauungsplans/-pläne im Zusammenhang mit der Konversion (im Sinne einer Um- bzw.
Nachnutzung) ehemals militärisch oder industrieller/gewerblich genutzter Flächen in ein Stadtquartier (Wohnnutzung bzw. gemischte Nutzung) beziehen, - der die LP 1 bis 3 gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 HOAI umfasst und mindestens der Honorarzone II gem. § 21 Abs. 4, 20 Abs. 5 HOAI zuzuordnen ist,- dessen Plangebietsfläche im Sinne von § 21 Abs. 2 HOAI mindestens 20 ha umfasst und- dessen Ausführung nicht mehr als sechs Jahre zurückliegt, d.h. sämtliche Planungsleistungen (LP 1 bis 3) müssen nach Ende August 2017 begonnen und vor Ende August 2023 beendet worden sein.Hinweis: Die vorgenannten Anforderungen müssen kumulativ erfüllt sein!
Soweit mehr als fünf Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften eingehen, erfolgt die Auswahl derjenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Abgabe zunächst eines Erstangebots aufgefordert werden, unter Berücksichtigung des folgenden Auswahlkriteriums: Anzahl der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft nachgewiesenen Referenzen, die - Leistungen des Leistungsbildes Bebauungsplan gem. § 19 HOAI betreffen, die sich auf die Aufstellung oder Änderung eines/mehrerer Bebauungsplans/- pläne im Zusammenhang mit der Konversion (im Sinne einer Um- bzw. Nachnutzung) ehemals militärisch oder industrieller/gewerblich genutzter Flächen beziehen, - und / oder Leistungen des Leistungsbildes Bebauungsplanes gem. § 19 HOAI betreffen, die sich auf die Aufstellung oder Änderung eines/ mehrerer Bebauungsplans/-pläne beziehen, welcher/welche die Entwicklung eines Stadtquartiers als Wohnquartier oder gemischt genutztes Quartier zum Ziel hat/haben. Mindestens bei einem der Referenzaufträge muss es sich um ein Konversionsprojekt handeln und mind. ein Referenzauftrag muss die Entwicklung eines Stadtquartiers (Wohnquartier oder gemischt genutztes Quartier) zum Ziel haben. Zudem ist für alle Referenzaufträge kumulativ nachzuweisen, dass - die LP 1 bis 3 gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 HOAI umfassen und mindestens der Honorarzone II gem. § 21 Abs. 4, 20 Abs. 5 HOAI zuzuordnen sind, - deren Plangebietsfläche im Sinne von § 21 Abs. 2 HOAI mindestens 10 ha umfasst und - deren Ausführung nicht
mehr als sechs Jahre zurückliegt, d.h. sämtliche Planungsleistungen (LP 1 bis 3) müssen nach Ende August 2017 begonnen und vor Ende August 2023 beendet worden sein. Seite 11 von 15 Anlage 0 –Bewerbungsund Angebotsbedingungen 11 Soweit nur ein Referenzauftrag alle vorstehenden Anforderungen erfüllt und
insgesamt eine Plangebietsgröße von 20 ha aufweist, wird die Referenz als zwei Referenzen gezählt. Die fünf (geeigneten) Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die meisten Referenzen nachweisen können, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Sollten
sämtliche (geeigneten) Bewerber/Bewerbergemeinschaft nur die oben definierten Mindestanforderungen (eine Referenz Flächennutzungsplan und eine Referenz Bebauungsplan) erfüllen, aber keine weiteren Referenzen Bebauungsplan nachweisen oder sollten mehrere Bewerber auswahlrelevante Referenzen in gleicher Anzahl nachweisen, wird für die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber auf die Höhe des durchschnittlichen Umsatzes im Bereich Flächenplanung abgestellt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:(1) Eigenerklärung über die Referenzen Flächennutzungsplan:- Leistungen des Leistungsbildes Flächennutzungsplan gem. § 18 HOAI betrifft, die sich auf die Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit der Konversion (im Sinne einer
Um- bzw. Nachnutzung) ehemals militärisch oder industrieller/gewerblich genutzter Flächen in ein Stadtquartier(Wohnnutzung bzw. gemischte Nutzung) beziehen,- der die LP 1 bis 3 gem. § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 HOAI umfasst und mindestens der Honorarzone II gem. § 20 Abs. 5 HOAI zuzuordnen ist,- dessen Plangebietsfläche im Sinne von § 20 Abs. 2 HOAI mindestens 20 ha umfasst und- dessen Ausführung nicht mehr als sechs Jahre zurückliegt, d.h. sämtliche Planungsleistungen (LP 1 bis 3) müssen nach Ende August 2017 begonnen und vor Ende August 2023 beendet worden sein.Hinweis: Die vorgenannten
Anforderungen müssen kumulativ erfüllt sein!(2) Eigenerklärung über die Referenzen Bebauungsplan:- Leistungen des Leistungsbildes Bebauungsplan gem. § 19 HOAI betrifft, die sich auf die Aufstellung oder Änderung eines/mehrerer Bebauungsplans/-pläne im Zusammenhang mit der Konversion (im Sinne einer Um- bzw. Nachnutzung) ehemals militärisch oder industrieller/gewerblich genutzter Flächen in ein Stadtquartier(Wohnnutzung bzw. gemischte Nutzung) beziehen,- der die LP 1 bis 3 gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 HOAI umfasst und mindestens der Honorarzone II gem. § 21 Abs. 4, 20 Abs. 5 HOAI zu-zuordnen ist,- dessen Plangebietsfläche im Sinne von § 21 Abs. 2 HOAI mindestens 20 ha umfasst und- dessen Ausführung nicht mehr als sechs Jahre zurückliegt, d.h. sämtliche Planungsleistungen (LP 1 bis 3) müssen nach Ende August 2017 begonnen und vor Ende August 2023 beendet worden sein.Hinweis: Die vorgenannten Anforderungen müssen kumulativ erfüllt sein!
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist mindestens a) ein Referenzauftrag nachzuweisen, der - Leistungen des Leistungsbildes Flächennutzungsplan gem. § 18 HOAI betrifft, die sich auf die Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit der Konversion (im Sinne einer Um- bzw. Nachnutzung) ehemals militärisch oder industrieller/gewerblich genutzter Flächen in ein Stadtquartier (Wohnnutzung bzw. gemischte Nutzung) beziehen, - der die LP 1 bis 3 gem. § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 HOAI umfasst und mindestens der Honorarzone II gem. § 20 Abs. 5 HOAI zuzuordnen ist, - dessen Plangebietsfläche im Sinne von § 20 Abs. 2 HOAI mindestens 10 ha umfasst und - dessen Ausführung nicht mehr als sechs Jahre zurückliegt, d.h. sämtliche Planungsleistungen (LP 1 bis 3) müssen nach Ende August 2017 begonnen und vor Ende August 2023 beendet worden sein. Hinweis: Die vorgenannten Anforderungen müssen kumulativ erfüllt sein! b) Darüber hinaus sind mindestens zwei Referenzaufträge nachzuweisen, die - Leistungen des Leistungsbildes Bebauungsplan gem. § 19 HOAI betreffen, die sich auf die Aufstellung oder Änderung eines/mehrererBebauungsplans/-pläne im Zusammenhang mit der Konversion (im Sinne einer Um- bzw. Nachnutzung) ehemals militärisch oder industrieller/ gewerblich genutzter Flächen beziehen, - und / oder Leistungen des Leistungsbildes Bebauungsplanes gem. § 19 HOAI betreffen, die sich auf die Aufstellung oder Änderung eines/ mehrerer Bebauungsplans/-pläne beziehen, welcher/welche die Entwicklung eines Stadtquartiers als Wohnquartier oder gemischt genutztes Quartier zum Ziel hat/haben. Mindestens bei einem der Referenzaufträge muss es sich um ein Konversionsprojekt handeln und mind. ein Referenzauftrag muss die Entwicklung eines Stadtquartiers (Wohnquartier oder gemischt genutztes Quartier) zum Ziel haben. Zudem ist für alle Referenzaufträge kumulativ nachzuweisen, dass - sie die LP 1 bis 3 gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 HOAI umfassen und mindestens der Honorarzone II gem. § 21 Abs. 4, 20 Abs. 5 HOAI zuzuordnen sind, - ihre Plangebietsfläche im Sinne von § 21 Abs. 2 HOAI mindestens 10 ha umfassen und - die Ausführung nicht mehr als sechs Jahre zurückliegt, d.h. sämtliche Planungsleistungen (LP 1 bis 3) müssen nach Ende August 2017 begonnen und vor Ende August 2023 beendet worden sein. Soweit nur ein Referenzauftrag alle vorstehenden Anforderungen erfüllt und insgesamt eine Plangebietsgröße von 20 ha aufweist, so gelten die Anforderungen ebenfalls als erfüllt.