Freiraumplanerisch-verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb mit Objektplanung "Neugestaltung Bahnhofsumfeld"
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 13+15
Ort: Bünde
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32257
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Bünde: Eva-Marie Obermark; Wettbewerbsbetreuung Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB: Maria Chudzian, Thomas Geppert
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.buende.de/
Postanschrift: Vennhofallee 97
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB: Maria Chudzian, Thomas Geppert
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbe-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanerisch-verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb mit Objektplanung "Neugestaltung Bahnhofsumfeld"
Die Stadt Bünde beabsichtigt die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes. Im Rahmen der Neugestaltung des Bahnhofsumfelds (ca. 1,75 ha) und vor dem Hintergrund der angestrebten Verkehrswende soll sowohl mittels neuer städtebaulicher Zonierung des Areals, der freiräumlichen Aufwertung des öffentlichen Platz- und Straßenraumes, der Errichtung einer Mobilstation sowie der Neuordnung des Zentralen Omnibus-Bahnhofsbereiches (ZOB) eine optimierte Verknüpfung der einzelnen VerkehrsträgerInnen und des Bahnhofsumfelds mit der Umgebung erreicht werden als auch die Attraktivität und Funktionalität des Bahnhofsumfelds deutlich gesteigert und verbessert werden. Dabei ist das Bahnhofsgebäude nicht Bestandteil des Wettbewerbs. Hierfür wurde im Jahr 2018 ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt und das Wettbewerbsergebnis umgesetzt. Die Außenanlage/Zuwegung des Bahnhofsgebäudes ist Bestandteil dieser Wettbewerbsaufgabe.
Die Neugestaltung des Bahnhofsumfelds als freiraumplanerisch-verkehrsplanerische Realisierungsmaßnahme wird ergänzt um die hochbauliche Objektplanung einer Parkpalette zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Bahnhofsnähe sowie des ZOB. Die Schnittstellen zwischen den einzelnen Teilbereichen sind im Zuge der Neugestaltung des öffentlichen Raumes zu berücksichtigen.
Die Stadt Bünde beabsichtigt unter Berücksichtigung eines positiven Zuwendungsförderbescheids eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme in Baustufen nach Abschluss des Wettbewerbs.
Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, ein geeignetes Team (LandschaftsarchitektIn, IngenieurIn der Verkehrsplanung, ArchitektIn) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Bewerbergemeinschaften (Bew) aus LandschaftsarchitektIn (LA), IngenieurIn Tätigkeitsfeld Verkehrsplanung (Ing. V) und ArchitektIn (A).
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
- zur Führung der Berufsbezeichnung LA berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung LA nach § 2 BauKaG NW (auswärtige/r LA) und Geschäftssitz / Wohnsitz in einem Mitgliedstaat des EWR, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich (UK) haben oder
- zur Führung der Berufsbezeichnung LA nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung:
- ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und- einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
- einen bevollmächtigten VertreterIn der Gesellschaft und eine/n VerfasserIn der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.
Ing. V und A sind in Bew mit LA teilnahmeberechtigt. Ing. V = Berechtigung Berufsbezeichnung Ing. + Nachweis Tätigkeitsbereich Verkehrsplanung
Für A gelten die Teilnahmebedingungen der LA sinngemäß, ebenso für Ing. V in Bezug auf juristische Personen und die Regelungen zur Berufsbezeichnung in anderen Herkunftsstaaten.
Wer am Tage der Auslobung bei einer/einem TeilnehmerIn angestellt ist oder in anderer Form als MitarbeiterIn an deren/dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Bew muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier MitarbeiterInnen. Mitglieder von Bew sowie MitarbeiterInnen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
b) Wettbewerbsverfahren / Auswahl der TeilnehmerInnen
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von Ausloberin wird eine TN-Zahl von 15 angestrebt, davon werden 5 Bew gesetzt und 11 gelost.
Die Bewerbung um Teilnahme ist vom 06.10 - 07.11.2023 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros – Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB – möglich:
https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbe-ausschreibungen/
„Bewerbung zur Teilnahme”
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
- Name der/des BewerberIn (bei BüropartnerInnen reicht ein Name für die Bewerbung), bei Bewerbergemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Bew mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
- LA: Eintragung in die jeweilige Kammerliste mit Nummer und Datum (tt.mm.jjjj) der Eintragung,
- Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert die/der BewerberIn, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (PartnerIn oder Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt und dass die/der BewerberIn akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der/des BewerberIn bzw. der Bew und ggf. ihrer/seiner Arbeit führen.
10 TeilnehmerInnen werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertretenden der Ausloberin aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhp-sennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen TeilnehmerInnen erhalten eine Absage per E-Mail.
Bewerbergemeinschaften aus LandschaftsarchitektInnen, IngenieurInnen mit dem Tätigkeitsfeld Verkehrsplanung und ArchitektInnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
a) Städtebau / Architektur / Freiraum
- Städtebauliche Qualität / Freiraumqualität / Architekturqualität
- Einbindung in die städtebauliche Umgebung
- Umgang mit Bestand
- Leitbild und gestaltbestimmende Grundidee / Adressbildung
- Identifikationspotenzial, Imagebildung
- Maßstäblichkeit
b) Gestaltqualität und Funktionalität
- Gestalt-, Nutzungs- und Aufenthaltsqualität öffentlicher Raum
- Barrierefreiheit und Durchlässigkeit
- Erfüllung der funktionalen Anforderungen
- Erfüllung der verkehrlichen Anforderungen
- Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften
c) Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten
- Beiträge zum ressourcensparenden und nachhaltigen Bauen in Bezug auf Hochbau und Außenraum
- Nachhaltigkeit hinsichtlich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Bindende Vorgaben, die zum Ausschluss einer Arbeit führen, werden nicht festgelegt.
Die dargestellte Reihenfolge der Beurteilungskriterien ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 149.000 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 60.000 €
2. Preis 37.000 €
3. Preis 22.000 €
Anerkennungen 30.000 € (z.B. 2 x 15.000 €)
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Terminplan:
06.10.-07.11.2023 Bewerbungsfrist
13.11.2023 Losziehung
KW 48 Versand der Unterlagen
11.01.2024 Rückfragenfrist
06.02.2024 Kolloquium
16.04.2024 Abgabe Planunterlagen
18.06.2024 Preisgericht
im Anschluss Ausstellungseröffnung
b) Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie einer/einem der PreisträgerIn, in der Regel der/dem GewinnerIn die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen bis einschließlich 5 für alle hochbaulichen Anlagen nach § 34 (3) sowie alle Freianlagen nach § 39 (3) und Verkehrsanlagen nach § 47 (1) HOAI 2021 übertragen wird, insbesondere
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
- soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten WettbewerbsteilnehmerInnen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Es wird beabsichtigt, darüber hinaus die weiteren Leistungsphasen 6 bis 9 stufenweise zu beauftragen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der/des PreisträgerIn bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Es ist beabsichtigt, zunächst mit der/dem GewinnerIn Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen PreisträgerInnen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den PreisträgerInnen als ein Zuschlagskriterium mit max. 50 Punkten in die Bewertungen ein. Insgesamt können max. 100 Punkte erreicht werden.
Dabei wird folgende Punkteverteilung für die Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses zugrunde gelegt:
- Die/Der 1. PreisträgerIn erhält 50 Punkte.
- Die/Der 2. PreisträgerIn erhält 35 Punkte.
- Die/Der 3. PreisträgerIn erhält 25 Punkte.
Die Wettbewerbsaufgabe Neugestaltung Bahnhofsvorplatz mit ZOB wird nach HOAI 2021, Anlage 11 - Objektliste Freianlagen und Anlage 13 - Objektliste Verkehrsanlagen in die Honorarzone IV Mittelsatz eingestuft.
Die Wettbewerbsaufgabe Parkpalette sowie weitere hochbauliche Anlagen werden nach HOAI 2021, Anlage 10 - Objektliste Gebäude in die Honorarzone II Mittelsatz eingestuft.
c) Datenschutzhinweis
Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:
- Weitergabe an die Auftraggeberin (u.a. Veröffentlichung auf deren Homepages),
- Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens,
- Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen,
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) in Fachmedien und
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB.
Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet.
d) Die vollständige Auslobung Teil A steht auf der Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB zur Verfügung.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die WettbewerbsteilnehmerInnen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Ausloberin eingehen.
Verstöße, die erst aufgrund der Ausstellungseröffnung erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb von 10 Tagen gerügt werden.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html