Dekorationsreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: EU-H12/1/3/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Boltensternstraße 16
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50735
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Wirtschaft/Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 221-77751200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sbk-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dekorationsreinigung
Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Dekorationsreinigungen in den von den SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH betriebenen Senioren- und Behinderteneinrichtungen an den Standorten Köln-Riehl (städt. Senioren- und Behindertenzentrum Köln-Riehl einschließlich Außenwohngruppen), Köln-Mülheim (städt. Senioren- und Behindertenzentrum Köln-Mülheim), Köln Sülz (städt. Seniorenzentrum Dr. Ernst Schwering Köln-Sülz), Köln-Dellbrück (städt. Seniorenzentrum Köln-Dellbrück), Köln-Longerich (städt. Behindertenzentrum Dr. Dormagen Guffanti Köln-Longerich) und Köln-Buchforst (städt. Seniorenzentrum Köln-Buchforst)
Dekorationsreinigungen in Senioren- und Behinderteneinrichtungen
SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH Boltensternstraße 16 50735 Köln
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Dekorationsreinigungen im städt. Seniorenzentrum Köln-Riehl (Pflegebereiche Häuser 1-8) inkl. Tagespflege Hertha-Krauss Straße und AWH-Häuser (B-E-G-H-K-R-S) mit einer Gesamtfläche von ca. 22.900 m². Davon sind ca. 90% Stores und Dekos.
Die insgesamt maximal abrufbare Menge des Vertrages ist das 4-fache der in dem Leistungsverzeichnis - Preisblatt aufgeführten Leistungsumfänge, inkl. der Nebenleistungen.
Es wird der Abschluss eines Rahmenvertrages ab dem 01.03.2024 mit einer Laufzeit von 4 Jahren und einer halbjährlichen Probezeit ausgeschrieben.
Dekorationsreinigungen in Senioren- und Behinderteneinrichtungen
SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH Boltensternstraße 16 50735 Köln
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Dekorationsreinigungen im städt. Behindertenzentrum Köln-Riehl und den Aussenwohngruppen in Köln-Ossendorf, Köln-Niehl und Köln-Gremberg mit einer Gesamtfläche von ca. 6.100 m². Davon sind ca. 90% Stores und Dekos.
Die insgesamt maximal abrufbare Menge des Vertrages ist das 4-fache der in dem Leistungsverzeichnis - Preisblatt aufgeführten Leistungsumfänge, inkl. der Nebenleistungen.
Es wird der Abschluss eines Rahmenvertrages ab dem 01.03.2024 mit einer Laufzeit von 4 Jahren und einer halbjährlichen Probezeit ausgeschrieben.
Dekorationsreinigungen in Senioren- und Behinderteneinrichtungen
SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH Boltensternstraße 16 50735 Köln
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Dekorationsreinigungen im städt. Senioren- und Behindertenzentrum Köln-Mülheim, städt. Seniorenzentrum Dr. Ernst Schwering Köln-Sülz, städt. Seniorenzentrum Köln-Dellbrück, städt. Seniorenzentrum Köln-Buchforst und städt. Behindertenzentrum Dr. Dormagen-Guffanti Köln-Longerich mit einer Gesamtfläche von ca. 12.400 m². Davon sind ca. 90% Stores und Dekos.
Die insgesamt maximal abrufbare Menge des Vertrages ist das 4-fache der in dem Leistungsverzeichnis - Preisblatt aufgeführten Leistungsumfänge, inkl. der Nebenleistungen.
Es wird der Abschluss eines Rahmenvertrages ab dem 01.03.2024 mit einer Laufzeit von 4 Jahren und einer halbjährlichen Probezeit ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über Umsatz mit Dekorationsreinigungen.
1.) Referenzliste über die in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Die Liste muss den Leistungsgegenstand, Jahres-qm-Wert, den Leistungszeitraum, sowie den Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer beinhalten.
Vergleichbare Leistungen sind Dekorationsreinigungen im Gesundheitswesen, der Altenpflege und Behindertenbetreuung.
2.) Erklärung über Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. durch Vorlage eines Zertifikats oder gleichwertigem Gütezeichen) und Darstellung von geplanten, laufenden bzw. durchgeführten Projekten zur Ressourcenschonung.
3.) Gültiges Hygienezeugnis gem. RAL-GZ 992/1-4, oder Zertifikat gemäß Hygienemanagementsystem nach DIN EN 14065:2026 DE, oder Bestätigung durch unabhängige Institution, dass die "RKI-Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" eingehalten wird.
Gültiges Hygienezeugnis gem. RAL-GZ 992/1-4, oder Zertifikat gemäß Hygienemanagementsystem nach DIN EN 14065:2026 DE, oder Bestätigung durch unabhängige Institution, dass die "RKI-Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" eingehalten wird.
Dies ist eine Mindestanforderung, die bei Nichterfüllung zum Ausschluss des Bieters führt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Nachweis zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 ff. GWB sowie der Nachweis zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Verordnung (EU) 2022/576 des Rates der europäischen Union (Russland- Sanktionspaket) werden durch zwei den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärungen geführt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren können ausschließlich über den Vergabemarktplatz der Stadt Köln bis zum 20.10.2023, 15:00 Uhr gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYHY048
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Erreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.