Neubau Gymnasium Rietberg; Mensa Küche; Kältetechnik Referenznummer der Bekanntmachung: R-I-2023-36
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 31
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5244986354
Fax: +49 524498617354
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gymnasium Rietberg; Mensa Küche; Kältetechnik
Kältetechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Gymnasium Rietberg wird mit einer Mensaküche zur Speisenversorgung der Schüler, sowie einem Kioskbetrieb mit Zwischenverpflegung ausgestattet. Zukünftig sollen bis zu 800 Schüler und Lehrkräfte mit Mittagessen versorgt werden. Der Kiosk sowie die Außenstelle dienen als zusätzliches Versorgungsangebot für warme und kalte Snacks und Getränke. Die Mensaküche sowie der Kiosk werden aktuell durch den Förderverein der Schule betrieben. Eine bauliche Trennung um einen getrennten Betrieb von Kiosk und Mensaküche, für einen eventuellen Betreiberwechsel zu gewährleisten wurde bei der Planung berücksichtigt. Art der Leistung: Die Kühlräume werden komplett aus Sandwichelementen der Baustoffklasse B1 nach DIN 4102 hergestellt. In den Kühlräumen wird durch den Hochbau eine Bodenbeschichtung in rutschhemmender Ausführung mit Acrylharzbeschichtung verbaut. Der Kühlraumboden hat das gleiche Niveau wie der Flur vor den Kühlräumen. Zur Kälteversorgung des Pluskühl-Bereiches und für den Tiefkühl-Bereich wird ein dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Kälteanlage verbaut. Zur Steigerung der Energieeffizienz wird die entstehende Abwärme über einen Wärmespeicher zur Vorwärmung der Zuluft zur Verfügung gestellt. Hierzu werden ein Wärmespeicher mit Wärmetauscher neben dem Verdichtersatz im Technikgeschoss aufgestellt. Die Verflüssiger werden an der Fassade des Technikgeschosses angebracht. Gemäß den Vorgaben aus der F-Gase-Verordnung EU Nr.517/2014, sowie aus der AMEV Kälte 2017 ist der GWP – Wert des Kältemittels zu reduzieren. Für die TK-Anlage wird das Kältemittel R 744 (CO²) mit einem GWP 1 und für die NK-Anlage R513A vorgesehen. Der Verdichtersatz wird getrennt vom Gaskühler auf dem Dachaufgestellt. Der Verdichtersatz befindet sich in der technikzentrale 1.OG neben dem Speicher für die Wärmerückgewinnung. Leistungsumfang: - Allgemein:Ca. 300 m Kupferrohr für Kältemittelleitungen und zugehöriger IsolierungCa. 400 m Elektroleitung zur Versorgung und Steuerung der KältetechnikElektroversorgung der Kältetechnik über zentralen Schaltschrank 1. OGUnterlüftung der Kühlzellen über Unterlüftungskanal und WickelfalzrohrKältesteuerung mit Steuerungstableau im Büro Leitung Küche - Küche:1 St. Verbundkühlzellen in Paneel-Bauweise mit UnterlüftungAnbindung an den TauwasserablaufErrichtung Steuerungstechnik für die Kühlzellen - Kiosk:1 St. Verbundkühlzellen in Paneel-Bauweise mit UnterlüftungAnbindung an den TauwasserablaufErrichtung Steuerungstechnik für die Kühlzellen - Technikzentrale 1. Obergeschoss:VerdichtersatzElektroschaltschrank - Dachgeschoss:Gaskühler
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-2165
Fax: +49 251411-0
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.