Unterbringung des Europäischen Zentrums für Mittelfristige Wettervorhersage (EZMW) - Erstellung der Baugrube inkl. Umverlegung des kreuzenden RW-Kanals - (1687/23) Referenznummer der Bekanntmachung: 1687/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabereferat A 4.2
E-Mail:
Telefon: +49 228-4010
Fax: +49 228-4011223
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterbringung des Europäischen Zentrums für Mittelfristige Wettervorhersage (EZMW) - Erstellung der Baugrube inkl. Umverlegung des kreuzenden RW-Kanals - (1687/23)
Erstellung der Baugrube inkl. Umverlegung des kreuzenden RW-Kanals
Ludwig-Erhard-Allee
D-53175 Bonn
Das Europäische Zentrum für Mittelfristige Wettervorhersage wird auf einem bundeseigenen Grundstück in Bonn errichtet.
Das Grundstück für eine Größe von ca. 6.300m² und liegt in der Stadt Bonn auf einem Grünstreifen nördlich des Bundesumweltministeriums am Robert-Schuman-Platz und südlich der Kreuzung der BAB 562 mit der Ludwig-Erhard-Allee (Ausfahrt Rheinaue).
Beschreibung Umfang Vorgezogene Maßnahme: Baugrube und Erschließung
Die ausgeschriebenen Arbeiten werden als „vorgezogene Maßnahme“ zur Hauptbauleistung ausgeschrieben und umfassen die Erstellung der Baugrube inkl. Verbau für das Bauwerk der Hauptbaumaßnahme und die Umverlegung (Rück- und Neubau) des durch das Baufeld verlaufenden Regenwasserkanals.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Bauleistungen im Leistungsbereich Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Baugrube mit ca. 46.000 m³, Bohrarbeiten, Verbauarbeiten für Trägerbohlwand mit ca. 150 Träger, ca. 270 Verpressankern und ca. 2.700 m² Ausfachung, Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten und provisorische Leitung für Umverlegung Regenwasserkanal, Kanalbau länge ca. 100 m, Betonarbeiten für Kanal- und Schachtbauwerke.
Termine:
siehe Ausschreibungsunterlagen
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende: 24.10.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
siehe III.1.1
Der Umsatz des Bieters bzgl. derjenigen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, betrug im Jahresdurchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 6.000.000 €.
siehe III.1.1
Die Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte betrug im Jahresdurchschnitt der letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre und im laufenden Jahr mindestens 50 Personen, hiervon mindestens 35 Facharbeiter.
Der Bieter hat in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren und bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung mindestens drei mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenzobjekte durchgeführt (Seite 2 Mindestanforderungen), von denen zwei bereits abgeschlossen sind.
a. Bei einem Referenzobjekt muss der AG ein öffentlicher AG gewesen sein
b. Ein Referenzobjekt mit Auftragswert mindestens >/= 5.500.000 € gewesen sein
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende:24.10.2023
Das Angebotsschreiben Formblatt 213 und das Formblatt 225a werden nicht nachgefordert (§ 16a EU Abs. 3 VOB/A).
„Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen.“
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dienst.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben, müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Seit dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 228-9499163
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-4010
Fax: +49 228-994011223