Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch d. Stadt Überlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 115/23-AZ
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 6
Ort: Überlingen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88662
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7551991349
Fax: +49 75519941342
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ueberlingen.de
Postanschrift: Panoramastraße 33
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71125359390
Fax: +49 711253593927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch d. Stadt Überlingen
Der Konzessionsgeber plant, zur Versorgung aller Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten, sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Die Stadt Überlingen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“) einen Infrastrukturförderantrag auf den Weg gebracht. Dazu liegt der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes vor. Des Weiteren hat der Konzessionsgeber im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg“ Förderungen nach der VwV Breitbandmitfinanzierung (30. Januar 2019) entsprechenden Kofinanzierungen zur Bundesförderung in vorläufiger Höhe beantragt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, – soweit wirtschaftlich sinnvoll – angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und die Errichtung des Netzes einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hier-bei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitband-infrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das Gigabitnetz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkun-den sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen bereitzustellen.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. grauer Fleck eingestuft werden, weil hier eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 100 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Bezüglich dem Projektgebiet sind die Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden. Das Ausschreibungsgebiet des Förderantrags umfasst nach aktuellem Stand 1868 Adresspunkte, welche momentan mit weniger als „100 Mbit/s“ bzw. der relevanten Aufgreifschwelle (sozioökonomische Schwerpunkte, Gewerbegebiete) versorgt sind. Momentan wird das Projektgebiet über die folgenden Technologien versorgt: DSL.
Die Zielversorgung soll mit dem Bundesförderprogramm sowie einer Kofinanzierung des Landes Baden-Württemberg gefördert werden und diesbezüglich folgender Technologie entsprechen: FTTB (Glasfaser bis zum Übergabepunkt im Gebäude).
Der ausgewählte Netzbetreiber muss deshalb, eine zuverlässige Versorgung aller Teilnehmer in den Ausbaugebieten mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Haushalte, sowie Gewerbetreibende gewährleisten.
Der Bieter plant, errichtet und betreibt die erforderliche passive und aktive Netzinfrastruktur, welche zur Erschließung der unterversorgten Adressen in Form von NGA-Diensten nötig ist.
Der Konzessionsnehmer muss jegliche Leistungen erbringen, die notwendig sind, um die verlangte Breitbandversorgung herzustellen und deren Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können.
Auf die Ausführengen in der Anlage Aufgaben- und Projektbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke(55)
- Kriterium: Realisierungszeitraum(20)
- Kriterium: Endkundenprodukte(20)
- Kriterium: Alternative Verlegemethoden(5)
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Meldebescheinigung nach § 5 TKG
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Geset-zes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt Mi-LOG.
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträ-ge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnah-men angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
- Erklärungen gemäß Formblatt Kenntnisnahme Zuwendungsvoraussetzungen.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
Die Mindestdeckungssumme muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung im Falle der Zuschlagserteilung betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
- Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug auf Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 ab-geschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: [Betrag gelöscht] Euro netto Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren sowie Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden können unab-hängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Erl.: Technische Fachkräfte in die-sem Sinne sind die in dem für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Bereich qualifizierten Mitarbeiter). Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.
- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte in vergleichbarer Größenordnung des Ausschreibungsgegenstandes oder größer, die den Aufbau der passiven und aktiven Technik sowie den Betrieb von Gigabit-Netzen zum Gegenstand haben und über diese dann Endkundendienste erbracht wurden. Es sind im Rahmen der Referenzen die im Formblatt Referenzen geforderten Angaben zu machen.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Untere Laube 27
Ort: Konstanz
Postleitzahl: 78462
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 75312800
Fax: +49 75312801400
Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht auf der Errichtung, sondern auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA –Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2010 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15, juris) auch wenn der insoweit maßgebliche Schwellenwert nicht überschritten wird. Bei dem zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich dabei um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwieder der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, die gewöhnlich gegen entgelt erbracht werden und in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen (siehe § 3 Nr. 16a, 27 TKG). Daher greift, soweit bei Unterschreitung des Schwellenwertes überhaupt relevant, die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen von Vorgaben in Unterabschnitt 3 des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18, BeckRS 2018, 35904).
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf Folgendes verwiesen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen