Nichtoffener städtebaulich-freiräumlicher Realisierungswettbewerb "Lauffenmühle - next innovation" n. RPW 2013 mit anschl. Verhandlungsverfahren n. VgV - Städtebaulicher Entwurf
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Luisenstraße 16
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: https://www.subreport.de/E73167428
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.loerrach.de/willkommen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E73167428
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener städtebaulich-freiräumlicher Realisierungswettbewerb "Lauffenmühle - next innovation" n. RPW 2013 mit anschl. Verhandlungsverfahren n. VgV - Städtebaulicher Entwurf
Auf der rund neun Hektar großen Industriebrache des ehemaligen Textilunternehmens Lauffenmühle - Werk Wiese, inmitten der Stadt Lörrach, soll das erste klimaneutrale Gewerbegebiet in Holzbauweise in Deutschland entwickelt werden. Wunsch und Ziel ist es, den Standortvorteil im Südschwarzwald mit seinem großen Holzvorkommen zu nutzen und hier neue Wege in der Entwicklung von nachhaltigen Gewerbegebieten zu beschreiten.
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Ziel und Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist es, einen im höchsten Maße innovativen und zukunftsorientierten städtebaulichen und freiräumlichen Entwurfsansatz für die Transformation des Lauffenmühle-Areals in ein modernes, klimaangepasstes und nachhaltiges Stadtquartier für überwiegend gewerbliche Nutzungen zu finden. Ein großes Augenmerk liegt dabei auf dem Grundsatz der Nachhaltigkeit des Vorhabens und der Integration des Areals in die umgebende Stadtstruktur. Dabei sind auch die Ziele der Klimaanpassung zu berücksichtigen u.a. für Hitze, Starkregen (z.B. Schwammstadt).
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Gesamtfläche rund 9 ha.
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Der RealisierungsWB zielt auf eine Vielzahl von freiräumlichen, städtebaulichen u. funktional ganzheitlich betrachteten Lösungsansätzen sowie auf die Vergabe eines Planungsauftrags für den städtebaulichen Entwurf ab.
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Der RealisierungsWB ist gemäß § 78 Abs. 2 S.2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe des städtebaulichen Entwurfs vorgeschaltet und ist als nichtoffener städtebaulich-freiraumplanerischer RealisierungsWB mit vorgeschaltetem, qualifiziertem Bewerbungs- und Auswahlverfahren mit 15 teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften ausgelobt. Der nichtoffene RealisierungWB richten sich an Stadtplaner:Innen mit Landschaftsarchitekt:Innen und ggf. Architekt:Innen.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin mit den Preisträgern des Wettbewerbs ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entsprechend der VgV für die Vergabe de städtebaulichen Entwurfs (gemäß Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg) durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV).
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Ziel des dem Wettbewerb anschl. Verhandlungsverfahrens ist es, eine/n geeigneten Auftragnehmer/in bzw. Arbeitsgemeinschaft zu finden, der/die in der Lage ist, die gesamten Planungsleistungen des städtebaulichen Entwurfs für das Lauffenmühle-Areal vorzunehmen.
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Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung sind wie folgt festgelegt:
Leistungsfähigkeit des Projektteams = 15%
Wettbewerbsergebnis = 45%
Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses = 20%
Honorarangebot/ Nebenkosten = 20%
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Diese Angaben dienen der Information, die Zuschlagskriterien u. d. Bewertungsmethode werden für das Verhandlungsverfahren noch konkretisiert u. d. Teilnehmern d. Verhandlungsverfahrens mitgeteilt.
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Die Ausloberin wird eine Bieterin/ einen Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft (Team aus Stadtplaner:In, Landschaftsarchitekt:In und ggf. Architekt:In entsprechend des Teilnahmewettbewerbs) mit der Komplettierung des Wettbewerbsbeitrags zum städtebaulichen Entwurf gemäß Merkblatt 51 der AKBW beauftragen, sobald und soweit der Gemeinderat der Stadt Lörrach die Weiterführung der Planung für das Lauffenmühle-Areal beschließt. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Ausloberin behält sich vor, weitere Leistungen der Bauleitplanung über alle Leistungsphasen gem. § 19 HOAI zu vergeben. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
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Der Planungswettbewerb ist anonym.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerbererklärung mit Namen d. Bewerbers/d. Bewerbergemeinschaft (Bei juristischen Personen d. bevollmächtigten Vertreters d. Bewerbers) elektr. in Textform n. § 126b BGB.
Name des/der federführenden Stadtplaner/in, Name des/der Landschaftsarchitekt/in u. ggf. des/der Architekt/in.
Eigenerklärung, im Bewerbungsbogen, dass d. vorgegebene berufliche Qualifikation (Stadtplaner/in, Landschaftsarchitekt/in u. ggf. Architekt/in) vorliegt bzw. d. Berechtigung besteht, entspr. tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV; Anerkennung gem. d. Richtlinie 2005/36/EG „Berufsanerkennungsrichtlinie“), keine Teilnahmehindernisse gem. § 4 (2) RPW vorliegen, keine Ausschlussgründe n. §§ 123, 124 GWB vorliegen, dass im Auftragsfall eine ausr. BHV von 3 Mio EUR f. Pers.schäden u. 1 Mio EUR f. sonstige Schäden abgeschlossen wird. Eigenerkl. bzgl. d. 5. EU-Sanktionspaketes (Bez. zu RUS).
Bei jur. Personen s. Planungsleistungen satzungsgemäßer Geschäftszweck, die d. WB-Aufgabe entsprechen. Der/die zu benennende bevollm. Vertreter/in u. der od. die Verfasser/innen der WB-Arbeit haben die o.g. fachlichen Anforderungen zu erfüllen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es genügt auch, wenn die jur. Person einen für d. Durchführung verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 75 Abs. 1 VgV benennt (§ 75 Abs. 3 VgV). Bewerbergemeinschaften natürlicher u. juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied d. Bewerbergemeinschaft die fachliche Anforderungen u. die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RPW 2013).
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Mindestanforderung: Beide Referenzen (1 u. 2) müssen jew. min. 1 Wertungspunkt erhalten u. d. nachstehenden Auswahlkriterien entsprechen. Sollte eine Ref. nicht eingereicht werden, bzw. mit null Punkten bewertet werden, führt dies zum Ausschluss d. Bewerbung. Ref. 2 muss ein anderes Projekt darstellen als Ref. 1.
Das Auswahlgremium überprüft u. bepunktet d. Referenzen mit max. 6 mögl. Punkten. Dies bedeutet, dass zunächst d. Bewerber m. d. max. Punktezahl von 6 Punkten zum Wettbewerb zugelassen werden. Haben mehr Bewerber als die zu ermittelnden 10 Teilnehmer d. 6 Punkte erreicht, entscheidet d. Los. Liegen weniger Bewerbungen i. d. Kategorie „6 Punkte“ als d. zu ermittelnden 10 Teilnehmer vor, werden aus d. Bewerbungen mit 5 erreichten Punkten die notw. Teilnehmeranzahl ausgelost.etc.
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Referenz 1 (max. 3 Pkt): Vergleichbarer Städtebaulicher Entwurf od. eine vergleichbare städtebauliche Planung. Das Referenzprojekt muss min. eine Größe von 1 ha haben.
Nachweis eines aussagekräftigen Referenzbeispiels in Form eines städtebaulichen Entwurfs od. einer vergleichbaren städtebaulichen Planung im Maßstab 1:1000 oder 1:500 und der Aussagetiefe eines städtebaulichen Entwurfs. Der Fertigstellungszeitraum der städtebaulichen Planung muss nach dem 01.01.2013 liegen.
Der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft bzw. d. f. d. Bauvorh. vorges. Personen müssen die Leistung der ben. Referenz selbst erbracht haben. Es kommen auch Referenzen in Betracht, welche d. Bewerber od. d. von ihm f. d. Planunsleistung vorges. Personen als verantwortl. Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben, wenn dies d. Büroinhaber d. anderen Büros schriftl. bestätigt. Diese Bestätigung ist d. Bewerbung beizufügen.
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Referenz 2 (max. 3 Pkt): Wettbewerbserfolg im Städtebau.
Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme (Preis, Ankauf/Anerkennung oder Teilnahme) an einem regelgerechten Planungswettbewerb nach GRW/RPW (bei ausländischen Bewerbern vergleichbare Wettbewerbserfolge) der letzten 10 Jahre (ab 01.01.2013, Datum der Preisgerichtsitzung) bis zum Tag der Bewerbungseinreichung zu einem städtebaulichen Projekt. Mehrfachbeauftragungen/VOF- bzw. VgVVerhandlungsverfahren, Investorenauswahlverfahren o.ä. sind als Nachweis nicht zugelassen.
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Bewertung der Referenz 1 u. 2 siehe Abschnitt VI, VI.3).
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Nachzulesen auch in "Auslobung-Teil A", Ziff. A 10.
Stadtplaner/in, Landschaftsarchitekt/in und ggf. Architekt/in..Zulässig sind folgende Bewerber:Innen-Konstellationen bzw. Bewerbergemeinschaften:• Stadtplaner:Innen mit Landschaftsarchitekt:Innen• Stadtplaner:Innen mit Landschaftsarchitekt:Innen und mit Architekt:Innen.Nachzulesen auch in "Auslobung-Teil A", Ziff. A 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Zulassung der Wettbewerbsarbeiten
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
• fristgerecht eingegangen sind,
• den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen und keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen,
• in den wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang (Ziff. A 13 der Auslobung Teil A) entsprechen,
• die bindenden Vorgaben der Auslobung in Teil A erfüllen (Ziff. A 21).
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Beurteilungskriterien:
• Leitidee (Aussagekraft und Plausibilität insbesondere zum Thema Holzbau und Klimaanpassung),
• Städtebauliche Konzeption und Einbindung in umgebende Strukturen
• Freiräumliche Konzeption und Einbindung in umgebende Strukturen
• Erschließungskonzeption und Mobilitätskonzept
• Bauabschnittsbildung
• Flexibilität der städtebaulichen- und freiräumlichen Grundstruktur
• Nachhaltigkeit, Stadtklima, Ökologie
• Wirtschaftlichkeit.
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Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung der Kriterien dar. Das Preisgericht behält sich eine weitere Differenzierung der Kriterien vor.
Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer bzw. jede teilnehmende Arbeitsgemeinschaft erhält für eine zulassungsfähige Wettbewerbsarbeit ein Bearbeitungshonorar von 5.000 € netto.
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Die Ausloberin stellt darüber hinaus für Preise und Anerkennungen einen Betrag von [Betrag gelöscht] Euro netto zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist auf Basis des Merkblatts 51 „Städtebaulicher Entwurf“ der Architektenkammer Baden-Württemberg zuzüglich eines Faktors 1,5 und zuzüglich des Modells und der Perspektive als Sonderleistungen ermittelt.
1. Preis 36.300 € netto
2. Preis 24.200 € netto
3. Preis 16.500 € netto
4. Preis 11.000 € netto
Anerkennung(en) 22.000 € netto
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Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung der Preissummen und eine abweichende Anzahl an Preisen und Anerkennungen beschließen.
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Bei nachträglicher Feststellung einer/eines nicht teilnahmeberechtigten Teilnehmer:In wird im Falle der Zuerkennung eines Preises oder Anerkennung dieser aberkannt und auf die übrigen Preise und Anerkennungen verteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewertung der einzureichenden Referenzen aus Abschnitt III; III.1) Teilnahmebedingungen, III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
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Für das Referenzprojekt 1 - Vergleichbarer Städtebaulicher Entwurf oder eine vergleichbare städtebauliche Planung:
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Das Referenzprojekt entspricht den Anforderungen an diese Aufgabe wenig = 1 Punkt
• Größe des Plangebiets > 1 ha
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Das Referenzprojekt entspricht den Anforderungen an diese Aufgabe in Teilen = 2 Punkte
• Größe des Plangebiets > 1 ha und
• gemischte Nutzungen (mindestens 50 % Gewerbenutzung in Gewerbegebietscharakter in m² der Gesamt-BGF)
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Das Referenzprojekt entspricht den Anforderungen an diese Aufgabe in Teilen = 2 Punkte
• Größe des Plangebiets > 1 ha und
• Behandlung der Themen Nachhaltigkeit und Umwelt, Transformation und Baukultur die über das normalübliche Maß hinausgehen (z.B. Passivhaussiedlung, Solarsiedlung, innovative Wandelareale, o.ä. oder auch zertifizierte Projekte z.B. nach Umweltzeichen, DGNB, BNB, LEED, BREEAM o.ä., oder auch Ökobilanzierung (LCA), Lebenszykluskostenberechnung (LCC) o.ä., etc.
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Das Referenzprojekt entspricht den Anforderungen an diese Aufgabe voll umfänglich = 3 Punkte
• Größe des Plangebiets > 3 ha und
• gemischte Nutzungen (mindestens 50 % Gewerbenutzung in Gewerbegebietscharakter in m² der Gesamt-BGF)
• Behandlung der Themen Nachhaltigkeit und Umwelt, Transformation und Baukultur die über das normalübliche Maß hinausgehen (z.B. Passivhaussiedlung, Solarsiedlung, innovative Wandelareale, o.ä. oder auch zertifizierte Projekte z.B. nach Umweltzeichen, DGNB, BNB, LEED, BREEAM o.ä., oder auch Ökobilanzierung (LCA), Lebenszykluskostenberechnung (LCC) o.ä., etc.)
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Für das Referenzprojekt 2 - Wettbewerbserfolg im Städtebau:
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- 1. Preis = 3 Punkte
- 2. Preis / 3. Preis = 2 Punkte
- Weitere Preise/ Anerkennung = 1 Punkt
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Sollte eine Referenz nicht eingereicht werden, bzw. mit null Punkten bewertet werden, führt dies zum Ausschluss der Bewerbung.
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Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen können ausschließlich über die Vergabeplattform "subreport ELViS" bis spätestens 8 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellt werden.
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Die Bewerber/innen sind verpflichtet, sich selbst auf der oben genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Bewerbungsunterlagen ergeben haben. Dies gilt auch innerhalb der letzten 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
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Die kostenfreie Registrierung vor dem Download auf der Vergabeplattform subreport ELViS wird dringend empfohlen. So nehmen Sie automatisch an der elektronischen Bewerberkommunikation teil. Registrieren Sie sich dafür kostenfrei bei subreport ELVis unter:
https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html.
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Sollten weitere allgemeine Fragen zur Vergabeplattform auftreten, wenden Sie ich bitte an http://www. subreport.de/service/support-elvis/?sub=haeufige-fragen.
Darüber hinaus steht Ihnen der Support von subreport ELViS unter 02 21 / 9 85 78-0 von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:45 Uhr (außer an Feiertagen) kostenfrei zur Verfügung.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Ort: Stuttgart
Land: Deutschland
Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
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Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
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Zuständige Vergabekammer:
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe76137Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail:
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html