Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch d. Stadt Überlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 115/23-AZ

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Überlingen
Postanschrift: Bahnhofstraße 6
Ort: Überlingen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88662
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7551991349
Fax: +49 75519941342
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ueberlingen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/ffc4275a-3494-4d66-97d9-386b5cd02889
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: Panoramastraße 33
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71125359390
Fax: +49 711253593927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iuscomm.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/ffc4275a-3494-4d66-97d9-386b5cd02889
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch d. Stadt Überlingen

Referenznummer der Bekanntmachung: 115/23-AZ
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Konzessionsgeber plant, zur Versorgung aller Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten, sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Die Stadt Überlingen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“) einen Infrastrukturförderantrag auf den Weg gebracht. Dazu liegt der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes vor. Des Weiteren hat der Konzessionsgeber im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg“ Förderungen nach der VwV Breitbandmitfinanzierung (30. Januar 2019) entsprechenden Kofinanzierungen zur Bundesförderung in vorläufiger Höhe beantragt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, – soweit wirtschaftlich sinnvoll – angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und die Errichtung des Netzes einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hier-bei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitband-infrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das Gigabitnetz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkun-den sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen bereitzustellen.

 

Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. grauer Fleck eingestuft werden, weil hier eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 100 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Bezüglich dem Projektgebiet sind die Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden. Das Ausschreibungsgebiet des Förderantrags umfasst nach aktuellem Stand 1868 Adresspunkte, welche momentan mit weniger als „100 Mbit/s“ bzw. der relevanten Aufgreifschwelle (sozioökonomische Schwerpunkte, Gewerbegebiete) versorgt sind. Momentan wird das Projektgebiet über die folgenden Technologien versorgt: DSL.

 

Die Zielversorgung soll mit dem Bundesförderprogramm sowie einer Kofinanzierung des Landes Baden-Württemberg gefördert werden und diesbezüglich folgender Technologie entsprechen: FTTB (Glasfaser bis zum Übergabepunkt im Gebäude).

Der ausgewählte Netzbetreiber muss deshalb, eine zuverlässige Versorgung aller Teilnehmer in den Ausbaugebieten mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Haushalte, sowie Gewerbetreibende gewährleisten.

 

Der Bieter plant, errichtet und betreibt die erforderliche passive und aktive Netzinfrastruktur, welche zur Erschließung der unterversorgten Adressen in Form von NGA-Diensten nötig ist.

 

Der Konzessionsnehmer muss jegliche Leistungen erbringen, die notwendig sind, um die verlangte Breitbandversorgung herzustellen und deren Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können.

 

Auf die Ausführengen in der Anlage Aufgaben- und Projektbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke(55)
  • Kriterium: Realisierungszeitraum(20)
  • Kriterium: Endkundenprodukte(20)
  • Kriterium: Alternative Verlegemethoden(5)
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 180
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

 

Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:

 

- Meldebescheinigung nach § 5 TKG

- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.

- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Geset-zes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt Mi-LOG.

- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträ-ge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG.

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.

- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnah-men angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.

- Erklärungen gemäß Formblatt Kenntnisnahme Zuwendungsvoraussetzungen.

 

Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.

Die Mindestdeckungssumme muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung im Falle der Zuschlagserteilung betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.

 

- Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug auf Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 ab-geschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: [Betrag gelöscht] Euro netto Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.

Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

 

Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren sowie Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden können unab-hängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Erl.: Technische Fachkräfte in die-sem Sinne sind die in dem für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Bereich qualifizierten Mitarbeiter). Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.

 

- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte in vergleichbarer Größenordnung des Ausschreibungsgegenstandes oder größer, die den Aufbau der passiven und aktiven Technik sowie den Betrieb von Gigabit-Netzen zum Gegenstand haben und über diese dann Endkundendienste erbracht wurden. Es sind im Rahmen der Referenzen die im Formblatt Referenzen geforderten Angaben zu machen.

 

Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession verantwortlichen Mitarbeitern
Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession eingesetzt werden

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 02/11/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Konstanz
Postanschrift: Untere Laube 27
Ort: Konstanz
Postleitzahl: 78462
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 75312800
Fax: +49 75312801400
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht auf der Errichtung, sondern auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA –Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2010 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15, juris) auch wenn der insoweit maßgebliche Schwellenwert nicht überschritten wird. Bei dem zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich dabei um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwieder der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, die gewöhnlich gegen entgelt erbracht werden und in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen (siehe § 3 Nr. 16a, 27 TKG). Daher greift, soweit bei Unterschreitung des Schwellenwertes überhaupt relevant, die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen von Vorgaben in Unterabschnitt 3 des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18, BeckRS 2018, 35904).

Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf Folgendes verwiesen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/09/2023

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Sandhausen
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Sasbach
Sasbachwalden
Satteldorf
Schallstadt
Schelklingen
Schemmerhofen
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schlierbach
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spechbach
Spiegelberg
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steißlingen
Stetten am kalten Markt
Stockach
Stödtlen
Strassberg
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
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Stuttgart-Vaihingen
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Sulzbach an der Murr
Sulzbach-Laufen
Sulzfeld
Süßen
Talheim
Tamm
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Teningen
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Triberg
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuningen
Tuttlingen
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Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
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Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Vörstetten
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