Wartung Lüftungsanlagen 2023-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 120-2023-0003
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Schockenriedstr. 50
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale kaufmännische Services
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung Lüftungsanlagen 2023-2027
Wartung Lüftungsanlagen 2023-2027
Ausgeschriebene Leistung
Wartung an Lüftungsanlagen
Ausgeschriebene Leistung
Wartung an Lüftungsanlagen
Ausgeschriebene Leistung
Wartung an Lüftungsanlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben sind im Formular "Eigenerklärung für Eignung" zu machen.
Angaben sind im Formular "Eigenerklärung für Eignung" zu machen.
Vorlage von mind. 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen mit Lieferung und
Abnahme der Leistungen ab 2019
Erforderliche Angaben zu den Referenzen: Auftraggeber;
Zeitraum der Leistungserbringung; Auftragswert in Euro
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2) Gemäߧ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Gemäߧ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die
Voraussetzungen des§ 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der§§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.